Walenstadt
Ausnützungsziffer in Walenstadt
Die Ausnützungsziffer ist in Walenstadt in 5 von 15 Zonen festgelegt, die Werte reichen von 0.45 bis 0.9. Rechtsgrundlage ist meist Art. 15 der Bau- und Zonenordnung.
Die Ausnützungsziffer (AZ) ist das Verhältnis der anrechenbaren Geschossfläche zur anrechenbaren Grundstücksfläche. Sie begrenzt, wie viel Geschossfläche auf einer Parzelle gebaut werden darf.
| Zone | Ausnützungsziffer | Fundstelle |
|---|---|---|
| W2 | ≤ 0.45 | Art. 15, S. 12 |
| W3 | ≤ 0.75 | Art. 15, S. 12 |
| W4 | ≤ 0.9 | Art. 15, S. 12 |
| WG2 | ≤ 0.45 | Art. 15, S. 12 |
| WG3 | ≤ 0.75 | Art. 15, S. 12 |
Extrahiert aus der BZO Walenstadt (Original). Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft; massgeblich ist der Originalerlass.
Häufige Fragen
Wie gross ist die Ausnützungsziffer in Walenstadt?
Das hängt von der Zone ab: die Werte reichen von 0.45 bis 0.9, festgelegt in 5 von 15 Zonen. Welche Zone an einer Adresse gilt, zeigt die Zonenauskunft mit dem ÖREB-Kataster.
Wo steht die Ausnützungsziffer in der Bauordnung Walenstadt?
Meist in Art. 15 der Bau- und Zonenordnung Walenstadt, auf baureif im Wortlaut lesbar. Die Fundstelle je Zone steht in der Tabelle.