Romanshorn
Checkliste Baugesuch · Romanshorn
Als PDF oder Ausdruck gibt es die Checkliste im Dossier-PDF (Navigation: PDF & Druck), dort auch kombiniert mit Reglementen, Verfahren und Kontakt.
Kantonale Anforderungen
Das Baugesuch ist mit dem ausgefüllten kantonalen Formular und den weiteren Unterlagen mindestens dreifach, ausserhalb der Bauzonen vierfach bei der Gemeinde einzureichen, soweit keine elektronische Eingabe erfolgt (§ 51 Abs. 1 PBV, § 100 PBG).
Katasterplan mit den eingetragenen Massen der Bauten bzw. der projizierten Fassadenlinie sowie allen Grenzabständen, Baulinien, Zufahrten und Parkfeldern (§ 51 Abs. 2 Ziff. 1 PBV). Einen Massstab schreibt die PBV nicht vor; üblich ist 1:500.
Grundrisse aller Geschosse in der Regel 1:100 mit allen relevanten Aussenmassen, der projizierten Fassadenlinie im 1. Vollgeschoss und der Zweckbestimmung der Räume (§ 51 Abs. 2 Ziff. 2 PBV).
Mit dem Verlauf des massgebenden oder tiefer gelegten Terrains bis über die Grundstücksgrenzen und vollständigen Angaben zu Gesamt-, Fassaden- und Geschosshöhe, Kniestockhöhe, lichter Höhe, Strassenhöhe und Längenprofil der Garagenzufahrt (§ 51 Abs. 2 Ziff. 3 PBV). Bei Umbauten farbig: rot neu, gelb Abbruch, blau zu ersetzen (§ 51 Abs. 5 PBV).
Einschliesslich Parkfelder, Wege, Spielplätze, Freizeitflächen und Stützmauern, mit Höhenkoten des massgebenden Terrains und Bepflanzung (§ 51 Abs. 2 Ziff. 4 PBV).
Soweit die beabsichtigte Ausführung aus den Plänen nicht ersichtlich ist (§ 51 Abs. 2 Ziff. 5 PBV). In besonderen Fällen können zusätzlich ein Modell oder Farb- und Materialmuster verlangt werden (§ 51 Abs. 4 PBV).
Detaillierter Nachweis der Geschossflächen- oder Baumassenziffer (§ 51 Abs. 2 Ziff. 6 PBV); Berechnung nach IVHB Anhang 1.
Kantonales Standardformular zu Aushub, belastetem Material und Entsorgung (§ 51 Abs. 2 Ziff. 7 PBV).
Entwässerungsnachweis für Schmutz- und Meteorwasser gemäss dem GEP der Gemeinde (§ 51 Abs. 2 Ziff. 8 PBV).
Nachweis der Schutzraumbaupflicht bzw. des Ersatzbeitrags (§ 51 Abs. 2 Ziff. 9 PBV).
Nachweis nach der Verordnung zum Gesetz über die Energienutzung (§ 51 Abs. 2 Ziff. 12 PBV); bei beantragtem Zuschlag für energieeffizientes Bauen zusätzlich provisorisches Minergiezertifikat oder U-Wert-Nachweis (Ziff. 13).
Emissionserklärung nach Art. 12 LRV (§ 51 Abs. 2 Ziff. 10 PBV) und Angaben nach Art. 34 LSV (Ziff. 11), jeweils bei emittierenden Anlagen bzw. lärmbelasteten Standorten.
In der Gefahrenzone nur bewilligungsfähig, wenn mit Massnahmen nach dem kantonalen Leitfaden sichergestellt ist, dass Menschen, Tiere und erhebliche Sachwerte nicht gefährdet sind (§ 51 Abs. 2 Ziff. 14 i. V. m. § 21 PBV). Einen separaten Erdbebennachweis kennen PBG und PBV nicht.
Die Norm SN 521 500 ist verbindlich für öffentlich zugängliche Bauten sowie für Gebäude mit sechs oder mehr Wohnungen oder mehr als 50 Arbeitsplätzen (§ 41 PBV).
Vor Einreichung des Baugesuchs sind Visiere aufzustellen, die Standort und Dimension des Vorhabens bezeichnen; sie bleiben bis zum rechtskräftigen Entscheid stehen (§ 101 PBG).
Änderungen in den eingereichten Plänen farbig ausweisen: rot für neu, gelb für Abbruch, blau für zu ersetzende Bauteile.
Das Baugesuch ist von der Grundeigentümerschaft zu unterzeichnen oder mit deren schriftlicher Zustimmung bzw. Vollmacht einzureichen. Bei Miteigentum oder Erbengemeinschaft müssen ALLE Miteigentümer unterschreiben oder bevollmächtigen; fehlt eine Unterschrift, fehlt die Legitimation und das Gesuch wird nicht behandelt.
Gemeindespezifische Anforderungen (Romanshorn)
Baugesuchsformular und Baubeschrieb 1-fach; Katasterplan, Grundriss-, Umgebungs-, Fassaden- und Schnittpläne, Kanalisationsplan/hydraulischer Nachweis, Fotomontagen und Schutzraumeingabe je 3-fach. Bei Baugesuchen zu Neubauten sind sämtliche Unterlagen und Pläne 6-fach einzureichen.
Ein kompletter Formular- und Plansatz ist zusätzlich als PDF einzureichen (auf Memory-Stick mit dem Baugesuch oder separat per E-Mail); die Datengrösse pro Datei darf maximal 200 MB betragen.
Katasterkopie mit Geometer-Visum (Beglaubigung), nicht älter als drei Monate, mit eingetragenen Grenz-, Gebäude-, Strassen-, Wald- und Gewässerabständen, Gebäudehauptmassen, Erschliessung und unterirdischen Gebäudeteilen; Bezug bei NRP Ingenieure AG, Lindenstrasse 1, 8580 Amriswil (Tel. 071 414 74 74, amriswil@nrpag.ch).
Sämtliche Pläne (inkl. Katasterplan) sind mit Titel (Bauvorhaben, Ort, Datum) und Originalunterschrift von Bauherr, Grundeigentümer und Projektverfasser zu versehen und auf A4 so zu falten, dass Titel und Unterschriften vorne sichtbar sind; Farbcode: bestehend schwarz, neu rot, Abbruch gelb.
Fotomontagen des Vorhabens sind 3-fach Bestandteil eines vollständigen Baugesuchs (über die kantonale Baseline hinausgehend).
Die Liegenschaftsentwässerung ist nach SN 592 000 (Ausgabe 2002) und Merkblatt AfU Kanton TG zu projektieren; dem Kanalisationsplan ist ein hydraulischer Nachweis beizulegen (Höhenangaben in m ü. M., Material, Durchmesser, Gefälle).
Bei Um- und Neubauten ist ein Wohnungsspiegel 1-fach einzureichen.
Bei Kleinbauten wie Gartenhäusern genügt/ist beizulegen ein Prospekt mit Massangaben, 3-fach.
Die Schutzraumbaupflicht muss vor Einreichen des Baugesuchs mit der Zivilschutzfachstelle Romanshorn abgeklärt werden.
Je nach Vorhaben zusätzlich u. a.: Nachweis Minergie 2-fach, Bewilligungsgesuch Erdwärmesonden-Bohrung 3-fach, Vereinbarung Herabsetzung Grenzabstand 4-fach, Lärmschutznachweis 2-fach, Gesuchsformular Industrie und Gewerbe 2-fach, Gesuchsformular Landwirtschaft 2-fach, Wärmepumpendeklaration 1-fach, Checkliste Wärmebrücken 3-fach.
Für das vereinfachte Verfahren muss die Zustimmung aller Grundeigentümer inkl. Miteigentümer vorliegen; die Anstösser müssen einen vollständigen Satz der Planunterlagen unterschreiben (Ort, Datum, Name, Unterschrift).