Ottenbach
Baumassenziffer in Ottenbach
Die Baumassenziffer ist in Ottenbach in 1 von 5 Zonen festgelegt, die Werte reichen von 4 m3/m2. Rechtsgrundlage ist meist Art. 15 der Bau- und Zonenordnung.
Die Baumassenziffer (BMZ) ist das Verhältnis des Bauvolumens über dem massgebenden Terrain zur anrechenbaren Grundstücksfläche, in Kubikmetern je Quadratmeter.
| Zone | Baumassenziffer | Fundstelle |
|---|---|---|
| Gewerbezone | ≤ 4 m3/m2 | Art. 15, S. 9 |
Extrahiert aus der BZO Ottenbach (Original). Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft; massgeblich ist der Originalerlass.
Art. 15 im Wortlaut, Seite 9
Art. 15 Grundmasse In der Gewerbezone gelten folgende Vorschriften: Baumassenziffer max. 4 m3/m2 Überbauungsziffer max. 50 % Gebäudehöhe max. 9 m Gesamthöhe bis First max. 12 m Grenzabstand ½ der Gebäudehöhe, jedoch mindestens 3,50 m Empfindlichkeitsstufe III
Häufige Fragen
Wie gross ist die Baumassenziffer in Ottenbach?
Das hängt von der Zone ab: die Werte reichen von 4 m3/m2, festgelegt in 1 von 5 Zonen. Welche Zone an einer Adresse gilt, zeigt die Zonenauskunft mit dem ÖREB-Kataster.
Wo steht die Baumassenziffer in der Bauordnung Ottenbach?
Meist in Art. 15 der Bau- und Zonenordnung Ottenbach, auf baureif im Wortlaut lesbar. Die Fundstelle je Zone steht in der Tabelle.