Zofingen
Checkliste Baugesuch · Zofingen
Als PDF oder Ausdruck gibt es die Checkliste im Dossier-PDF (Navigation: PDF & Druck), dort auch kombiniert mit Reglementen, Verfahren und Kontakt.
Kantonale Anforderungen
Die Gemeinden bieten entsprechende Formulare an (§ 51 Abs. 2 BauV); in eBau-Gemeinden ersetzt die digitale Erfassung das physische Formular.
Das Baugesuch muss die für die Beurteilung notwendigen Begründungen, Unterlagen und Pläne enthalten (§ 60 BauG, § 51 Abs. 1 BauV).
Nachweis der Einhaltung der Energiegesetzgebung (§ 51 Abs. 1 lit. a BauV).
Publikationspflichtige Vorhaben sind zu profilieren: Höhen, Umrisse, Dachneigung, Erdgeschosskote, Terrainveränderungen (§ 53 BauV).
Bei Neu-/Erweiterungsbauten und Umbauten mit Eingriff in die Tragstruktur (§ 51 Abs. 1 lit. b BauV).
Grundrissplan auf beglaubigtem AV-Auszug, Detailpläne, Lärmnachweis, Fotomontagen, Modelle, Schattendiagramme (§ 51 Abs. 3 BauV).
In eBau-Gemeinden sind sämtliche Gesuchsunterlagen digital über das Portal einzureichen; Korrespondenz läuft digital.
Bundesrecht, gilt in jedem Kanton: Wer neue lärmempfindliche Räume (Wohnungen) in lärmbelasteten Gebieten baut, weist nach, dass die Immissionsgrenzwerte eingehalten sind (Art. 31 LSV); Baugesuche für neue oder geänderte Anlagen mit Lärmemissionen (Tiefgarage, Wärmepumpe, Gewerbe) enthalten Angaben zu den Aussenlärmimmissionen und zu den Massnahmen (Art. 34 LSV).
Das Baugesuch ist von der Grundeigentümerschaft zu unterzeichnen oder mit deren schriftlicher Zustimmung bzw. Vollmacht einzureichen. Bei Miteigentum oder Erbengemeinschaft müssen ALLE Miteigentümer unterschreiben oder bevollmächtigen; fehlt eine Unterschrift, fehlt die Legitimation und das Gesuch wird nicht behandelt.
Gemeindespezifische Anforderungen (Zofingen)
Die Baueingabe erfolgt digital über das kantonale eBau-Portal (Registrierung via Smart Service Portal); zusätzlich ist das Gesuch im Doppel in Papierform mit allseitig unterzeichneten Plänen (oder Unterschriftenblatt) bei der Bauverwaltung einzureichen. Bearbeitung erst nach komplettem Eingang beider Formen.
Der amtliche Grundbuchauszug wird durch die Bauverwaltung direkt organisiert und muss nicht durch die Gesuchstellenden beschafft werden.
Aktueller Situations-/Katasterplan (1:500 oder 1:1000) aus geoPro Suisse oder AGIS; eine Beglaubigung ist nur auf Verlangen notwendig.
Grundrisse aller Geschosse (Zweckbestimmung, Raum-, Boden-/Fensterflächen), Fassaden und Quer-/Längsschnitte 1:100 mit gewachsenem und projektiertem Terrain, EG-Kote in m.ü.M. und Terraingestaltung bis zur Parzellengrenze; in der Altstadt Fassadenpläne mit Ansatz der Nachbarliegenschaften. Umbau-Farbkonvention: bestehend grau/schwarz, neu rot, Rückbau gelb. Zusätzlich Längsschnitt durch Garagenausfahrt/Parkplatzzufahrt.
Ausnützungsziffer-Berechnung mit nachprüfbarem Schemaplan sowie kubische Berechnung mit nachprüfbarem Schema.
Anzahl und Lage der Park-/Abstellplätze (VSS 40 065 / 40 281), Berechnung der anrechenbaren Geschossfläche vor und nach Umbau (Parkplatzablösepflicht), Anzahl Arbeitsplätze bei Gewerbe.
Kanalisationsplan als Gebäudegrundriss 1:100 (Anfallstellen, Material/Lichtweite/Gefälle, entwässerte Flächen in m2, Meereshöhenkoten bis Anschluss Gemeindekanalisation); Umgebungsplan inkl. Flächen, ökologischer Ausgleichsflächen, Standort Briefkasten und Abfallcontainer; Versickerungsanlage mit Detailplan 1:20 (Grundriss und Schnitt).
Für Neubauten mit Wohnen oder Wohn-Nutzungsänderungen ab 6 Wohnungen: separater Wohnungsspiegel mit Zimmerzahl, Wohnfläche, Stockwerk und Lage der Wohnung ab Hauseingang.
Bei gewerblichen Betrieben ist ein Betriebskonzept (z.B. Arbeitsplätze, Öffnungszeiten, Sanitäranlagen) inkl. Planunterlagen einzureichen.
Baugrubenkonzept inkl. Sicherung (ggf. mit Erdankern) ist beizulegen; eine geologische Baugrundbeurteilung kann verlangt werden. Bei grossen Projekten zusätzlich zwingend Installationsplan oder Verkehrskonzept.
In Reihen- und Mehrfamilienhäusern ist der Schallschutznachweis für Trennbauteile (Wände, Decken) zu erbringen; bei lärmerzeugenden Anlagen zusätzlich IGW-Nachweis, bei Wärmepumpen Lärmschutznachweis 'Cercle Bruit'.
Bei mehr als 200 m3 Bauabfällen oder erwarteten Schadstoffen ist ein Entsorgungskonzept nötig (Art. 16 VVEA); bei Gebäuden/Umbauten mit Baujahr vor 1990 gilt grundsätzlich Schadstoffverdacht und es ist ein Untersuchungsbericht einzureichen.
Baugesuche in der Altstadtzone (A), Neuquartierzone (N) und Umgebungsschutzzone (US) sind der Stadtbildkommission zur Stellungnahme zu unterbreiten; Kontaktaufnahme vor Projektierung empfohlen.
Im vereinfachten Verfahren sind die Baugesuchspläne vor der Eingabe von den direkt anstossenden Eigentümern mittels Formular 'Zustimmung vereinfachtes Baubewilligungsverfahren' unterzeichnen zu lassen (www.zofingen.ch/services/online-schalter.html/224/product/439).
Für Objekte im kommunalen Zuständigkeitsbereich (z.B. EFH/MFH, Verkaufsräume bis 1200 m2): Grundrisse mit Nutzung/Belegungszahlen/Nettoflächen, Schnitte und Fassaden sowie Brandschutzkonzept mit Fluchtwegen, Brandabschnitten und Brandschutzeinrichtungen an die Gemeinde.
Bei Wohn-Neubauten ab 38 Zimmern (25 Schutzplätzen) ist das Gesuch 'Projektgenehmigung für Pflichtschutzräume' via Gemeinde ans AMB einzureichen; bei Befreiung ist der Ersatzbeitrag-Antrag (CHF 400 pro erforderlichem Schutzplatz) mit der Baueingabe zu stellen.