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Romanshorn

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Baugesuchs-Dossier · Romanshorn

Eingabeweg: Papier · 28 Positionen

baureif
Bauvorhaben:Parzelle / Kat.-Nr.:Zone:Datum:

Checkliste · kantonale Anforderungen

1Kantonales Baugesuchsformular, 3-fach (ausserhalb Bauzone 4-fach)Pflicht

Das Baugesuch ist mit dem ausgefüllten kantonalen Formular und den weiteren Unterlagen mindestens dreifach, ausserhalb der Bauzonen vierfach bei der Gemeinde einzureichen, soweit keine elektronische Eingabe erfolgt (§ 51 Abs. 1 PBV, § 100 PBG).

Bemerkung:
2Situationsplan (Katasterplan)Pflicht

Katasterplan mit den eingetragenen Massen der Bauten bzw. der projizierten Fassadenlinie sowie allen Grenzabständen, Baulinien, Zufahrten und Parkfeldern (§ 51 Abs. 2 Ziff. 1 PBV). Einen Massstab schreibt die PBV nicht vor; üblich ist 1:500.

Bemerkung:
3Grundrisse aller Geschosse 1:100Pflicht

Grundrisse aller Geschosse in der Regel 1:100 mit allen relevanten Aussenmassen, der projizierten Fassadenlinie im 1. Vollgeschoss und der Zweckbestimmung der Räume (§ 51 Abs. 2 Ziff. 2 PBV).

Bemerkung:
4Fassadenflucht- und Schnittpläne mit Terrain- und HöhenangabenPflicht

Mit dem Verlauf des massgebenden oder tiefer gelegten Terrains bis über die Grundstücksgrenzen und vollständigen Angaben zu Gesamt-, Fassaden- und Geschosshöhe, Kniestockhöhe, lichter Höhe, Strassenhöhe und Längenprofil der Garagenzufahrt (§ 51 Abs. 2 Ziff. 3 PBV). Bei Umbauten farbig: rot neu, gelb Abbruch, blau zu ersetzen (§ 51 Abs. 5 PBV).

Bemerkung:
5Projektplan der UmgebungsgestaltungPflicht

Einschliesslich Parkfelder, Wege, Spielplätze, Freizeitflächen und Stützmauern, mit Höhenkoten des massgebenden Terrains und Bepflanzung (§ 51 Abs. 2 Ziff. 4 PBV).

Bemerkung:
6Baubeschrieb (Zweck, Material, Farbe)bedingt

Soweit die beabsichtigte Ausführung aus den Plänen nicht ersichtlich ist (§ 51 Abs. 2 Ziff. 5 PBV). In besonderen Fällen können zusätzlich ein Modell oder Farb- und Materialmuster verlangt werden (§ 51 Abs. 4 PBV).

Bemerkung:
7Nachweis Geschossflächen- oder BaumassenzifferPflicht

Detaillierter Nachweis der Geschossflächen- oder Baumassenziffer (§ 51 Abs. 2 Ziff. 6 PBV); Berechnung nach IVHB Anhang 1.

Bemerkung:
8Formular «Deklaration für Erdarbeiten»Pflicht

Kantonales Standardformular zu Aushub, belastetem Material und Entsorgung (§ 51 Abs. 2 Ziff. 7 PBV).

Bemerkung:
9Kanalisationseingabe (Entwässerung)Pflicht

Entwässerungsnachweis für Schmutz- und Meteorwasser gemäss dem GEP der Gemeinde (§ 51 Abs. 2 Ziff. 8 PBV).

Bemerkung:
10Schutzraumeingabe (Zivilschutz)Pflicht

Nachweis der Schutzraumbaupflicht bzw. des Ersatzbeitrags (§ 51 Abs. 2 Ziff. 9 PBV).

Bemerkung:
11Energietechnischer Nachweis (ENV)Pflicht

Nachweis nach der Verordnung zum Gesetz über die Energienutzung (§ 51 Abs. 2 Ziff. 12 PBV); bei beantragtem Zuschlag für energieeffizientes Bauen zusätzlich provisorisches Minergiezertifikat oder U-Wert-Nachweis (Ziff. 13).

Bemerkung:
12Emissionserklärung Luft (LRV) und Lärmangaben (LSV)bedingt

Emissionserklärung nach Art. 12 LRV (§ 51 Abs. 2 Ziff. 10 PBV) und Angaben nach Art. 34 LSV (Ziff. 11), jeweils bei emittierenden Anlagen bzw. lärmbelasteten Standorten.

Bemerkung:
13Objektschutznachweis gravitative Naturgefahrenbedingt

In der Gefahrenzone nur bewilligungsfähig, wenn mit Massnahmen nach dem kantonalen Leitfaden sichergestellt ist, dass Menschen, Tiere und erhebliche Sachwerte nicht gefährdet sind (§ 51 Abs. 2 Ziff. 14 i. V. m. § 21 PBV). Einen separaten Erdbebennachweis kennen PBG und PBV nicht.

Bemerkung:
14Nachweis hindernisfreies Bauen (SIA 500)bedingt

Die Norm SN 521 500 ist verbindlich für öffentlich zugängliche Bauten sowie für Gebäude mit sechs oder mehr Wohnungen oder mehr als 50 Arbeitsplätzen (§ 41 PBV).

Bemerkung:
15Visiere vor Einreichung des BaugesuchsPflicht

Vor Einreichung des Baugesuchs sind Visiere aufzustellen, die Standort und Dimension des Vorhabens bezeichnen; sie bleiben bis zum rechtskräftigen Entscheid stehen (§ 101 PBG).

Bemerkung:
16Farbige Kennzeichnung der Änderungen in den Plänenbedingt

Änderungen in den eingereichten Plänen farbig ausweisen: rot für neu, gelb für Abbruch, blau für zu ersetzende Bauteile.

Bemerkung:
17Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)Pflicht

Das Baugesuch ist von der Grundeigentümerschaft zu unterzeichnen oder mit deren schriftlicher Zustimmung bzw. Vollmacht einzureichen. Bei Miteigentum oder Erbengemeinschaft müssen ALLE Miteigentümer unterschreiben oder bevollmächtigen; fehlt eine Unterschrift, fehlt die Legitimation und das Gesuch wird nicht behandelt.

Bemerkung:

Checkliste · gemeindespezifische Anforderungen (Romanshorn)

18Abweichende Exemplarzahlen, Neubauten 6-fachPflicht

Baugesuchsformular und Baubeschrieb 1-fach; Katasterplan, Grundriss-, Umgebungs-, Fassaden- und Schnittpläne, Kanalisationsplan/hydraulischer Nachweis, Fotomontagen und Schutzraumeingabe je 3-fach. Bei Baugesuchen zu Neubauten sind sämtliche Unterlagen und Pläne 6-fach einzureichen.

Bemerkung:
19Digitaler Plansatz als PDF (max. 200 MB pro Datei)Pflicht

Ein kompletter Formular- und Plansatz ist zusätzlich als PDF einzureichen (auf Memory-Stick mit dem Baugesuch oder separat per E-Mail); die Datengrösse pro Datei darf maximal 200 MB betragen.

Bemerkung:
20Beglaubigte Katasterkopie, nicht älter als 3 Monate (NRP Ingenieure AG)Pflicht

Katasterkopie mit Geometer-Visum (Beglaubigung), nicht älter als drei Monate, mit eingetragenen Grenz-, Gebäude-, Strassen-, Wald- und Gewässerabständen, Gebäudehauptmassen, Erschliessung und unterirdischen Gebäudeteilen; Bezug bei NRP Ingenieure AG, Lindenstrasse 1, 8580 Amriswil (Tel. 071 414 74 74, amriswil@nrpag.ch).

Bemerkung:
21Originalunterschriften auf sämtlichen Plänen, A4-FaltungPflicht

Sämtliche Pläne (inkl. Katasterplan) sind mit Titel (Bauvorhaben, Ort, Datum) und Originalunterschrift von Bauherr, Grundeigentümer und Projektverfasser zu versehen und auf A4 so zu falten, dass Titel und Unterschriften vorne sichtbar sind; Farbcode: bestehend schwarz, neu rot, Abbruch gelb.

Bemerkung:
22FotomontagenPflicht

Fotomontagen des Vorhabens sind 3-fach Bestandteil eines vollständigen Baugesuchs (über die kantonale Baseline hinausgehend).

Bemerkung:
23Hydraulischer Nachweis zum Kanalisationsplan (SN 592 000)Pflicht

Die Liegenschaftsentwässerung ist nach SN 592 000 (Ausgabe 2002) und Merkblatt AfU Kanton TG zu projektieren; dem Kanalisationsplan ist ein hydraulischer Nachweis beizulegen (Höhenangaben in m ü. M., Material, Durchmesser, Gefälle).

Bemerkung:
24Wohnungsspiegel bei Um- und Neubautenbedingt

Bei Um- und Neubauten ist ein Wohnungsspiegel 1-fach einzureichen.

Bemerkung:
25Prospekt mit Massangaben bei Kleinbautenbedingt

Bei Kleinbauten wie Gartenhäusern genügt/ist beizulegen ein Prospekt mit Massangaben, 3-fach.

Bemerkung:
26Schutzraumbaupflicht vorgängig mit Zivilschutzfachstelle klärenbedingt

Die Schutzraumbaupflicht muss vor Einreichen des Baugesuchs mit der Zivilschutzfachstelle Romanshorn abgeklärt werden.

Bemerkung:
27Ergänzende Formulare mit fixen Exemplarzahlenbedingt

Je nach Vorhaben zusätzlich u. a.: Nachweis Minergie 2-fach, Bewilligungsgesuch Erdwärmesonden-Bohrung 3-fach, Vereinbarung Herabsetzung Grenzabstand 4-fach, Lärmschutznachweis 2-fach, Gesuchsformular Industrie und Gewerbe 2-fach, Gesuchsformular Landwirtschaft 2-fach, Wärmepumpendeklaration 1-fach, Checkliste Wärmebrücken 3-fach.

Bemerkung:
28Vereinfachtes Verfahren: Unterschriften aller (Mit-)Eigentümer auf vollständigem Plansatzbedingt

Für das vereinfachte Verfahren muss die Zustimmung aller Grundeigentümer inkl. Miteigentümer vorliegen; die Anstösser müssen einen vollständigen Satz der Planunterlagen unterschreiben (Ort, Datum, Name, Unterschrift).

Bemerkung:

Reglemente · Gemeinde Romanshorn

https://oereblex.tg.ch/api/attachments/15386

Übergeordnetes Recht (Kanton Thurgau)

https://www.rechtsbuch.tg.ch/app/de/texts_of_law/700
https://www.rechtsbuch.tg.ch/app/de/texts_of_law/700.1

Karten

https://map.geo.tg.ch/apps/oereb/
https://map.geo.tg.ch/

Verfahren · Kanton Thurgau

Eingabeweg: Papier

1Visiere aufstellen§ 101 PBG

Vor der Einreichung des Baugesuchs aufstellen (Standort und Dimension); bis zum rechtskräftigen Entscheid belassen.

2Einreichung§§ 50c–51 PBV

Elektronische Eingabe über das kantonale eBau-Portal möglich (mit qualifizierter elektronischer Signatur); sonst mindestens dreifach in Papierform bei der Gemeinde.

3Publikation & Auflage20 Tage§ 102 PBG

Öffentliche Auflage des Baugesuchs während 20 Tagen; Publikation in ortsüblicher Weise, schriftliche Mitteilung an die Anstösser.

4Einsprache20 Tage§ 103 PBG

Während der Auflagefrist, schriftlich und begründet bei der Gemeindebehörde.

5Bauentscheid

Weder PBG noch PBV nennen eine gesetzliche Entscheidfrist für den Bauentscheid.

https://dbu.tg.ch/baugesuchszentrale.html

Ordentliches Verfahren nach kantonalem Recht (Planungs- und Baugesetz (PBG), RB 700 · Verordnung zum PBG (PBV), RB 700.1), Stand 25.08.2026. Gemeinden können Details abweichend handhaben.

Kontakt Bauamt

Zuständige StelleBauverwaltung / Bausekretariat
AdresseBahnhofstrasse 13, 8590 Romanshorn
Telefon058 346 83 70
E-Mailbauverwaltung@romanshorn.ch
SchalterzeitenMo/Mi 09.00–11.30 / 13.30–15.30; Di 09.00–11.30; Do 09.00–11.30 / 13.30–18.00; Fr 09.00–14.00 durchgehend
Erstellt mit baureif.ch. Werte und Anforderungen mit Fundstelle, Stand der Recherche siehe Gemeindeprofil. Quelle der gemeindespezifischen Anforderungen: https://www.romanshorn.ch/public/upload/assets/3207/Richtlinien%20f%C3%BCr%20das%20Einreichen%20von%20Baugesuchen.pdf. Ohne Gewähr; massgebend sind die Vorgaben der Baubehörde.