Malters
Kleiner Grenzabstand in Malters
Der kleine Grenzabstand ist in Malters in 5 von 16 Zonen festgelegt, die Werte reichen von 4 m. Rechtsgrundlage ist meist Art. 13 Abs. 3 der Bau- und Zonenordnung.
Der kleine Grenzabstand ist der Mindestabstand einer Fassade zur Parzellengrenze. Er gilt in der Regel auf allen Seiten, auf denen nicht der grosse Grenzabstand verlangt ist.
| Zone | Kleiner Grenzabstand | Fundstelle |
|---|---|---|
| A III | ≥ 4 m | Art. 21 Abs. 5, S. 11 |
| A IV | ≥ 4 m | Art. 21 Abs. 5, S. 11 |
| KA | ≥ 4 m | Art. 13 Abs. 3, S. 8 |
| KB | ≥ 4 m | Art. 13 Abs. 3, S. 8 |
| Z | ≥ 4 m | Art. 13 Abs. 3, S. 8 |
Extrahiert aus der BZO Malters (Original). Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft; massgeblich ist der Originalerlass.
Häufige Fragen
Wie gross ist der kleine Grenzabstand in Malters?
Das hängt von der Zone ab: die Werte reichen von 4 m, festgelegt in 5 von 16 Zonen. Welche Zone an einer Adresse gilt, zeigt die Zonenauskunft mit dem ÖREB-Kataster.
Wo steht der kleine Grenzabstand in der Bauordnung Malters?
Meist in Art. 13 Abs. 3 der Bau- und Zonenordnung Malters, auf baureif im Wortlaut lesbar. Die Fundstelle je Zone steht in der Tabelle.