Art. 13 · Arbeitszone ES III Ar-III
BZO Bau- und Zonenreglement Neuenkirch · S. 12 · Original-PDF
1Die Arbeitszone ES III ist für Gewerbebetriebe bestimmt, die nur mässig stören. Bürobauten sind gestattet. Wohnungen dürfen nur für Betriebsinhaber und für betrieblich an den Standort gebundenes Personal erstellt werden. Arbeitszone ES III Ar-III
8 Gemeinde Neuenkirch Bau- und Zonenreglement 2011 (Seestrasse, Bahnhoftstr. West) (allgemein) (Eichenstr.) (Industriestr.) Fassadenhöhe höchstens* 8.00 m 10.50 m 13.50 m 15.80 m Firsthöhe höchstens 8.00 m 13.20 m 16.20 m 18.50 m * In geneigtem Gelände reduziert sich die zulässige Fassadenhöhe bergseits entsprechend der Terrainneigung.
(Bepflanzung: Siehe Art. 14 BZR)
3In der Zone Ar-III-1 (Seestrasse) sind im Rahmen des Gestaltungsplans sicherzustellen: a) Es dürfen keine störenden Räume offen Richtung Norden (Seestrasse) orientiert sein. b) Beleuchtungen von gewerblichen Räumen und Beleuchtungen auf dem Vorplatz dürfen die angrenzenden Wohnbauten nicht blenden.
4Ar-III-2 Maiengrün
In einem Bereich von 11.5 m beidseits der Leitungsachse dürfen keine Bauten errichtet werden. Für Erweiterungen des Kompostierplatzes ist vorgängig die Genehmigung des Eidgenössischen Starkstrominspektorats (ESti) einzuholen.
| Baufelder gem. Gestal- tungsplan | VG (anstelle der max. Gebäudehöhe gilt eine max. Firsthöhe) | Max. Gesamthöhe / Max. Firsthöhe |
|---|---|---|
| A1 (Punkthaus) | 3 | 12.10 m |
| A2 (Reihenhaus) | 2 | 7.60 m |
| B1 (Stöckli) | 2 | 11.00 m |
| B2 (Generationenhaus) | 2+ | 11.00 m |
| B3 (Schüür) | 2 | 7.80 m |
| B4 (Remise) | 2 | 9.30 m |
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