Münchenstein
Checkliste Baugesuch · Münchenstein
Als PDF oder Ausdruck gibt es die Checkliste im Dossier-PDF (Navigation: PDF & Druck), dort auch kombiniert mit Reglementen, Verfahren und Kontakt.
Kantonale Anforderungen
Kantonales Baugesuchsformular mit Kerndatenblatt; bei elektronischer Eingabe über das E-Baugesuch BL.
Formular mit den Angaben zur baulichen Nutzung (Zonenvorschriften) gemäss RBG/RBV.
Mit eingezeichnetem Projekt, Grenzabstandspolygon, Baulinien, Fixpunkt, EG-Kote, Nordpfeil, Strassenname.
Mit den wichtigsten Massen und Koten, Terrainlinien (gewachsen/neu), Zweckbestimmung der Räume; vom Projektverfasser unterzeichnet.
Zonenrelevante Höhenkoten (Höhenfixpunkt m ü. M., gewachsenes Terrain an Parzellengrenzen und Gebäudeecken), durch Geometer- oder Ingenieurbüro aufgenommen bzw. bestätigt.
Berechnung der erforderlichen Abstellplätze.
Bei Wohnbauten (inkl. Wohnungen bei Gewerbebetrieben).
Bei Neubauten sowie wesentlichen Umbauten und Zweckänderungen.
Bei Projekten im Perimeter einer Naturgefahr oder eines Gefahrenhinweises (Kerndatenblatt Ziff. Naturgefahren).
Bei Um-/Rückbauten und Installationsarbeiten an Bausubstanz mit Baujahr vor 1990.
Bei Bauvorhaben mit Aushub- oder Abbruchmaterial sowie bei Vorhaben, die das Grundwasser direkt tangieren.
Mit eingezeichnetem Projekt, auf Bauparzellen mit mehr als 10 % Geländeneigung; durch Geometer-/Ingenieurbüro aufgenommen oder bestätigt.
Gemäss VKF-Brandschutzmerkblatt «Brandschutzpläne, Flucht- und Rettungswegpläne, Feuerwehrpläne».
Erhebungsformular für das eidgenössische Gebäude- und Wohnungsregister, mit dem Baugesuch einzureichen.
Bundesrecht, gilt in jedem Kanton: Wer neue lärmempfindliche Räume (Wohnungen) in lärmbelasteten Gebieten baut, weist nach, dass die Immissionsgrenzwerte eingehalten sind (Art. 31 LSV); Baugesuche für neue oder geänderte Anlagen mit Lärmemissionen (Tiefgarage, Wärmepumpe, Gewerbe) enthalten Angaben zu den Aussenlärmimmissionen und zu den Massnahmen (Art. 34 LSV).
Das Baugesuch ist von der Grundeigentümerschaft zu unterzeichnen oder mit deren schriftlicher Zustimmung bzw. Vollmacht einzureichen. Bei Miteigentum oder Erbengemeinschaft müssen ALLE Miteigentümer unterschreiben oder bevollmächtigen; fehlt eine Unterschrift, fehlt die Legitimation und das Gesuch wird nicht behandelt.
Entsorgungskonzept, wenn mehr als 200 m³ Bauabfälle anfallen oder schadstoffhaltige Materialien zu erwarten sind.
Bei Neu- und Ersatzbauten ein Nachweis zur Umgebungsgestaltung (Umgebungsplan), soweit die Zonen- bzw. Quartierplanvorschriften dies vorschreiben.
Gemeindespezifische Anforderungen (Münchenstein)
Bei Erstellung von Parkplätzen/Zufahrten gilt das Gemeinde-Merkblatt 'Gestaltung von privaten Parkplätzen und Grundstückzufahrten' (Stand 25.03.2019): Pflichtparkplätze müssen unabhängig befahrbar sein und SN 640 291 (VSS) entsprechen, Sichtweiten nach SN 640 273a; Gefälle so, dass kein Wasser auf Nachbarparzellen oder Strasse fliesst; Platzwasser möglichst versickern lassen. Mehr als zwei Parkfelder pro Grundstück benötigen eine kantonale Baubewilligung. Quelle: https://www.muenchenstein.ch/_docn/3900203/Merkblatt_Parkplatze_Gestaltung.pdf
Bei Parkplätzen/Zufahrten mit Versickerung ist eine Bestätigung/Verzichtserklärung 'Autowäsche' der Grundeigentümer obligatorisch und rechtzeitig vor Bauausführung der Bauverwaltung einzureichen (Fahrzeugwäsche und wassergefährdende Stoffe auf diesen Flächen nicht gestattet). Quelle: https://www.muenchenstein.ch/_docn/3900203/Merkblatt_Parkplatze_Gestaltung.pdf
Werden Parkplätze/Zufahrten mit dichtem Hartbelag versehen, sind sie über einen Schlammsammler in die Schmutzwasserkanalisation zu entwässern; dafür ist bei der Gemeinde ein Liegenschaftsentwässerungs-Gesuch einzureichen. Quelle: https://www.muenchenstein.ch/_docn/3900203/Merkblatt_Parkplatze_Gestaltung.pdf
Für Einfriedigungen (zwischen Nachbarparzellen sowie an Verkehrsflächen, längs Strassen mit Zustimmung des Strasseneigentümers) ist ein separates kommunales Gesuch über den Online-Schalter der Gemeinde einzureichen ('Baugesuch für Einfriedung'). Quelle: https://www.muenchenstein.ch/online-schalter/81835/detail
Freistehende Kleinbauten ohne Feuerungsanlagen (max. 12 m² Grundfläche, max. 2.50 m Höhe) und Fahrnisbauten laufen im kleinen Baubewilligungsverfahren über den Gemeinderat; kommunales Gesuchsformular über den Online-Schalter. Quelle: https://www.muenchenstein.ch/online-schalter/82274/detail und https://www.muenchenstein.ch/baugesuchswesen/4775