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Zofingen

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Baugesuchs-Dossier · Zofingen

Eingabeweg: eBau Aargau · BZO-Stand: 01.01.2011 · 25 Positionen

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Bauvorhaben:Parzelle / Kat.-Nr.:Zone:Datum:

Checkliste · kantonale Anforderungen

1Baugesuchsformular (kommunal bzw. digitale Erfassung im eBau-Portal)Pflicht

Die Gemeinden bieten entsprechende Formulare an (§ 51 Abs. 2 BauV); in eBau-Gemeinden ersetzt die digitale Erfassung das physische Formular.

Bemerkung:
2Begründungen, Unterlagen und Pläne zum BauvorhabenPflicht

Das Baugesuch muss die für die Beurteilung notwendigen Begründungen, Unterlagen und Pläne enthalten (§ 60 BauG, § 51 Abs. 1 BauV).

Bemerkung:
3EnergienachweisPflicht

Nachweis der Einhaltung der Energiegesetzgebung (§ 51 Abs. 1 lit. a BauV).

Bemerkung:
4Bauprofile (Profilierung)Pflicht

Publikationspflichtige Vorhaben sind zu profilieren: Höhen, Umrisse, Dachneigung, Erdgeschosskote, Terrainveränderungen (§ 53 BauV).

Bemerkung:
5Konformitätserklärung erdbebengerechte Bauweisebedingt

Bei Neu-/Erweiterungsbauten und Umbauten mit Eingriff in die Tragstruktur (§ 51 Abs. 1 lit. b BauV).

Bemerkung:
6Weitere Unterlagen auf Verlangenbedingt

Grundrissplan auf beglaubigtem AV-Auszug, Detailpläne, Lärmnachweis, Fotomontagen, Modelle, Schattendiagramme (§ 51 Abs. 3 BauV).

Bemerkung:
7Digitale Einreichung via eBaubedingt

In eBau-Gemeinden sind sämtliche Gesuchsunterlagen digital über das Portal einzureichen; Korrespondenz läuft digital.

Bemerkung:
8Lärmangaben / Lärmschutznachweis (LSV)bedingt

Bundesrecht, gilt in jedem Kanton: Wer neue lärmempfindliche Räume (Wohnungen) in lärmbelasteten Gebieten baut, weist nach, dass die Immissionsgrenzwerte eingehalten sind (Art. 31 LSV); Baugesuche für neue oder geänderte Anlagen mit Lärmemissionen (Tiefgarage, Wärmepumpe, Gewerbe) enthalten Angaben zu den Aussenlärmimmissionen und zu den Massnahmen (Art. 34 LSV).

Bemerkung:
9Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)Pflicht

Das Baugesuch ist von der Grundeigentümerschaft zu unterzeichnen oder mit deren schriftlicher Zustimmung bzw. Vollmacht einzureichen. Bei Miteigentum oder Erbengemeinschaft müssen ALLE Miteigentümer unterschreiben oder bevollmächtigen; fehlt eine Unterschrift, fehlt die Legitimation und das Gesuch wird nicht behandelt.

Bemerkung:

Checkliste · gemeindespezifische Anforderungen (Zofingen)

10Digitale Eingabe via eBau plus Papierform im DoppelPflicht

Die Baueingabe erfolgt digital über das kantonale eBau-Portal (Registrierung via Smart Service Portal); zusätzlich ist das Gesuch im Doppel in Papierform mit allseitig unterzeichneten Plänen (oder Unterschriftenblatt) bei der Bauverwaltung einzureichen. Bearbeitung erst nach komplettem Eingang beider Formen.

Bemerkung:
11Grundbuchauszug wird durch Bauverwaltung organisiertPflicht

Der amtliche Grundbuchauszug wird durch die Bauverwaltung direkt organisiert und muss nicht durch die Gesuchstellenden beschafft werden.

Bemerkung:
12Situationsplan 1:500/1:1000, Beglaubigung nur auf VerlangenPflicht

Aktueller Situations-/Katasterplan (1:500 oder 1:1000) aus geoPro Suisse oder AGIS; eine Beglaubigung ist nur auf Verlangen notwendig.

Bemerkung:
13Grundrisse, Fassaden und Schnitte 1:100 mit Terrain- und EG-KotenPflicht

Grundrisse aller Geschosse (Zweckbestimmung, Raum-, Boden-/Fensterflächen), Fassaden und Quer-/Längsschnitte 1:100 mit gewachsenem und projektiertem Terrain, EG-Kote in m.ü.M. und Terraingestaltung bis zur Parzellengrenze; in der Altstadt Fassadenpläne mit Ansatz der Nachbarliegenschaften. Umbau-Farbkonvention: bestehend grau/schwarz, neu rot, Rückbau gelb. Zusätzlich Längsschnitt durch Garagenausfahrt/Parkplatzzufahrt.

Bemerkung:
14AZ-Berechnung und kubische Berechnung mit SchemaplanPflicht

Ausnützungsziffer-Berechnung mit nachprüfbarem Schemaplan sowie kubische Berechnung mit nachprüfbarem Schema.

Bemerkung:
15Auto- und Veloabstellplatznachweis nach VSSbedingt

Anzahl und Lage der Park-/Abstellplätze (VSS 40 065 / 40 281), Berechnung der anrechenbaren Geschossfläche vor und nach Umbau (Parkplatzablösepflicht), Anzahl Arbeitsplätze bei Gewerbe.

Bemerkung:
16Kanalisationsplan, Umgebungsplan und Detailplan Versickerung 1:20Pflicht

Kanalisationsplan als Gebäudegrundriss 1:100 (Anfallstellen, Material/Lichtweite/Gefälle, entwässerte Flächen in m2, Meereshöhenkoten bis Anschluss Gemeindekanalisation); Umgebungsplan inkl. Flächen, ökologischer Ausgleichsflächen, Standort Briefkasten und Abfallcontainer; Versickerungsanlage mit Detailplan 1:20 (Grundriss und Schnitt).

Bemerkung:
17Wohnungsspiegel ab 6 Wohnungenbedingt

Für Neubauten mit Wohnen oder Wohn-Nutzungsänderungen ab 6 Wohnungen: separater Wohnungsspiegel mit Zimmerzahl, Wohnfläche, Stockwerk und Lage der Wohnung ab Hauseingang.

Bemerkung:
18Betriebskonzept bei gewerblichen Betriebenbedingt

Bei gewerblichen Betrieben ist ein Betriebskonzept (z.B. Arbeitsplätze, Öffnungszeiten, Sanitäranlagen) inkl. Planunterlagen einzureichen.

Bemerkung:
19Baugrubensicherungskonzept und Aushubplanbedingt

Baugrubenkonzept inkl. Sicherung (ggf. mit Erdankern) ist beizulegen; eine geologische Baugrundbeurteilung kann verlangt werden. Bei grossen Projekten zusätzlich zwingend Installationsplan oder Verkehrskonzept.

Bemerkung:
20Schallschutznachweis Trennbauteile (Reihen-/Mehrfamilienhäuser)bedingt

In Reihen- und Mehrfamilienhäusern ist der Schallschutznachweis für Trennbauteile (Wände, Decken) zu erbringen; bei lärmerzeugenden Anlagen zusätzlich IGW-Nachweis, bei Wärmepumpen Lärmschutznachweis 'Cercle Bruit'.

Bemerkung:
21Entsorgungskonzept ab 200 m3 Bauabfälle und Schadstoffuntersuchung vor Baujahr 1990bedingt

Bei mehr als 200 m3 Bauabfällen oder erwarteten Schadstoffen ist ein Entsorgungskonzept nötig (Art. 16 VVEA); bei Gebäuden/Umbauten mit Baujahr vor 1990 gilt grundsätzlich Schadstoffverdacht und es ist ein Untersuchungsbericht einzureichen.

Bemerkung:
22Stadtbildkommission in Altstadt-, Neuquartier- und Umgebungsschutzzonebedingt

Baugesuche in der Altstadtzone (A), Neuquartierzone (N) und Umgebungsschutzzone (US) sind der Stadtbildkommission zur Stellungnahme zu unterbreiten; Kontaktaufnahme vor Projektierung empfohlen.

Bemerkung:
23Zustimmungsformular Anstösser im vereinfachten Verfahrenbedingt

Im vereinfachten Verfahren sind die Baugesuchspläne vor der Eingabe von den direkt anstossenden Eigentümern mittels Formular 'Zustimmung vereinfachtes Baubewilligungsverfahren' unterzeichnen zu lassen (www.zofingen.ch/services/online-schalter.html/224/product/439).

Bemerkung:
24Kommunale Brandschutzbewilligung mit definierten Beilagenbedingt

Für Objekte im kommunalen Zuständigkeitsbereich (z.B. EFH/MFH, Verkaufsräume bis 1200 m2): Grundrisse mit Nutzung/Belegungszahlen/Nettoflächen, Schnitte und Fassaden sowie Brandschutzkonzept mit Fluchtwegen, Brandabschnitten und Brandschutzeinrichtungen an die Gemeinde.

Bemerkung:
25Schutzraum-Genehmigungsgesuch oder Ersatzbeitrag CHF 400 pro Schutzplatzbedingt

Bei Wohn-Neubauten ab 38 Zimmern (25 Schutzplätzen) ist das Gesuch 'Projektgenehmigung für Pflichtschutzräume' via Gemeinde ans AMB einzureichen; bei Befreiung ist der Ersatzbeitrag-Antrag (CHF 400 pro erforderlichem Schutzplatz) mit der Baueingabe zu stellen.

Bemerkung:

Reglemente · Gemeinde Zofingen

https://www.zofingen.ch/public/upload/assets/8971/Bau-%20und%20Nutzungsordnung%20Zofingen.pdf

Übergeordnetes Recht (Kanton Aargau)

Baugesetz (BauG)SAR 713.100
https://gesetzessammlungen.ag.ch/app/de/texts_of_law/713.100
https://gesetzessammlungen.ag.ch/app/de/texts_of_law/713.121

Karten

https://apps.geo.ag.ch/oereb/client/
https://www.ag.ch/app/agisviewer4/v1/agisviewer.html

Verfahren · Kanton Aargau

Eingabeweg: eBau Aargau

1Profile aufstellen§ 60 Abs. 3 BauG

Vor der Veröffentlichung des Baugesuchs sind Profile aufzustellen; eine ausdrückliche Standdauer nennt das Gesetz nicht (praxisüblich bis zum Verfahrensabschluss).

2Einreichung

In Gemeinden mit eBau-Portal ausschliesslich digital über eBau Aargau; sonst bei der Gemeinde.

3Publikation & Auflage30 Tage§ 60 Abs. 2 BauG

Der Gemeinderat veröffentlicht das Baugesuch und legt es 30 Tage öffentlich auf.

4Einwendung30 Tage§ 60 Abs. 2, § 4 BauG

Der Aargau kennt die Einwendung: innerhalb der Auflagefrist, schriftlich mit Antrag und Begründung.

5Bauentscheid§ 5 BauG

Keine feste Frist im Baugesetz; Behandlungsfristen regelt ein Dekret des Grossen Rats, und Überschreitungen sind vorab schriftlich zu begründen.

https://www.ag.ch/de/themen/planen-bauen/baubewilligungen/ebau-aargau

Ordentliches Verfahren nach kantonalem Recht (Gesetz über Raumentwicklung und Bauwesen (BauG), SAR 713.100), Stand 25.08.2026. Gemeinden können Details abweichend handhaben.

Kontakt Bauamt

Zuständige StelleBauverwaltung / Hochbau
AdresseAlte Kanzlei, Vordere Hauptgasse 74, Postfach, 4800 Zofingen
Telefon062 745 72 00
E-Mailbauverwaltung@zofingen.ch
Erstellt mit baureif.ch. Werte und Anforderungen mit Fundstelle, Stand der Recherche siehe Gemeindeprofil. Quelle der gemeindespezifischen Anforderungen: https://www.zofingen.ch/public/upload/assets/7243/Baugesuch_Wegleitung.pdf. Ohne Gewähr; massgebend sind die Vorgaben der Baubehörde.