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Art. 33 · ‘ Essirid mäsaigstörende Gewerbe-1 DienstLeistungs- uridlndustriebe

BZO Bau- und Zonenreglement Zuchwil · S. 8 · Original-PDF

Gewerbezone mit triebe sowie betriebanotwendige Wohnungen zulässig. beschränkter Wohnnutzung D e speziel gekennzeichneten Teilgebiete sind mit e nor Spezialzone [S32 PBG] für pubUkume ritenaive Anlagen (SPA) gemäss kantonalem Richtplan Obertagett Nicht zulässig 8ind:

–Betriebe mit vorwiegend Lagerungs- und Umschtagsfunktionen

–Lebenamittelläden und -verteiler Die Baubehörde kann nach Anhörung der Planungskommission Ausnahmen bewilligen, sofern es sich um Klainläden oder derglei chen handelt1 die bezüglich Grösse (räumliche Ausdehnung, Um fang Angebot, Verkehrsaufkommen, wirtschaftliche Bedeutung,...) der Hauptnutzung untergeordnet bzw. in eine solche Integriert sind oder vorwiegend der Selbstversorgung dienen. Sie dürfen in keinem Fall eine Fläche von 120 m2 überschreiten.

2Gebäude- bzw. Flrsthöhe max. 10.00 in (ausgenommen Kamine und technische Aufbauten) Grünflächenziffer min. 15 %

1DIe Grünflächen sind mit Bäumen und Sträuchern zu bepflanzen, ins besondere längs Strassen und gegenüber Wohnbauten. Die Baube hörde kann die Art und die Anordnung der Bepflanzungvorschreiben. ~ Die Zone befindet sich in der Empfindlichkeltestufe ES III.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.