Muri (AG)
Gesamthöhe in Muri (AG)
Die Gesamthöhe ist in Muri (AG) in 2 von 10 Zonen festgelegt, die Werte reichen von 13 m bis 20 m. Rechtsgrundlage ist meist Art. 9 der Bau- und Zonenordnung.
Die Gesamthöhe nach IVHB ist der grösste Höhenunterschied zwischen dem höchsten Punkt der Dachkonstruktion und dem massgebenden Terrain darunter. Sie ist nicht dasselbe wie die kantonale Gebäudehöhe.
| Zone | Gesamthöhe | Fundstelle |
|---|---|---|
| Kernzone Brüht | ≤ 20 m | Art. 9, S. 48 |
| Spezialzone Werk- und Wohnheim Murimoos | ≤ 13 m | Art. 34, S. 22 |
Extrahiert aus der BZO Muri (AG) (Original). Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft; massgeblich ist der Originalerlass.
Häufige Fragen
Wie gross ist die Gesamthöhe in Muri (AG)?
Das hängt von der Zone ab: die Werte reichen von 13 m bis 20 m, festgelegt in 2 von 10 Zonen. Welche Zone an einer Adresse gilt, zeigt die Zonenauskunft mit dem ÖREB-Kataster.
Wo steht die Gesamthöhe in der Bauordnung Muri (AG)?
Meist in Art. 9 der Bau- und Zonenordnung Muri (AG), auf baureif im Wortlaut lesbar. Die Fundstelle je Zone steht in der Tabelle.