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Oberuzwil

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Masse in Oberuzwil

Gesamthöhe in Oberuzwil

Die Gesamthöhe ist in Oberuzwil in 15 von 15 Zonen festgelegt, die Werte reichen von 9.5 m bis 20 m. Rechtsgrundlage ist meist Art. 79 der Bau- und Zonenordnung.

Die Gesamthöhe nach IVHB ist der grösste Höhenunterschied zwischen dem höchsten Punkt der Dachkonstruktion und dem massgebenden Terrain darunter. Sie ist nicht dasselbe wie die kantonale Gebäudehöhe.

ZoneGesamthöheFundstelle
A13.5≤ 13.5 mArt. 79, S. 9
A16.5≤ 16.5 mArt. 79, S. 9
A20.0≤ 20 mArt. 79, S. 9
I≤ 13.5 mArt. 79, S. 9
K12.5≤ 12.5 mArt. 79, S. 9
K15.0≤ 15 mArt. 79, S. 9
K16.0≤ 16 mArt. 79, S. 9
OeBA≤ 20 mArt. 79, S. 9
W11.0≤ 11 mArt. 79, S. 9
W13.5≤ 13.5 mArt. 79, S. 9
W16.0≤ 16 mArt. 79, S. 9
W9.5≤ 9.5 mArt. 79, S. 9
WG11.0≤ 11 mArt. 79, S. 9
WG13.5≤ 13.5 mArt. 79, S. 9
WG16.0≤ 16 mArt. 79, S. 9

Extrahiert aus der BZO Oberuzwil (Original). Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft; massgeblich ist der Originalerlass.

Art. 79 im Wortlaut, Seite 9

Art. 79 PBG 2 Für Hauptbauten in den geschützten Baugruppen (OSA) und den sen- siblen Ortsgebieten (OSB) gelten die Anforderungen gemäss Schutzver- ordnung. 3 Regelbaumass-Tabelle (siehe Folgeseite) 7 Fassung gemäss Nachtrag vom 7. Mai 2024 Seite 9 von 39 3 Regelbaumass-Tabelle innerhalb Bauzone: ausserhalb Bauzone: Wohnzonen Wohn-/ Gewerbezonen Arbeitszonen Kernzonen Zone für öffentliche Bauten und Anlagen Intensiverholungszone S: Sport TP: Tiergesundheit und Pferdesport Freihaltezone O: Ortsplanung SF: Sport und Freizeit Schutzzone G: Gewässerschutz Landwirtschaftszone Freihaltezone O: Ortsplanung Schutzzone G: Gewässerschutz NH: Natur- und Heimatschutz W9.5 W11.0 W13.5 W16.0 WG11.0 WG13.5 WG16.0 A13.5 A16.5 A20.0 K12.5 K15.0 K16.0 OeBA I FiB SiB L FaB SaB klein [m] Grenzabstand gross8 [m] 4.0 4.5 5.0 6.0 4.5 5.0 6.0 3.04) 3.04) 3.04) 4.0 4.0 5.0 5.0 5.0 5.0 - 5.0 - - 6.0 7.0 7.5 9.0 7.0 7.5 9.0 - - - 6.0 6.0 6.0 - - - - - - - Gesamthöhe [m] 9.5 11.0 13.5 16.0 11.03) 13.53) 16.03) 13.5 16.5 20.0 12.5 15.0 16.0 20.0 13.5 - - 16.05) - - Gebäudehöhe [m] 6.5 7.5 10.0 12.5 7.53) 10.03) 12.53) - - - 7.5 10.0 11.0 - - - - -5) - - Winkelmass [°] Dach- auf Längsseiten raum Bruchteil je Fassadenabschnitt 45 45 45 45 45 45 45 - - - 45 45 45 - - - - -5) - - 1/2 1/2 1/2 1/2 1/2 1/2 1/2 - - - 1/2 1/2 1/2 - - - - -5) - - Gebäudelänge [m] 28.0 32.0 40.0 45.0 32.0 40.0 45.0 - - - 32.0 32.0 45.0 - - - - -5) - - Baumassenziffer1) 1.6 2.0 2.6 3.0 2.4 / 2.7 3.0 / 3.3 3.4 / 3.7 - - - - - - - - - - - - - Abgrabungen2) [m] 1.6 1.6 1.6 1.6 1.6 1.6 1.6 - - - 1.6 1.6 1.6 - - - - -5) - - ES II II II II III III III III III IV III III III II III II II III II II 1 Nutzungsboni: - Für Hauptbauten mit Sattel- oder Walmdächern ab 30° Dachneigung kann die Baumassenziffer (BMZ) um 0.3 und pro weitere 5° Dachneigung - bis zu einem Maximum von 45° Dachneigung - um zusätzliche 0.05 erhöht werden. Zur Bestimmung der anwendbaren BMZ wird jeweils die tatsächliche Dachneigung auf die nächsten 5° abgerundet. Der Nutzungsbonus kann nur für Sattel- und Walmdächer, welche sich über die ganze Giebelseite erstrecken, in Anspruch genommen werden. - Bei Erstellung einer Tiefgarage erhöht sich die BMZ im Verhältnis zur Kubatur der Tiefgarage, soweit sie über der durch den Niveaupunkt verlaufenden horizontalen Ebene liegt (Art. 87 PBG). Der Nutzungsbonus kann nur für Tiefgaragen- räume (Abstellräume für Motorfahrzeuge, Motorfahrräder und Fahrräder) beansprucht werden. - Bei den Wohn-/Gewerbezonen (WG) gilt der höhere Wert für kombinierte Wohn- und Gewerbebauten mit dauerndem gewerblichem Anteil (Geschossfläche) von mindestens 25 % sowie für reine Gewerbebauten. 2 Die Beschränkung der Höhe der Abgrabung gilt nicht für Haus- und Kellerzugänge, Gartenausgänge sowie Zufahrten (Art. 97 Abs. 1 PBG). 3 Die Gebäude- bzw. Gesamthöhe darf insgesamt um 1,0 m erhöht werden, wenn ein gewerblich genutztes Geschoss dies erfordert. 4 Gegenüber Zonen mit Wohnnutzung (W, WG) ist der Grenzabstand um 3.0 m und gegenüber anderen Zonen um 1.0 m höher. 5 Für Wohnbauten gelten die Bestimmungen der W11.0 sinngemäss. 8 Eingefügt mit Nachtrag vom 7. Mai 2024 Seite 10 von 39

Häufige Fragen

Wie gross ist die Gesamthöhe in Oberuzwil?

Das hängt von der Zone ab: die Werte reichen von 9.5 m bis 20 m, festgelegt in 15 von 15 Zonen. Welche Zone an einer Adresse gilt, zeigt die Zonenauskunft mit dem ÖREB-Kataster.

Wo steht die Gesamthöhe in der Bauordnung Oberuzwil?

Meist in Art. 79 der Bau- und Zonenordnung Oberuzwil, auf baureif im Wortlaut lesbar. Die Fundstelle je Zone steht in der Tabelle.

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