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Unterlagen für eine Anlage in Aadorf

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Ein Baugesuch für eine Anlage (Solaranlage, Wärmepumpe, Antenne, Reklame) in Aadorf braucht 10 Unterlagen in jedem Fall und 2 weitere nur unter Bedingungen. Die Liste folgt den Vorgaben des Kantons Thurgau und der Gemeinde Aadorf, je mit Rechtsgrundlage. Zum Abhaken am Bildschirm oder ausgedruckt.

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Pläne

  • Katasterplan mit den eingetragenen Massen der Bauten bzw. der projizierten Fassadenlinie sowie allen Grenzabständen, Baulinien, Zufahrten und Parkfeldern (§ 51 Abs. 2 Ziff. 1 PBV). Einen Massstab schreibt die PBV nicht vor; üblich ist 1:500.

  • Einschliesslich Parkfelder, Wege, Spielplätze, Freizeitflächen und Stützmauern, mit Höhenkoten des massgebenden Terrains und Bepflanzung (§ 51 Abs. 2 Ziff. 4 PBV).

  • Hinweis: Vor Einreichung des Baugesuchs aufzustellen; die Gemeindebehörde kann Abbrüche und geringfügige Vorhaben davon befreien.

    Vor Einreichung des Baugesuchs sind Visiere aufzustellen, die Standort und Dimension des Vorhabens bezeichnen; sie bleiben bis zum rechtskräftigen Entscheid stehen (§ 101 PBG).

    § 101 Abs. 1 PBG; § 107 Abs. 1 PBG

  • Original-Katasterpläne im Massstab 1:500 sind bei der Geotopo AG, Breitenstrasse 16, 8500 Frauenfeld (Tel. 052 724 03 50, info@geotopo.ch) zu beziehen; sie dürfen maximal 1 Jahr alt sein. Projektierte Bauten (inkl. unterirdische) eintragen, Grenz-/Gebäudeabstände und Gebäudedimensionen bei Neu- und Anbauten vermassen.

Formulare und Nachweise

  • Das Baugesuch ist mit dem ausgefüllten kantonalen Formular und den weiteren Unterlagen mindestens dreifach, ausserhalb der Bauzonen vierfach bei der Gemeinde einzureichen, soweit keine elektronische Eingabe erfolgt (§ 51 Abs. 1 PBV, § 100 PBG).

  • Hinweis: Jedem Baugesuch beizulegen, bei dem Aushub oder Bodenaushub anfällt, auch wenn dieser vor Ort verbleibt.

    Kantonales Standardformular zu Aushub, belastetem Material und Entsorgung (§ 51 Abs. 2 Ziff. 7 PBV).

    § 51 Abs. 2 Ziff. 7 PBV; Formular Deklaration Erdarbeiten

  • Das Baugesuch ist von der Grundeigentümerschaft zu unterzeichnen oder mit deren schriftlicher Zustimmung bzw. Vollmacht einzureichen. Bei Miteigentum oder Erbengemeinschaft müssen ALLE Miteigentümer unterschreiben oder bevollmächtigen; fehlt eine Unterschrift, fehlt die Legitimation und das Gesuch wird nicht behandelt.

    Unterschriftenfeld «Grundeigentümer/in / Bevollmächtigte/r» des kantonalen Baugesuchsformulars

  • Aadorf verlangt die Baugesuchspläne 4-fach (kantonale Baseline: mindestens 3-fach) und das Baugesuchsformular 1-fach.

  • Um-/Anbauten rot, Abbrüche gelb markieren; Pläne 1:100 (Katasterplan 1:500), in Papierform auf A4 gefaltet, mit Originalunterschriften. Alle Formulare und Pläne sind zu datieren und von Gesuchsteller, Eigentümer und Projektverfasser zu unterzeichnen.

  • Die Baugesuchsprüfung wird nach der Beitrags- und Gebührenordnung der Gemeinde Aadorf verrechnet; Kosten externer Prüfungen (kantonale Stellungnahmen, Kanalisation) werden dem Gesuchsteller belastet.

Nur wenn zutreffend

Diese Unterlagen verlangt die Behörde nur, wenn die genannte Bedingung auf Ihr Vorhaben zutrifft.

  • Nur wenn: bei emittierenden Anlagen bzw. lärmbelasteten Standorten

    Emissionserklärung nach Art. 12 LRV (§ 51 Abs. 2 Ziff. 10 PBV) und Angaben nach Art. 34 LSV (Ziff. 11), jeweils bei emittierenden Anlagen bzw. lärmbelasteten Standorten.

  • Nur wenn: In der Gefahrenzone, wenn der Objektschutznachweis sicherstellen muss, dass Menschen, Tiere und erhebliche Sachwerte nicht gefährdet sind.

    In der Gefahrenzone nur bewilligungsfähig, wenn mit Massnahmen nach dem kantonalen Leitfaden sichergestellt ist, dass Menschen, Tiere und erhebliche Sachwerte nicht gefährdet sind (§ 51 Abs. 2 Ziff. 14 i. V. m. § 21 PBV). Einen separaten Erdbebennachweis kennen PBG und PBV nicht.

    § 51 Abs. 2 Ziff. 14 i.V.m. § 21 Abs. 1 PBV

Einreichen

Baugesuche in Aadorf laufen über Papier. Zuständig ist Amt für Bau und Umwelt, Bereich Hochbau, Gemeindeplatz 1, Postfach 71, 8355 Aadorf. Kontakt · Formulare der Gemeinde

Unterlagen beisammen?

baureif prüft Ihr Dossier vor der Eingabe: ob alle Unterlagen dabei sind und ob die Masse der Bau- und Zonenordnung von Aadorf entsprechen, jede Beanstandung mit Fundstelle.

Dossier prüfen

Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft. Massgebend sind die Vorgaben der Baubehörde von Aadorf; im Einzelfall kann sie weitere Unterlagen verlangen.