Wohlen (AG)
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Baugesuchs-Dossier · Wohlen (AG)
Checkliste · kantonale Anforderungen
Die Gemeinden bieten entsprechende Formulare an (§ 51 Abs. 2 BauV); in eBau-Gemeinden ersetzt die digitale Erfassung das physische Formular.
Das Baugesuch muss die für die Beurteilung notwendigen Begründungen, Unterlagen und Pläne enthalten (§ 60 BauG, § 51 Abs. 1 BauV).
Nachweis der Einhaltung der Energiegesetzgebung (§ 51 Abs. 1 lit. a BauV).
Publikationspflichtige Vorhaben sind zu profilieren: Höhen, Umrisse, Dachneigung, Erdgeschosskote, Terrainveränderungen (§ 53 BauV).
Bei Neu-/Erweiterungsbauten und Umbauten mit Eingriff in die Tragstruktur (§ 51 Abs. 1 lit. b BauV).
Grundrissplan auf beglaubigtem AV-Auszug, Detailpläne, Lärmnachweis, Fotomontagen, Modelle, Schattendiagramme (§ 51 Abs. 3 BauV).
In eBau-Gemeinden sind sämtliche Gesuchsunterlagen digital über das Portal einzureichen; Korrespondenz läuft digital.
Bundesrecht, gilt in jedem Kanton: Wer neue lärmempfindliche Räume (Wohnungen) in lärmbelasteten Gebieten baut, weist nach, dass die Immissionsgrenzwerte eingehalten sind (Art. 31 LSV); Baugesuche für neue oder geänderte Anlagen mit Lärmemissionen (Tiefgarage, Wärmepumpe, Gewerbe) enthalten Angaben zu den Aussenlärmimmissionen und zu den Massnahmen (Art. 34 LSV).
Das Baugesuch ist von der Grundeigentümerschaft zu unterzeichnen oder mit deren schriftlicher Zustimmung bzw. Vollmacht einzureichen. Bei Miteigentum oder Erbengemeinschaft müssen ALLE Miteigentümer unterschreiben oder bevollmächtigen; fehlt eine Unterschrift, fehlt die Legitimation und das Gesuch wird nicht behandelt.
Checkliste · gemeindespezifische Anforderungen (Wohlen (AG))
Die Baugesuchsunterlagen sind in Wohlen dreifach einzureichen.
Alle einzureichenden Unterlagen müssen mit den Unterschriften von Bauherrschaft, Grundeigentümer und Projektverfasser versehen sein.
Das kommunale Baugesuchsformular ist zu verwenden (Download https://www.wohlen.ch/_rtr/onlinedienst_447 oder Bezug bei der Abteilung Planung, Bau und Umwelt); für kleine Vorhaben existiert ein separates Formular für das vereinfachte Verfahren (https://www.wohlen.ch/online-schalter/477/detail).
Ein aktueller Grundbuchauszug (max. 1 Jahr alt) ist beizulegen; Bezug beim Grundbuchamt der Bezirke Bremgarten und Muri.
Situationsplan im Massstab 1:500; Bezug beim Bezirksgeometer (Ingenieurbüro Portmann & Partner).
Grundrisse, Fassaden und Schnitte im Mindestmassstab 1:100.
Je nach Bauvorhaben zusätzlich erforderlich: Kanalisationsplan, Schutzraumnachweis (Abteilung Militär und Bevölkerungsschutz), Hochwasserschutznachweis und Selbstdeklaration der Aargauischen Gebäudeversicherung.
Bei kleinen Vorhaben im vereinfachten Verfahren sind die Planunterlagen vorgängig von allen angrenzenden Nachbarn unterzeichnen zu lassen; bei grösseren Projekten wird eine Vorbesprechung mit der Abteilung Planung, Bau und Umwelt empfohlen.
Reglemente · Gemeinde Wohlen (AG)
Übergeordnetes Recht (Kanton Aargau)
Karten
Verfahren · Kanton Aargau
Eingabeweg: Papier
Vor der Veröffentlichung des Baugesuchs sind Profile aufzustellen; eine ausdrückliche Standdauer nennt das Gesetz nicht (praxisüblich bis zum Verfahrensabschluss).
In Gemeinden mit eBau-Portal ausschliesslich digital über eBau Aargau; sonst bei der Gemeinde.
Der Gemeinderat veröffentlicht das Baugesuch und legt es 30 Tage öffentlich auf.
Der Aargau kennt die Einwendung: innerhalb der Auflagefrist, schriftlich mit Antrag und Begründung.
Keine feste Frist im Baugesetz; Behandlungsfristen regelt ein Dekret des Grossen Rats, und Überschreitungen sind vorab schriftlich zu begründen.
Ordentliches Verfahren nach kantonalem Recht (Gesetz über Raumentwicklung und Bauwesen (BauG), SAR 713.100), Stand 25.08.2026. Gemeinden können Details abweichend handhaben.