Mönchaltorf
Der Browserdruck erzeugt das PDF: im Druckdialog «Als PDF sichern» wählen. Unten steht genau das Blatt, das gedruckt wird.
Baugesuchs-Dossier · Mönchaltorf
Checkliste · kantonale Anforderungen
Amtliches Baugesuchsformular mit Angaben zu Bauherrschaft, Grundstück (Kat.-Nr.), Vorhaben; unterschrieben.
Unterschriftliche Zustimmung, falls Bauherrschaft nicht Eigentümerin ist.
Bei Wohn-/Gebäudebauten: GWR-Zusatzformular.
Beschreibung von Nutzung, Konstruktion, Materialien, Bauablauf.
Nachvollziehbare Berechnung von AZ/BMZ bzw. anrechenbarer Geschoss-/Grundstücksfläche.
Nachweis der Grün-/Freiflächenziffer, sofern die Zone dies verlangt.
Nachweis der eingehaltenen Grenz- und Gebäudeabstände (Masse/Bezugspunkte).
Berechnung der Pflicht-Abstellplätze für Motorfahrzeuge und Velos je Nutzung.
Nachweis Wärmeschutz/Energie (SIA 380/1 bzw. Minergie), bei Neubau/Umbau mit Energiebezug.
Bei Lärmvorbelastung: Nachweis Schallschutz/Lärmempfindlichkeitsstufe.
Bei grösseren/besonderen Bauten: Brandschutznachweis/-konzept.
Aktueller Situations-/Katasterplan mit Vorhaben, Grenz-/Gebäudeabständen.
Bemasste Grundrisse sämtlicher Geschosse inkl. Nutzungen.
Mind. ein Schnitt mit Gebäude-/Firsthöhe, gewachsenem und neuem Terrain.
Alle Fassadenansichten mit Materialisierung.
Terraingestaltung, Bepflanzung, Zufahrten, Abstellplätze, Spielflächen.
Entwässerung Dach/Umgebung, Anschluss an Kanalisation.
Untersuchung der Gebäudeschadstoffe und darauf gestütztes Entsorgungskonzept für die Gebäudesubstanz älterer Bauten.
Vereinfachte Ermittlung der Gebäudeschadstoffe durch die Bauherrschaft; gilt bei kleineren Umbauten älterer Gebäude als Entsorgungskonzept.
Entsorgungskonzept für das anfallende Rückbaumaterial bei jüngeren Gebäuden ohne Schadstoffverdacht.
Deklaration des abgetragenen Bodens und seiner Verwertung bei erstmaliger Überbauung eines Grundstücks.
Nachweis, dass ein Teil der benötigten Elektrizität auf dem Grundstück oder im Zusammenschluss zum Eigenverbrauch selbst erzeugt wird.
Checkliste · gemeindespezifische Anforderungen (Mönchaltorf)
Amtliche oder vom Grundbuchgeometer beglaubigte Katasterkopie, maximal 2 Jahre alt, erhältlich bei der Ingesa Oberland AG, Guyer-Zeller-Strasse 27, 8620 Wetzikon (Tel. 044 934 33 66). Darauf sind Stellung der projektierten Bauten (auch Unterniveaubauten) zu Grenzen und Nachbarbauten, Erschliessungsstrassen, Zufahrten und Parkplätze darzustellen; Grenz- und Gebäudeabstände sowie Gebäudeabmessungen in Zahlen.
Baugesuche sind im ordentlichen Verfahren 4-fach, im Anzeigeverfahren 3-fach einzureichen; das Baugesuchsformular in gleicher Anzahl wie die Pläne. Bei kantonalen oder sonstigen externen Beurteilungen sind zusätzliche Plansätze für jede beteiligte Amtsstelle nötig.
Für alle von der Baueingabe erfassten Grundstücke ist ein Grundbuchauszug (max. 2 Jahre alt) einzureichen; erhältlich beim Notariat, Grundbuch- und Konkursamt, Zürichstrasse 1, 8610 Uster (Tel. 044 905 90 20).
Bei Ersatzbauten im Sinne von Art. 6 BZO ist zusätzlich eine Aufnahme des bestehenden Gebäudes (Standort/Stellung, Volumetrie/Form) durch den Grundbuchgeometer einzureichen.
Baugesuchsformular und sämtliche Unterlagen sind zu datieren und von Gesuchsteller, Grundeigentümer und Projektverfasser (ggf. bevollmächtigter Vertretung) zu unterzeichnen. Pläne auf A4 gefaltet, aus weissem, festem, lichtbeständigem Papier, gekennzeichnet mit Titel, Gesuchsteller, Objekt, Adresse, Vorhaben und Massstab.
Je nach Art und Lage zusätzlich erforderlich (gemäss Merkblatt, § 5 BVV): Terrainaufnahmeplan eines anerkannten Geometers, Nachweis Spiel- und Ruheflächen, detaillierter Umgebungsplan, Farb- und Materialangaben, Modell, Formular Prüfperimeter für Bodenverschiebungen, Zustimmung Näherbaurecht (§ 270 Abs. 3 PBG).
Reglemente · Gemeinde Mönchaltorf
Übergeordnetes Recht (Kanton Zürich)
Karten
Verfahren · Kanton Zürich
Eingabeweg: Papier · Gebühren: Gebührenverordnung und Gebührentarif (gültig ab 1. Juli 2026); Kostenvorschuss bei Bewilligungserteilung, Abrechnung nach effektivem Aufwand
Vor der Einreichung ausstecken; das Gespann muss bis zur Bekanntmachung stehen und mindestens während der ganzen Auflagefrist stehen bleiben.
Baugesuch über eBaugesucheZH einreichen; die Baubehörde prüft die Unterlagen innert drei Wochen vor.
Öffentliche Bekanntmachung des Vorhabens; die Gesuchsunterlagen liegen gleichzeitig 20 Tage öffentlich auf.
Im Kanton Zürich gibt es keine Einsprache: Wer Ansprüche wahren will, verlangt innert 20 Tagen seit der Bekanntmachung schriftlich die Zustellung des baurechtlichen Entscheids, sonst ist das Rekursrecht verwirkt.
Entscheid innert zwei Monaten seit der Vorprüfung; bei der erstmaligen Beurteilung von Neubau- und grösseren Umbauvorhaben innert vier Monaten.
Wer die Zustellung verlangt hat, kann innert 30 Tagen seit Zustellung ans Baurekursgericht rekurrieren; erst danach wird der Entscheid rechtskräftig.
Ordentliches Verfahren nach kantonalem Recht (Planungs- und Baugesetz (PBG), LS 700.1 · Bauverfahrensverordnung (BVV), LS 700.6), Stand 25.08.2026. Gemeinden können Details abweichend handhaben.