Winkel
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Baugesuchs-Dossier · Winkel
Checkliste · kantonale Anforderungen
Amtliches Baugesuchsformular mit Angaben zu Bauherrschaft, Grundstück (Kat.-Nr.), Vorhaben; unterschrieben.
Unterschriftliche Zustimmung, falls Bauherrschaft nicht Eigentümerin ist.
Bei Wohn-/Gebäudebauten: GWR-Zusatzformular.
Beschreibung von Nutzung, Konstruktion, Materialien, Bauablauf.
Nachvollziehbare Berechnung von AZ/BMZ bzw. anrechenbarer Geschoss-/Grundstücksfläche.
Nachweis der Grün-/Freiflächenziffer, sofern die Zone dies verlangt.
Nachweis der eingehaltenen Grenz- und Gebäudeabstände (Masse/Bezugspunkte).
Berechnung der Pflicht-Abstellplätze für Motorfahrzeuge und Velos je Nutzung.
Nachweis Wärmeschutz/Energie (SIA 380/1 bzw. Minergie), bei Neubau/Umbau mit Energiebezug.
Bei Lärmvorbelastung: Nachweis Schallschutz/Lärmempfindlichkeitsstufe.
Bei grösseren/besonderen Bauten: Brandschutznachweis/-konzept.
Aktueller Situations-/Katasterplan mit Vorhaben, Grenz-/Gebäudeabständen.
Bemasste Grundrisse sämtlicher Geschosse inkl. Nutzungen.
Mind. ein Schnitt mit Gebäude-/Firsthöhe, gewachsenem und neuem Terrain.
Alle Fassadenansichten mit Materialisierung.
Terraingestaltung, Bepflanzung, Zufahrten, Abstellplätze, Spielflächen.
Entwässerung Dach/Umgebung, Anschluss an Kanalisation.
Untersuchung der Gebäudeschadstoffe und darauf gestütztes Entsorgungskonzept für die Gebäudesubstanz älterer Bauten.
Vereinfachte Ermittlung der Gebäudeschadstoffe durch die Bauherrschaft; gilt bei kleineren Umbauten älterer Gebäude als Entsorgungskonzept.
Entsorgungskonzept für das anfallende Rückbaumaterial bei jüngeren Gebäuden ohne Schadstoffverdacht.
Deklaration des abgetragenen Bodens und seiner Verwertung bei erstmaliger Überbauung eines Grundstücks.
Nachweis, dass ein Teil der benötigten Elektrizität auf dem Grundstück oder im Zusammenschluss zum Eigenverbrauch selbst erzeugt wird.
Checkliste · gemeindespezifische Anforderungen (Winkel)
Baugesuchformular, Katasterplan, Grundriss-/Schnitt-/Fassaden- und Umgebungspläne, Ausnutzungsberechnung, Kanalisationseingabe und Wasseranschlussgesuch je 4-fach; GWR-Formular und Grundbuchauszug je 1-fach. Für das kantonale Verfahren wird ein zusätzliches vollständiges Exemplar benötigt.
Katasterplan, nicht älter als 6 Monate, mit rot eingetragenem Vorhaben inkl. Vermassung (4-fach); Bezugsquelle: Nachführungsgeometer Gossweiler Ingenieure AG, Bülach.
Aktueller Grundbuchauszug im Original, nicht älter als 6 Monate (1-fach); Bezug beim Notariat und Grundbuchamt Bülach.
Sämtliche Unterlagen müssen datiert und von Bauherrschaft, Projektverfasser und Grundeigentümer unterzeichnet sein; bei Miteigentum Einverständnis aller Grundeigentümer mit Original-Unterschrift.
Mit dem Baugesuch ist in der Regel das Wasseranschlussgesuch inkl. Schemas 4-fach einzureichen.
Je nach Bauvorhaben/Situation zusätzlich: Angabe der Baukosten, Prospektunterlagen/Fotos, Begründung für Ausnahmegesuche, schriftliches Näher-/Grenzbaurecht der Nachbarn.
Bei Weiterverwendung bestehender Entwässerungsanlagen ist deren Zustand bis zur öffentlichen Kanalisation mittels Kanal-TV zu prüfen (Spülen + Aufnahme) und der Bauabteilung vor Baubeginn zuzustellen; Prüfung nötig, wenn die letzte Zustandserfassung über 10 Jahre zurückliegt oder die Bausumme über CHF 100'000 liegt.
Für die Grundstücksentwässerung ist die Versickerungsmachbarkeit durch ein geologisches Gutachten (ausgewiesener Geologe, i.d.R. mit Versickerungsversuchen) zu belegen; Kanalisationsplan 1:100/1:200 4-fach auf aktuellem Werkleitungskataster, Retentions-/Drosselungsberechnung 1-fach.
Spätestens vor Baufreigabe: Luftschutzeingabe beim Kontrollorgan baulicher Zivilschutz, Nachweis der energetischen Massnahmen (2-fach), Gesuche für Feuerungs- und Tankanlagen.
Reglemente · Gemeinde Winkel
Übergeordnetes Recht (Kanton Zürich)
Karten
Verfahren · Kanton Zürich
Eingabeweg: Papier (Abgabe am Schalter) · Gebühren: Gebührentarif Bauwesen (710.1), in Kraft seit 1. Januar 2020
Vor der Einreichung ausstecken; das Gespann muss bis zur Bekanntmachung stehen und mindestens während der ganzen Auflagefrist stehen bleiben.
Baugesuch über eBaugesucheZH einreichen; die Baubehörde prüft die Unterlagen innert drei Wochen vor.
Öffentliche Bekanntmachung des Vorhabens; die Gesuchsunterlagen liegen gleichzeitig 20 Tage öffentlich auf.
Im Kanton Zürich gibt es keine Einsprache: Wer Ansprüche wahren will, verlangt innert 20 Tagen seit der Bekanntmachung schriftlich die Zustellung des baurechtlichen Entscheids, sonst ist das Rekursrecht verwirkt.
Entscheid innert zwei Monaten seit der Vorprüfung; bei der erstmaligen Beurteilung von Neubau- und grösseren Umbauvorhaben innert vier Monaten.
Wer die Zustellung verlangt hat, kann innert 30 Tagen seit Zustellung ans Baurekursgericht rekurrieren; erst danach wird der Entscheid rechtskräftig.
Ordentliches Verfahren nach kantonalem Recht (Planungs- und Baugesetz (PBG), LS 700.1 · Bauverfahrensverordnung (BVV), LS 700.6), Stand 25.08.2026. Gemeinden können Details abweichend handhaben.