Weiningen
Checkliste Baugesuch · Weiningen
Als PDF oder Ausdruck gibt es die Checkliste im Dossier-PDF (Navigation: PDF & Druck), dort auch kombiniert mit Reglementen, Verfahren und Kontakt.
Kantonale Anforderungen
Amtliches Baugesuchsformular mit Angaben zu Bauherrschaft, Grundstück (Kat.-Nr.), Vorhaben; unterschrieben.
Unterschriftliche Zustimmung, falls Bauherrschaft nicht Eigentümerin ist.
Bei Wohn-/Gebäudebauten: GWR-Zusatzformular.
Beschreibung von Nutzung, Konstruktion, Materialien, Bauablauf.
Nachvollziehbare Berechnung von AZ/BMZ bzw. anrechenbarer Geschoss-/Grundstücksfläche.
Nachweis der Grün-/Freiflächenziffer, sofern die Zone dies verlangt.
Nachweis der eingehaltenen Grenz- und Gebäudeabstände (Masse/Bezugspunkte).
Berechnung der Pflicht-Abstellplätze für Motorfahrzeuge und Velos je Nutzung.
Nachweis Wärmeschutz/Energie (SIA 380/1 bzw. Minergie), bei Neubau/Umbau mit Energiebezug.
Bei Lärmvorbelastung: Nachweis Schallschutz/Lärmempfindlichkeitsstufe.
Bei grösseren/besonderen Bauten: Brandschutznachweis/-konzept.
Aktueller Situations-/Katasterplan mit Vorhaben, Grenz-/Gebäudeabständen.
Bemasste Grundrisse sämtlicher Geschosse inkl. Nutzungen.
Mind. ein Schnitt mit Gebäude-/Firsthöhe, gewachsenem und neuem Terrain.
Alle Fassadenansichten mit Materialisierung.
Terraingestaltung, Bepflanzung, Zufahrten, Abstellplätze, Spielflächen.
Entwässerung Dach/Umgebung, Anschluss an Kanalisation.
Untersuchung der Gebäudeschadstoffe und darauf gestütztes Entsorgungskonzept für die Gebäudesubstanz älterer Bauten.
Vereinfachte Ermittlung der Gebäudeschadstoffe durch die Bauherrschaft; gilt bei kleineren Umbauten älterer Gebäude als Entsorgungskonzept.
Entsorgungskonzept für das anfallende Rückbaumaterial bei jüngeren Gebäuden ohne Schadstoffverdacht.
Deklaration des abgetragenen Bodens und seiner Verwertung bei erstmaliger Überbauung eines Grundstücks.
Nachweis, dass ein Teil der benötigten Elektrizität auf dem Grundstück oder im Zusammenschluss zum Eigenverbrauch selbst erzeugt wird.
Gemeindespezifische Anforderungen (Weiningen)
In der Regel: aktueller Grundbuchauszug 1-fach; Baugesuchsformular, aktuelle Katasterkopie 1:500/1000, Grundrisse/Fassaden/Schnitte 1:100 und Entwässerungskonzept 1:500/200 je 4-fach (gemäss Website zusätzlich je 1x elektronisch).
Je nach Art des Bauvorhabens sind Angaben über die Materialisierung und Farbgebung 4-fach einzureichen; Nutzungsberechnung und Parkplatzbedarfsberechnung je 2-fach.
Die Abteilung Hochbau & Umwelt kann Pläne und Unterlagen zusätzlich in elektronischer Form sowie für eine bessere Übersicht die Einreichung eines Modells verlangen.
Sämtliche Unterlagen sind datiert und unterzeichnet einzureichen.
Darstellbare Vorhaben sind vor der öffentlichen Bekanntmachung auszustecken; die Aussteckung muss mindestens während der Auflagefrist stehen.
Das Liegenschaftsentwässerungsprojekt ist mindestens einen Monat vor Baubeginn einzureichen: Katasterkopie mit Projekteintrag (3-fach) und Grundriss mit Höhen, Gefällsangaben, Materialwahl und Abwasserleitungen (3-fach).
Das Sanitärschema ist vor Inangriffnahme der Arbeiten 3-fach einzureichen und genehmigen zu lassen; Sanitärinstallationen dürfen nur durch einen von der Gemeinde konzessionierten Sanitärinstallateur ausgeführt werden.