Oetwil am See
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Baugesuchs-Dossier · Oetwil am See
Checkliste · kantonale Anforderungen
Amtliches Baugesuchsformular mit Angaben zu Bauherrschaft, Grundstück (Kat.-Nr.), Vorhaben; unterschrieben.
Unterschriftliche Zustimmung, falls Bauherrschaft nicht Eigentümerin ist.
Bei Wohn-/Gebäudebauten: GWR-Zusatzformular.
Beschreibung von Nutzung, Konstruktion, Materialien, Bauablauf.
Nachvollziehbare Berechnung von AZ/BMZ bzw. anrechenbarer Geschoss-/Grundstücksfläche.
Nachweis der Grün-/Freiflächenziffer, sofern die Zone dies verlangt.
Nachweis der eingehaltenen Grenz- und Gebäudeabstände (Masse/Bezugspunkte).
Berechnung der Pflicht-Abstellplätze für Motorfahrzeuge und Velos je Nutzung.
Nachweis Wärmeschutz/Energie (SIA 380/1 bzw. Minergie), bei Neubau/Umbau mit Energiebezug.
Bei Lärmvorbelastung: Nachweis Schallschutz/Lärmempfindlichkeitsstufe.
Bei grösseren/besonderen Bauten: Brandschutznachweis/-konzept.
Aktueller Situations-/Katasterplan mit Vorhaben, Grenz-/Gebäudeabständen.
Bemasste Grundrisse sämtlicher Geschosse inkl. Nutzungen.
Mind. ein Schnitt mit Gebäude-/Firsthöhe, gewachsenem und neuem Terrain.
Alle Fassadenansichten mit Materialisierung.
Terraingestaltung, Bepflanzung, Zufahrten, Abstellplätze, Spielflächen.
Entwässerung Dach/Umgebung, Anschluss an Kanalisation.
Untersuchung der Gebäudeschadstoffe und darauf gestütztes Entsorgungskonzept für die Gebäudesubstanz älterer Bauten.
Vereinfachte Ermittlung der Gebäudeschadstoffe durch die Bauherrschaft; gilt bei kleineren Umbauten älterer Gebäude als Entsorgungskonzept.
Entsorgungskonzept für das anfallende Rückbaumaterial bei jüngeren Gebäuden ohne Schadstoffverdacht.
Deklaration des abgetragenen Bodens und seiner Verwertung bei erstmaliger Überbauung eines Grundstücks.
Nachweis, dass ein Teil der benötigten Elektrizität auf dem Grundstück oder im Zusammenschluss zum Eigenverbrauch selbst erzeugt wird.
Checkliste · gemeindespezifische Anforderungen (Oetwil am See)
Unterlagen sind in der Regel 3-fach einzureichen (Baugesuchsformular, Katasterkopie, Pläne, Berechnungen je 3-fach; Grundbuchauszug 1-fach). Werden Bewilligungen/Genehmigungen kantonaler Stellen benötigt, ist ein zusätzlicher Unterlagensatz einzureichen (§ 6 BVV).
Grundbuchauszug vom Grundbuchamt ist jedem Baugesuch beizulegen (1-fach).
Der Katasterplan muss beim Nachführungsgeometer (Corrodi Geomatik AG, Stäfa) bezogen werden. Der elektronisch hergestellte Situationsplan für die Baueingabe ist vom Nachführungsgeometer auf Richtigkeit bestätigen zu lassen; zusätzlich ist ein leerer Originalkatasterplan mitzuliefern.
Die Darstellung der Pläne hat gemäss § 4 Bauverfahrensverordnung zu erfolgen (neu = rot; Abbruch = gelb).
Darstellbare Vorhaben sind im ordentlichen Verfahren vor der öffentlichen Bekanntmachung auszustecken; die Aussteckung muss mindestens während der Auflagefrist stehen (§ 311 PBG).
Je nach Art des Bauvorhabens: Angaben über die vorgesehenen äusseren Materialien und Farben (3-fach).
Bei Näherbau: Zustimmungserklärung des Eigentümers des Nachbargrundstücks nach § 270 Abs. 3 PBG (3-fach).
Ausnahmegesuche sind schriftlich zu begründen (3-fach).
Schriftlicher Nachweis der Berechtigung zur Einreichung des Baugesuchs, wenn der Gesuchsteller nicht alleinverfügungsberechtigter Grundeigentümer ist (3-fach).
Je nach Art des Bauvorhabens ist ein Lärmgutachten einzureichen (3-fach).
Fallweise sind zusätzliche Gesuche mit eigenen Unterlagensätzen nötig: Anschlussgesuch Werke (3-fach inkl. Katasterkopie, Schnittplan Hauseinführung, Schema), Schutzraumeingabe (Ausführungsplan 1:50 und statische Berechnung 2-fach), Ölfeuerung/Tankanlage/Holzfeuerung (3-fach), Aufzugsanlage (1-fach, Dispositionsplan 1:20).
Behandlung von Baugesuchen und Baukontrollen sind gebührenpflichtig; die Kosten für den Grundbuchgeometer (u.a. Schnurgerüstkontrolle, Einmessung Neubauten) trägt die Bauherrschaft.
Reglemente · Gemeinde Oetwil am See
Übergeordnetes Recht (Kanton Zürich)
Karten
Verfahren · Kanton Zürich
Eingabeweg: eBaugesucheZH
Vor der Einreichung ausstecken; das Gespann muss bis zur Bekanntmachung stehen und mindestens während der ganzen Auflagefrist stehen bleiben.
Baugesuch über eBaugesucheZH einreichen; die Baubehörde prüft die Unterlagen innert drei Wochen vor.
Öffentliche Bekanntmachung des Vorhabens; die Gesuchsunterlagen liegen gleichzeitig 20 Tage öffentlich auf.
Im Kanton Zürich gibt es keine Einsprache: Wer Ansprüche wahren will, verlangt innert 20 Tagen seit der Bekanntmachung schriftlich die Zustellung des baurechtlichen Entscheids, sonst ist das Rekursrecht verwirkt.
Entscheid innert zwei Monaten seit der Vorprüfung; bei der erstmaligen Beurteilung von Neubau- und grösseren Umbauvorhaben innert vier Monaten.
Wer die Zustellung verlangt hat, kann innert 30 Tagen seit Zustellung ans Baurekursgericht rekurrieren; erst danach wird der Entscheid rechtskräftig.
Ordentliches Verfahren nach kantonalem Recht (Planungs- und Baugesetz (PBG), LS 700.1 · Bauverfahrensverordnung (BVV), LS 700.6), Stand 25.08.2026. Gemeinden können Details abweichend handhaben.