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Neuenegg
Gebäudeabstand in Neuenegg
Der Gebäudeabstand ist in Neuenegg in 3 von 17 Zonen festgelegt, die Werte reichen von 4 m. Rechtsgrundlage ist meist Art. 13 der Bau- und Zonenordnung.
Der Gebäudeabstand ist der Mindestabstand zwischen zwei Gebäuden. Er ergibt sich oft aus der Summe der Grenzabstände, das Reglement kann ihn eigenständig festlegen.
| Zone | Gebäudeabstand | Fundstelle |
|---|---|---|
| ZSF I | ≥ 4 m | Art. 13, S. 17 |
| ZöN N | ≥ 4 m | Art. 13, S. 17 |
| ZöN O | ≥ 4 m | Art. 13, S. 17 |
Extrahiert aus der BZO Neuenegg (Original). Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft; massgeblich ist der Originalerlass.
Häufige Fragen
Wie gross ist der Gebäudeabstand in Neuenegg?
Das hängt von der Zone ab: die Werte reichen von 4 m, festgelegt in 3 von 17 Zonen. Welche Zone an einer Adresse gilt, zeigt die Zonenauskunft mit dem ÖREB-Kataster.
Wo steht der Gebäudeabstand in der Bauordnung Neuenegg?
Meist in Art. 13 der Bau- und Zonenordnung Neuenegg, auf baureif im Wortlaut lesbar. Die Fundstelle je Zone steht in der Tabelle.