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Neuenkirch
Fassadenhöhe in Neuenkirch
Die Fassadenhöhe ist in Neuenkirch in 1 von 20 Zonen festgelegt, die Werte reichen von 10.5 m. Rechtsgrundlage ist meist Art. 13 der Bau- und Zonenordnung.
Die Fassadenhöhe ist das Mass vom massgebenden Terrain bis zur Schnittlinie der Fassade mit der Oberkante der Dachkonstruktion.
Extrahiert aus der BZO Neuenkirch (Original). Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft; massgeblich ist der Originalerlass.
Häufige Fragen
Wie gross ist die Fassadenhöhe in Neuenkirch?
Das hängt von der Zone ab: die Werte reichen von 10.5 m, festgelegt in 1 von 20 Zonen. Welche Zone an einer Adresse gilt, zeigt die Zonenauskunft mit dem ÖREB-Kataster.
Wo steht die Fassadenhöhe in der Bauordnung Neuenkirch?
Meist in Art. 13 der Bau- und Zonenordnung Neuenkirch, auf baureif im Wortlaut lesbar. Die Fundstelle je Zone steht in der Tabelle.