Stallikon
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Baugesuchs-Dossier · Stallikon
Checkliste · kantonale Anforderungen
Amtliches Baugesuchsformular mit Angaben zu Bauherrschaft, Grundstück (Kat.-Nr.), Vorhaben; unterschrieben.
Unterschriftliche Zustimmung, falls Bauherrschaft nicht Eigentümerin ist.
Bei Wohn-/Gebäudebauten: GWR-Zusatzformular.
Beschreibung von Nutzung, Konstruktion, Materialien, Bauablauf.
Nachvollziehbare Berechnung von AZ/BMZ bzw. anrechenbarer Geschoss-/Grundstücksfläche.
Nachweis der Grün-/Freiflächenziffer, sofern die Zone dies verlangt.
Nachweis der eingehaltenen Grenz- und Gebäudeabstände (Masse/Bezugspunkte).
Berechnung der Pflicht-Abstellplätze für Motorfahrzeuge und Velos je Nutzung.
Nachweis Wärmeschutz/Energie (SIA 380/1 bzw. Minergie), bei Neubau/Umbau mit Energiebezug.
Bei Lärmvorbelastung: Nachweis Schallschutz/Lärmempfindlichkeitsstufe.
Bei grösseren/besonderen Bauten: Brandschutznachweis/-konzept.
Aktueller Situations-/Katasterplan mit Vorhaben, Grenz-/Gebäudeabständen.
Bemasste Grundrisse sämtlicher Geschosse inkl. Nutzungen.
Mind. ein Schnitt mit Gebäude-/Firsthöhe, gewachsenem und neuem Terrain.
Alle Fassadenansichten mit Materialisierung.
Terraingestaltung, Bepflanzung, Zufahrten, Abstellplätze, Spielflächen.
Entwässerung Dach/Umgebung, Anschluss an Kanalisation.
Untersuchung der Gebäudeschadstoffe und darauf gestütztes Entsorgungskonzept für die Gebäudesubstanz älterer Bauten.
Vereinfachte Ermittlung der Gebäudeschadstoffe durch die Bauherrschaft; gilt bei kleineren Umbauten älterer Gebäude als Entsorgungskonzept.
Entsorgungskonzept für das anfallende Rückbaumaterial bei jüngeren Gebäuden ohne Schadstoffverdacht.
Deklaration des abgetragenen Bodens und seiner Verwertung bei erstmaliger Überbauung eines Grundstücks.
Nachweis, dass ein Teil der benötigten Elektrizität auf dem Grundstück oder im Zusammenschluss zum Eigenverbrauch selbst erzeugt wird.
Checkliste · gemeindespezifische Anforderungen (Stallikon)
Pläne für Baugesuche im Anzeigeverfahren sind 3-fach, im ordentlichen Verfahren 5-fach einzureichen; alle Pläne müssen unterschrieben sein. (Galt für die Papier-Eingabe bis 31.12.2025.)
Katasterpläne sind beim Ingenieurbüro Frick + Partner, 8134 Adliswil (info@geoalbis.ch) zu beziehen; Bauvorhaben massstabsgetreu eintragen, Längen, Breiten, Grenz- und evtl. Baulinienabstände vermassen.
Für Baugesuche im ordentlichen Verfahren ist der Grundbuchauszug beim Grundbuchamt Schlieren (schlieren@notariate.zh.ch) zu beziehen.
Projektpläne M 1:100 (für Klein-/Umbauten mit Zustimmung der Baubehörde auch 1:50); aus Fassaden- und Schnittplänen müssen alte und neue Terrainhöhen sowie der Anschluss an Nachbargrundstücke ersichtlich sein; Umgebungsplan gemäss § 238a PBG zusammen mit den Projektplänen.
Wasseranschluss M 1:100 mit kommunalem Formular 'Wasseranschlussgesuch'; Hauszuleitung auf Situationsplan mit Werkleitungen Wasser, Entnahmestelle mit dem Brunnenmeister definieren, Verteilbatterie-Standort im Kellergrundriss, Belastungswerte mit Formular LU-Berechnung.
Konkretisierung: Nachweis Wärmedämmung (§ 239 PBG) und Nachweis des genügenden Schallschutzes (SIA 181, private Kontrolle zu benennen) sind vor Baubeginn einzureichen.
Gemäss Verordnung über den Bahntransport von Aushub und Gesteinskörnung (BTV, 1. Juli 2021) ist bei einem Aushubvolumen über 25'000 m³ ein Transportkonzept einzureichen.
Auf den Zeitpunkt der Ausschreibung bzw. bei Gesuchseinreichung sind am Ort der vorgesehenen Baute Profile zu stellen.
Reglemente · Gemeinde Stallikon
Übergeordnetes Recht (Kanton Zürich)
Karten
Verfahren · Kanton Zürich
Eingabeweg: eBaugesucheZH
Vor der Einreichung ausstecken; das Gespann muss bis zur Bekanntmachung stehen und mindestens während der ganzen Auflagefrist stehen bleiben.
Baugesuch über eBaugesucheZH einreichen; die Baubehörde prüft die Unterlagen innert drei Wochen vor.
Öffentliche Bekanntmachung des Vorhabens; die Gesuchsunterlagen liegen gleichzeitig 20 Tage öffentlich auf.
Im Kanton Zürich gibt es keine Einsprache: Wer Ansprüche wahren will, verlangt innert 20 Tagen seit der Bekanntmachung schriftlich die Zustellung des baurechtlichen Entscheids, sonst ist das Rekursrecht verwirkt.
Entscheid innert zwei Monaten seit der Vorprüfung; bei der erstmaligen Beurteilung von Neubau- und grösseren Umbauvorhaben innert vier Monaten.
Wer die Zustellung verlangt hat, kann innert 30 Tagen seit Zustellung ans Baurekursgericht rekurrieren; erst danach wird der Entscheid rechtskräftig.
Ordentliches Verfahren nach kantonalem Recht (Planungs- und Baugesetz (PBG), LS 700.1 · Bauverfahrensverordnung (BVV), LS 700.6), Stand 25.08.2026. Gemeinden können Details abweichend handhaben.