← alle Gemeinden
Wappen der Gemeinde Wohlen (AG)

Wohlen (AG)

Baugesuch prüfen →
Im PDF enthalten

Der Browserdruck erzeugt das PDF: im Druckdialog «Als PDF sichern» wählen. Unten steht genau das Blatt, das gedruckt wird.

Baugesuchs-Dossier · Wohlen (AG)

Eingabeweg: Papier · BZO-Stand: 26.03.2014 · 17 Positionen

baureif
Bauvorhaben:Parzelle / Kat.-Nr.:Zone:Datum:

Checkliste · kantonale Anforderungen

1Baugesuchsformular (kommunal bzw. digitale Erfassung im eBau-Portal)Pflicht

Die Gemeinden bieten entsprechende Formulare an (§ 51 Abs. 2 BauV); in eBau-Gemeinden ersetzt die digitale Erfassung das physische Formular.

Bemerkung:
2Begründungen, Unterlagen und Pläne zum BauvorhabenPflicht

Das Baugesuch muss die für die Beurteilung notwendigen Begründungen, Unterlagen und Pläne enthalten (§ 60 BauG, § 51 Abs. 1 BauV).

Bemerkung:
3EnergienachweisPflicht

Nachweis der Einhaltung der Energiegesetzgebung (§ 51 Abs. 1 lit. a BauV).

Bemerkung:
4Bauprofile (Profilierung)Pflicht

Publikationspflichtige Vorhaben sind zu profilieren: Höhen, Umrisse, Dachneigung, Erdgeschosskote, Terrainveränderungen (§ 53 BauV).

Bemerkung:
5Konformitätserklärung erdbebengerechte Bauweisebedingt

Bei Neu-/Erweiterungsbauten und Umbauten mit Eingriff in die Tragstruktur (§ 51 Abs. 1 lit. b BauV).

Bemerkung:
6Weitere Unterlagen auf Verlangenbedingt

Grundrissplan auf beglaubigtem AV-Auszug, Detailpläne, Lärmnachweis, Fotomontagen, Modelle, Schattendiagramme (§ 51 Abs. 3 BauV).

Bemerkung:
7Digitale Einreichung via eBaubedingt

In eBau-Gemeinden sind sämtliche Gesuchsunterlagen digital über das Portal einzureichen; Korrespondenz läuft digital.

Bemerkung:
8Lärmangaben / Lärmschutznachweis (LSV)bedingt

Bundesrecht, gilt in jedem Kanton: Wer neue lärmempfindliche Räume (Wohnungen) in lärmbelasteten Gebieten baut, weist nach, dass die Immissionsgrenzwerte eingehalten sind (Art. 31 LSV); Baugesuche für neue oder geänderte Anlagen mit Lärmemissionen (Tiefgarage, Wärmepumpe, Gewerbe) enthalten Angaben zu den Aussenlärmimmissionen und zu den Massnahmen (Art. 34 LSV).

Bemerkung:
9Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)Pflicht

Das Baugesuch ist von der Grundeigentümerschaft zu unterzeichnen oder mit deren schriftlicher Zustimmung bzw. Vollmacht einzureichen. Bei Miteigentum oder Erbengemeinschaft müssen ALLE Miteigentümer unterschreiben oder bevollmächtigen; fehlt eine Unterschrift, fehlt die Legitimation und das Gesuch wird nicht behandelt.

Bemerkung:

Checkliste · gemeindespezifische Anforderungen (Wohlen (AG))

10Einreichung 3-fachPflicht

Die Baugesuchsunterlagen sind in Wohlen dreifach einzureichen.

Bemerkung:
11Unterschriften von Bauherrschaft, Grundeigentümer und ProjektverfasserPflicht

Alle einzureichenden Unterlagen müssen mit den Unterschriften von Bauherrschaft, Grundeigentümer und Projektverfasser versehen sein.

Bemerkung:
12Kommunales Baugesuchsformular WohlenPflicht

Das kommunale Baugesuchsformular ist zu verwenden (Download https://www.wohlen.ch/_rtr/onlinedienst_447 oder Bezug bei der Abteilung Planung, Bau und Umwelt); für kleine Vorhaben existiert ein separates Formular für das vereinfachte Verfahren (https://www.wohlen.ch/online-schalter/477/detail).

Bemerkung:
13Grundbuchauszug, maximal 1 Jahr altPflicht

Ein aktueller Grundbuchauszug (max. 1 Jahr alt) ist beizulegen; Bezug beim Grundbuchamt der Bezirke Bremgarten und Muri.

Bemerkung:
14Situationsplan 1:500 (Katasterplan vom Bezirksgeometer)Pflicht

Situationsplan im Massstab 1:500; Bezug beim Bezirksgeometer (Ingenieurbüro Portmann & Partner).

Bemerkung:
15Plangrundlagen mindestens 1:100Pflicht

Grundrisse, Fassaden und Schnitte im Mindestmassstab 1:100.

Bemerkung:
16Vorhabensabhängige Nachweise (Kanalisationsplan, Schutzraum, Hochwasserschutz, AGV-Selbstdeklaration)bedingt

Je nach Bauvorhaben zusätzlich erforderlich: Kanalisationsplan, Schutzraumnachweis (Abteilung Militär und Bevölkerungsschutz), Hochwasserschutznachweis und Selbstdeklaration der Aargauischen Gebäudeversicherung.

Bemerkung:
17Nachbarunterschriften im vereinfachten Verfahrenbedingt

Bei kleinen Vorhaben im vereinfachten Verfahren sind die Planunterlagen vorgängig von allen angrenzenden Nachbarn unterzeichnen zu lassen; bei grösseren Projekten wird eine Vorbesprechung mit der Abteilung Planung, Bau und Umwelt empfohlen.

Bemerkung:

Reglemente · Gemeinde Wohlen (AG)

https://www.wohlen.ch/_docn/2886379/BNO_27_05_14.pdf

Übergeordnetes Recht (Kanton Aargau)

Baugesetz (BauG)SAR 713.100
https://gesetzessammlungen.ag.ch/app/de/texts_of_law/713.100
https://gesetzessammlungen.ag.ch/app/de/texts_of_law/713.121

Karten

https://apps.geo.ag.ch/oereb/client/
https://www.ag.ch/app/agisviewer4/v1/agisviewer.html

Verfahren · Kanton Aargau

Eingabeweg: Papier

1Profile aufstellen§ 60 Abs. 3 BauG

Vor der Veröffentlichung des Baugesuchs sind Profile aufzustellen; eine ausdrückliche Standdauer nennt das Gesetz nicht (praxisüblich bis zum Verfahrensabschluss).

2Einreichung

In Gemeinden mit eBau-Portal ausschliesslich digital über eBau Aargau; sonst bei der Gemeinde.

3Publikation & Auflage30 Tage§ 60 Abs. 2 BauG

Der Gemeinderat veröffentlicht das Baugesuch und legt es 30 Tage öffentlich auf.

4Einwendung30 Tage§ 60 Abs. 2, § 4 BauG

Der Aargau kennt die Einwendung: innerhalb der Auflagefrist, schriftlich mit Antrag und Begründung.

5Bauentscheid§ 5 BauG

Keine feste Frist im Baugesetz; Behandlungsfristen regelt ein Dekret des Grossen Rats, und Überschreitungen sind vorab schriftlich zu begründen.

https://www.ag.ch/de/themen/planen-bauen/baubewilligungen/ebau-aargau

Ordentliches Verfahren nach kantonalem Recht (Gesetz über Raumentwicklung und Bauwesen (BauG), SAR 713.100), Stand 25.08.2026. Gemeinden können Details abweichend handhaben.

Kontakt Bauamt

Zuständige StelleBereich Planung, Bau und Umwelt
AdresseKapellstrasse 1, 5610 Wohlen
Telefon056 619 91 32
E-Mailbaugesuche@wohlen.ch
SchalterzeitenMo 08.30–11.45, 13.30–18.30; Di–Do 08.30–11.45, 13.30–17.00; Fr 08.30–15.30
Erstellt mit baureif.ch. Werte und Anforderungen mit Fundstelle, Stand der Recherche siehe Gemeindeprofil. Quelle der gemeindespezifischen Anforderungen: https://www.wohlen.ch/dienstleistungen/31071. Ohne Gewähr; massgebend sind die Vorgaben der Baubehörde.