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Wappen der Gemeinde Münchenstein

Münchenstein

Baugesuch prüfen →
Ablauf
EingabewegE-Baugesuch BL (Bauinspektorat)Beleg ↗
Gilt seitfehlt
Gebührenfehlt
Behandlungsfristfehlt
Eingabe & Gebühren

Der Eingabeweg entscheidet, ob Pläne physisch eingereicht werden müssen. Wo eBaugesucheZH gilt, läuft die Eingabe vollständig über das kantonale Portal.

Was passiert nach der Einreichung? Verfahren im Kanton Basel-Landschaft
  1. Bauprofile aufstellen§ 126 Abs. 6 RBG

    Die Profile müssen während der ganzen Dauer der öffentlichen Auflage aufgestellt sein.

  2. Einreichung

    Elektronisch über das kantonale Formularportal oder in Papierform beim Bauinspektorat.

  3. Publikation & Auflage10 Tage§ 126 RBG

    Publikation im Amtsblatt; öffentliche Auflage in der Gemeinde während 10 Tagen (30 Tage bei Vorhaben mit Umweltverträglichkeitsbericht). Anstösser werden angeschrieben.

  4. Einsprache10 Tage§ 127 RBG

    Innerhalb der Auflagefrist schriftlich an die Baubewilligungsbehörde; die Begründung kann innert 10 weiteren Tagen nachgereicht werden.

  5. Bauentscheid3 Monate§ 128 Abs. 5 RBG

    Spätestens innert drei Monaten; bei komplizierten Vorhaben mit UVP oder auf Antrag der Bauherrschaft spätestens ein Jahr seit Einreichung.

Frist für den Bauentscheid

3 Monate, bei UVP bis 1 Jahr (§ 128 Abs. 5 RBG)

Kleine Vorhaben

Verfahren ohne Publikation und Planauflage für bestimmte geringfügige Vorhaben (§ 89 RBV).

Elektronische Eingabe

eBaugesuch Basel-Landschaft ↗ · Elektronisch oder in Papierform, kein Obligatorium.

Ordentliches Verfahren nach kantonalem Recht (Raumplanungs- und Baugesetz (RBG), SGS 400 · Verordnung zum RBG (RBV), SGS 400.11), Stand 25.08.2026. Gemeinden können Details abweichend handhaben. Massgeblich sind die Angaben der Gemeinde oben. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.