Zuchwil
Grünflächenziffer in Zuchwil
Die Grünflächenziffer ist in Zuchwil in 6 von 16 Zonen festgelegt, die Werte reichen von 5 % bis 20 %. Rechtsgrundlage ist meist Art. 36bis der Bau- und Zonenordnung.
Die Grünflächenziffer ist das Verhältnis der anrechenbaren Grünfläche zur anrechenbaren Grundstücksfläche. Sie sichert einen Mindestanteil unversiegelter Fläche.
| Zone | Grünflächenziffer | Fundstelle |
|---|---|---|
| ARi | ≥ 5 % | Art. 36bis, S. 5 |
| G | ≥ 15 % | § 33, S. 20 |
| GS | ≥ 15 % | § 35, S. 22 |
| GW | ≥ 20 % | § 34, S. 21 |
| Gewerbezone mit beschränkter Wohnnutzung | ≥ 15 % | Art. 33, S. 8 |
| I1 | ≥ 5 % | § 37, S. 22 |
Extrahiert aus der BZO Zuchwil (Original). Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft; massgeblich ist der Originalerlass.
Häufige Fragen
Wie gross ist die Grünflächenziffer in Zuchwil?
Das hängt von der Zone ab: die Werte reichen von 5 % bis 20 %, festgelegt in 6 von 16 Zonen. Welche Zone an einer Adresse gilt, zeigt die Zonenauskunft mit dem ÖREB-Kataster.
Wo steht die Grünflächenziffer in der Bauordnung Zuchwil?
Meist in Art. 36bis der Bau- und Zonenordnung Zuchwil, auf baureif im Wortlaut lesbar. Die Fundstelle je Zone steht in der Tabelle.