← alle Gemeinden
Wappen der Gemeinde Winkel

Winkel

Baugesuch prüfen →
Im PDF enthalten

Der Browserdruck erzeugt das PDF: im Druckdialog «Als PDF sichern» wählen. Unten steht genau das Blatt, das gedruckt wird.

Baugesuchs-Dossier · Winkel

Eingabeweg: Papier (Abgabe am Schalter) · BZO-Stand: 09.05.2001 · 31 Positionen

baureif
Bauvorhaben:Parzelle / Kat.-Nr.:Zone:Datum:

Checkliste · kantonale Anforderungen

1Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet)Pflicht

Amtliches Baugesuchsformular mit Angaben zu Bauherrschaft, Grundstück (Kat.-Nr.), Vorhaben; unterschrieben.

Bemerkung:
2Zustimmung der GrundeigentümerschaftPflicht

Unterschriftliche Zustimmung, falls Bauherrschaft nicht Eigentümerin ist.

Bemerkung:
3Gebäude- und Wohnungserhebung (GWR-Zusatzformular)bedingt

Bei Wohn-/Gebäudebauten: GWR-Zusatzformular.

Bemerkung:
4BaubeschriebPflicht

Beschreibung von Nutzung, Konstruktion, Materialien, Bauablauf.

Bemerkung:
5Ausnützungs-/Baumassenberechnung (Nutzungsziffern-Nachweis)Pflicht

Nachvollziehbare Berechnung von AZ/BMZ bzw. anrechenbarer Geschoss-/Grundstücksfläche.

Bemerkung:
6Grün-/Freiflächen-Nachweisbedingt

Nachweis der Grün-/Freiflächenziffer, sofern die Zone dies verlangt.

Bemerkung:
7Abstandsnachweis (Grenz-/Gebäudeabstände)Pflicht

Nachweis der eingehaltenen Grenz- und Gebäudeabstände (Masse/Bezugspunkte).

Bemerkung:
8Parkplatz-/Abstellplatz-Nachweis (Auto + Velo)bedingt

Berechnung der Pflicht-Abstellplätze für Motorfahrzeuge und Velos je Nutzung.

Bemerkung:
9Energienachweis (Wärmedämmung / SIA 380/1)Pflicht

Nachweis Wärmeschutz/Energie (SIA 380/1 bzw. Minergie), bei Neubau/Umbau mit Energiebezug.

Bemerkung:
10Schallschutz-/Lärmnachweisbedingt

Bei Lärmvorbelastung: Nachweis Schallschutz/Lärmempfindlichkeitsstufe.

Bemerkung:
11Brandschutzkonzeptbedingt

Bei grösseren/besonderen Bauten: Brandschutznachweis/-konzept.

Bemerkung:
12Situationsplan / aktueller KatasterplanPflicht

Aktueller Situations-/Katasterplan mit Vorhaben, Grenz-/Gebäudeabständen.

Bemerkung:
13Grundrisse aller Geschosse (bemasst)Pflicht

Bemasste Grundrisse sämtlicher Geschosse inkl. Nutzungen.

Bemerkung:
14Schnitte (mit Höhenkoten, gewachsenes Terrain)Pflicht

Mind. ein Schnitt mit Gebäude-/Firsthöhe, gewachsenem und neuem Terrain.

Bemerkung:
15Fassaden/Ansichten (alle)Pflicht

Alle Fassadenansichten mit Materialisierung.

Bemerkung:
16Umgebungs-/GestaltungsplanPflicht

Terraingestaltung, Bepflanzung, Zufahrten, Abstellplätze, Spielflächen.

Bemerkung:
17Kanalisations-/Entwässerungsplanbedingt

Entwässerung Dach/Umgebung, Anschluss an Kanalisation.

Bemerkung:
18Schadstoffuntersuchung und Entsorgungskonzept Gebäudebedingt

Untersuchung der Gebäudeschadstoffe und darauf gestütztes Entsorgungskonzept für die Gebäudesubstanz älterer Bauten.

Bemerkung:
19Checkliste Gebäudeschadstoffebedingt

Vereinfachte Ermittlung der Gebäudeschadstoffe durch die Bauherrschaft; gilt bei kleineren Umbauten älterer Gebäude als Entsorgungskonzept.

Bemerkung:
20Entsorgungskonzept Rückbaumaterialbedingt

Entsorgungskonzept für das anfallende Rückbaumaterial bei jüngeren Gebäuden ohne Schadstoffverdacht.

Bemerkung:
21Deklaration Verwertung Bodenbedingt

Deklaration des abgetragenen Bodens und seiner Verwertung bei erstmaliger Überbauung eines Grundstücks.

Bemerkung:
22Nachweis Eigenstromerzeugung (EN-104-ZH)bedingt

Nachweis, dass ein Teil der benötigten Elektrizität auf dem Grundstück oder im Zusammenschluss zum Eigenverbrauch selbst erzeugt wird.

Bemerkung:

Checkliste · gemeindespezifische Anforderungen (Winkel)

23Exemplarzahlen: Kernunterlagen 4-fach (kommunales Verfahren)Pflicht

Baugesuchformular, Katasterplan, Grundriss-/Schnitt-/Fassaden- und Umgebungspläne, Ausnutzungsberechnung, Kanalisationseingabe und Wasseranschlussgesuch je 4-fach; GWR-Formular und Grundbuchauszug je 1-fach. Für das kantonale Verfahren wird ein zusätzliches vollständiges Exemplar benötigt.

Bemerkung:
24Katasterplan nicht älter als 6 Monate, rot eingetragen und vermasstPflicht

Katasterplan, nicht älter als 6 Monate, mit rot eingetragenem Vorhaben inkl. Vermassung (4-fach); Bezugsquelle: Nachführungsgeometer Gossweiler Ingenieure AG, Bülach.

Bemerkung:
25Grundbuchauszug im Original, nicht älter als 6 MonatePflicht

Aktueller Grundbuchauszug im Original, nicht älter als 6 Monate (1-fach); Bezug beim Notariat und Grundbuchamt Bülach.

Bemerkung:
26Unterschrift von Bauherrschaft, Projektverfasser und GrundeigentümerPflicht

Sämtliche Unterlagen müssen datiert und von Bauherrschaft, Projektverfasser und Grundeigentümer unterzeichnet sein; bei Miteigentum Einverständnis aller Grundeigentümer mit Original-Unterschrift.

Bemerkung:
27Wasseranschlussgesuch inkl. Schemas (4-fach)Pflicht

Mit dem Baugesuch ist in der Regel das Wasseranschlussgesuch inkl. Schemas 4-fach einzureichen.

Bemerkung:
28Baukosten und Prospektunterlagen/Fotos (je nach Vorhaben)bedingt

Je nach Bauvorhaben/Situation zusätzlich: Angabe der Baukosten, Prospektunterlagen/Fotos, Begründung für Ausnahmegesuche, schriftliches Näher-/Grenzbaurecht der Nachbarn.

Bemerkung:
29Kanal-TV-Zustandsprüfung bestehender Entwässerungsleitungenbedingt

Bei Weiterverwendung bestehender Entwässerungsanlagen ist deren Zustand bis zur öffentlichen Kanalisation mittels Kanal-TV zu prüfen (Spülen + Aufnahme) und der Bauabteilung vor Baubeginn zuzustellen; Prüfung nötig, wenn die letzte Zustandserfassung über 10 Jahre zurückliegt oder die Bausumme über CHF 100'000 liegt.

Bemerkung:
30Geologisches Gutachten zur Versickerung (1-fach)bedingt

Für die Grundstücksentwässerung ist die Versickerungsmachbarkeit durch ein geologisches Gutachten (ausgewiesener Geologe, i.d.R. mit Versickerungsversuchen) zu belegen; Kanalisationsplan 1:100/1:200 4-fach auf aktuellem Werkleitungskataster, Retentions-/Drosselungsberechnung 1-fach.

Bemerkung:
31Luftschutzeingabe und energetische Nachweise vor BaufreigabePflicht

Spätestens vor Baufreigabe: Luftschutzeingabe beim Kontrollorgan baulicher Zivilschutz, Nachweis der energetischen Massnahmen (2-fach), Gesuche für Feuerungs- und Tankanlagen.

Bemerkung:

Reglemente · Gemeinde Winkel

https://oerebdocs.zh.ch/getDoc?docid=9111

Übergeordnetes Recht (Kanton Zürich)

https://www.zh.ch/de/politik-staat/gesetze-beschluesse/gesetzessammlung/zhlex-ls/erlass-700_1-1975_09_07-1976_04_01-107.html
https://www.zh.ch/de/politik-staat/gesetze-beschluesse/gesetzessammlung/zhlex-ls/erlass-700_2-1977_06_22-1978_07_01-105.html
https://www.zh.ch/de/politik-staat/gesetze-beschluesse/gesetzessammlung/zhlex-ls/erlass-700_6-1997_12_03-1998_01_01-111.html

Karten

https://www.oereb.zh.ch/
https://geo.zh.ch/maps

Verfahren · Kanton Zürich

Eingabeweg: Papier (Abgabe am Schalter) · Gebühren: Gebührentarif Bauwesen (710.1), in Kraft seit 1. Januar 2020

1Baugespann aufstellen§ 311 PBG

Vor der Einreichung ausstecken; das Gespann muss bis zur Bekanntmachung stehen und mindestens während der ganzen Auflagefrist stehen bleiben.

2Einreichung & Vorprüfung3 Wochen§ 313 PBG, § 11 BVV

Baugesuch über eBaugesucheZH einreichen; die Baubehörde prüft die Unterlagen innert drei Wochen vor.

3Bekanntmachung & Auflage20 Tage§ 314 PBG

Öffentliche Bekanntmachung des Vorhabens; die Gesuchsunterlagen liegen gleichzeitig 20 Tage öffentlich auf.

4Zustellbegehren statt Einsprache20 Tage§§ 315–316 PBG

Im Kanton Zürich gibt es keine Einsprache: Wer Ansprüche wahren will, verlangt innert 20 Tagen seit der Bekanntmachung schriftlich die Zustellung des baurechtlichen Entscheids, sonst ist das Rekursrecht verwirkt.

5Bauentscheid2–4 Monate§ 319 PBG

Entscheid innert zwei Monaten seit der Vorprüfung; bei der erstmaligen Beurteilung von Neubau- und grösseren Umbauvorhaben innert vier Monaten.

6Rekursfrist30 Tage§ 22 VRG

Wer die Zustellung verlangt hat, kann innert 30 Tagen seit Zustellung ans Baurekursgericht rekurrieren; erst danach wird der Entscheid rechtskräftig.

https://portal.ebaugesuche.zh.ch

Ordentliches Verfahren nach kantonalem Recht (Planungs- und Baugesetz (PBG), LS 700.1 · Bauverfahrensverordnung (BVV), LS 700.6), Stand 25.08.2026. Gemeinden können Details abweichend handhaben.

Kontakt Bauamt

Zuständige StelleAbteilung Bau und Planung
AdresseSeebnerstrasse 19, 8185 Winkel
Telefon044 864 81 06
E-Mailbauabteilung@winkel.ch
SchalterzeitenMo 08.00–11.30, 14.00–18.00; Di 08.00–11.30; Mi 08.00–11.30, 14.00–16.30; Do 08.00–11.30, 14.00–16.30; Fr 07.00–14.00
Erstellt mit baureif.ch. Werte und Anforderungen mit Fundstelle, Stand der Recherche siehe Gemeindeprofil. Quelle der gemeindespezifischen Anforderungen: https://www.winkel.ch/_doc/5527678. Ohne Gewähr; massgebend sind die Vorgaben der Baubehörde.