Richterswil
Baumassenziffer in Richterswil
Die Baumassenziffer ist in Richterswil in 2 von 10 Zonen festgelegt, die Werte reichen von 3 m3/m2 bis 5 m3/m2. Rechtsgrundlage ist meist Art. 10 der Bau- und Zonenordnung.
Die Baumassenziffer (BMZ) ist das Verhältnis des Bauvolumens über dem massgebenden Terrain zur anrechenbaren Grundstücksfläche, in Kubikmetern je Quadratmeter.
| Zone | Baumassenziffer | Fundstelle |
|---|---|---|
| Gewerbezone A | ≤ 3 m3/m2 | Art. 10, S. 8 |
| Industriezone | ≤ 5 m3/m2 | Art. 10, S. 8 |
Extrahiert aus der BZO Richterswil (Original). Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft; massgeblich ist der Originalerlass.
Häufige Fragen
Wie gross ist die Baumassenziffer in Richterswil?
Das hängt von der Zone ab: die Werte reichen von 3 m3/m2 bis 5 m3/m2, festgelegt in 2 von 10 Zonen. Welche Zone an einer Adresse gilt, zeigt die Zonenauskunft mit dem ÖREB-Kataster.
Wo steht die Baumassenziffer in der Bauordnung Richterswil?
Meist in Art. 10 der Bau- und Zonenordnung Richterswil, auf baureif im Wortlaut lesbar. Die Fundstelle je Zone steht in der Tabelle.