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Risch

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Masse in Risch

Gebäudehöhe in Risch

Die Gebäudehöhe ist in Risch in 7 von 11 Zonen festgelegt, die Werte reichen von 9.8 m bis 17.3 m. Rechtsgrundlage ist meist Art. 20b der Bau- und Zonenordnung.

Die Gebäudehöhe ist das Mass vom massgebenden Terrain bis zur Schnittlinie der Fassade mit der Dachfläche oder bis zur Oberkante des Dachrands. Wie genau gemessen wird, bestimmt das kantonale Recht.

ZoneGebäudehöheFundstelle
KA≤ 17.3 mArt. 20b, S. 8
W2≤ 9.8 mArt. 20b, S. 8
W2a≤ 9.8 mArt. 20b, S. 8
W2b≤ 9.8 mArt. 20b, S. 8
W3≤ 12.8 mArt. 20b, S. 8
W4≤ 15.8 mArt. 20b, S. 8
WA≤ 12.8 mArt. 20b, S. 8

Extrahiert aus der BZO Risch (Original). Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft; massgeblich ist der Originalerlass.

Häufige Fragen

Wie gross ist die Gebäudehöhe in Risch?

Das hängt von der Zone ab: die Werte reichen von 9.8 m bis 17.3 m, festgelegt in 7 von 11 Zonen. Welche Zone an einer Adresse gilt, zeigt die Zonenauskunft mit dem ÖREB-Kataster.

Wo steht die Gebäudehöhe in der Bauordnung Risch?

Meist in Art. 20b der Bau- und Zonenordnung Risch, auf baureif im Wortlaut lesbar. Die Fundstelle je Zone steht in der Tabelle.

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