Würenlos
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Baugesuchs-Dossier · Würenlos
Checkliste · kantonale Anforderungen
Die Gemeinden bieten entsprechende Formulare an (§ 51 Abs. 2 BauV); in eBau-Gemeinden ersetzt die digitale Erfassung das physische Formular.
Das Baugesuch muss die für die Beurteilung notwendigen Begründungen, Unterlagen und Pläne enthalten (§ 60 BauG, § 51 Abs. 1 BauV).
Nachweis der Einhaltung der Energiegesetzgebung (§ 51 Abs. 1 lit. a BauV).
Publikationspflichtige Vorhaben sind zu profilieren: Höhen, Umrisse, Dachneigung, Erdgeschosskote, Terrainveränderungen (§ 53 BauV).
Bei Neu-/Erweiterungsbauten und Umbauten mit Eingriff in die Tragstruktur (§ 51 Abs. 1 lit. b BauV).
Grundrissplan auf beglaubigtem AV-Auszug, Detailpläne, Lärmnachweis, Fotomontagen, Modelle, Schattendiagramme (§ 51 Abs. 3 BauV).
In eBau-Gemeinden sind sämtliche Gesuchsunterlagen digital über das Portal einzureichen; Korrespondenz läuft digital.
Bundesrecht, gilt in jedem Kanton: Wer neue lärmempfindliche Räume (Wohnungen) in lärmbelasteten Gebieten baut, weist nach, dass die Immissionsgrenzwerte eingehalten sind (Art. 31 LSV); Baugesuche für neue oder geänderte Anlagen mit Lärmemissionen (Tiefgarage, Wärmepumpe, Gewerbe) enthalten Angaben zu den Aussenlärmimmissionen und zu den Massnahmen (Art. 34 LSV).
Das Baugesuch ist von der Grundeigentümerschaft zu unterzeichnen oder mit deren schriftlicher Zustimmung bzw. Vollmacht einzureichen. Bei Miteigentum oder Erbengemeinschaft müssen ALLE Miteigentümer unterschreiben oder bevollmächtigen; fehlt eine Unterschrift, fehlt die Legitimation und das Gesuch wird nicht behandelt.
Checkliste · gemeindespezifische Anforderungen (Würenlos)
Die Pläne sind technisch korrekt im Format A4 gefaltet, unterschrieben und mit vollständigen Angaben einzureichen; kommunales Baugesuchsformular unter https://www.wuerenlos.ch/fileadmin/00_website/Online-Schalter/Bauverwaltung/baugesuchsformular_01.pdf.
Katasterplan im Massstab 1:500 mit Eintragung der projektierten Bauten und Vermassung an die Grenze.
Ein Grundbuchauszug ist dem Baugesuch beizulegen.
Grundriss UG mit Abwasseranlagen, EG mit Grenzabständen/Boden- und Fensterflächen, übrige Stockwerke vermasst; Fassaden und Schnitte mit bestehendem und projektiertem Terrainverlauf. Terrainkotierung: bestehend kursiv, neu normal, Höhen in m.ü.M.
Bei Umbauten: bestehende Bauteile schwarz, abzubrechende gelb, neue rot.
Der detaillierte Umgebungsplan wird erst mit Erteilung der Baubewilligung eingefordert und muss nicht mit der Eingabe eingereicht werden.
Die Gemeinde empfiehlt, vor der Eingabe die Anzahl nötiger Plansätze, Gesuchsformulare und allfälliger Zusatzunterlagen mit der Bauverwaltung abzuklären; Mehrkosten wegen mangelhafter Gesuche gehen zulasten der Bauherrschaft.
Zu beachten sind neben BauG/BauV/BNO das Gebührenreglement Raumplanung/Umweltschutz/Bauwesen, das Reglement über die Finanzierung von Erschliessungsanlagen (Wasser, Abwasser) und das Reglement über die Abgabe elektrischer Energie.
Reglemente · Gemeinde Würenlos
Noch keine gemeindeeigenen Dokumente erfasst.
Übergeordnetes Recht (Kanton Aargau)
Karten
Verfahren · Kanton Aargau
Vor der Veröffentlichung des Baugesuchs sind Profile aufzustellen; eine ausdrückliche Standdauer nennt das Gesetz nicht (praxisüblich bis zum Verfahrensabschluss).
In Gemeinden mit eBau-Portal ausschliesslich digital über eBau Aargau; sonst bei der Gemeinde.
Der Gemeinderat veröffentlicht das Baugesuch und legt es 30 Tage öffentlich auf.
Der Aargau kennt die Einwendung: innerhalb der Auflagefrist, schriftlich mit Antrag und Begründung.
Keine feste Frist im Baugesetz; Behandlungsfristen regelt ein Dekret des Grossen Rats, und Überschreitungen sind vorab schriftlich zu begründen.
Ordentliches Verfahren nach kantonalem Recht (Gesetz über Raumentwicklung und Bauwesen (BauG), SAR 713.100), Stand 25.08.2026. Gemeinden können Details abweichend handhaben.