Maienfeld
Gesamthöhe in Maienfeld
Die Gesamthöhe ist in Maienfeld in 3 von 18 Zonen festgelegt, die Werte reichen von 3.5 m. Rechtsgrundlage ist meist Art. 44 der Bau- und Zonenordnung.
Die Gesamthöhe nach IVHB ist der grösste Höhenunterschied zwischen dem höchsten Punkt der Dachkonstruktion und dem massgebenden Terrain darunter. Sie ist nicht dasselbe wie die kantonale Gebäudehöhe.
| Zone | Gesamthöhe | Fundstelle |
|---|---|---|
| Freihaltebereich | ≤ 3.5 m | Art. 44, S. 23 |
| Grünzone | ≤ 3.5 m | Art. 33, S. 19 |
| Rebzone | ≤ 3.5 m | Art. 35, S. 20 |
Extrahiert aus der BZO Maienfeld. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft; massgeblich ist der Originalerlass.
Art. 44 im Wortlaut, Seite 23
Art. 44 1 Als Freihaltebereich bezeichnet der Generelle Gestaltungsplan Aussenräume wie Gärten, Freiräume und Übergangsräume in den Landschaftsraum, die für das Ortsbild von besonderer Bedeutung sind. 2 Im Freihaltebereich dürfen keine oberirdischen Gebäude und Anlagen neu er- stellt werden, ausgenommen sind Kleinbauten, die für die Bewirtschaftung der Zone erforderlich sind, wie Wingerthäuschen, Geräteschöpfe usw., deren Grund- fläche höchstens 10 m2 und deren Fassadenhöhe höchstens 2.5 m und deren Gesamthöhe höchstens 3.5 m beträgt. Oberirdische Parkierungsflächen sind in der Regel nicht gestattet. B. Gestaltungsobjekte Schützenswerte Gebäude
Häufige Fragen
Wie gross ist die Gesamthöhe in Maienfeld?
Das hängt von der Zone ab: die Werte reichen von 3.5 m, festgelegt in 3 von 18 Zonen. Welche Zone an einer Adresse gilt, zeigt die Zonenauskunft mit dem ÖREB-Kataster.
Wo steht die Gesamthöhe in der Bauordnung Maienfeld?
Meist in Art. 44 der Bau- und Zonenordnung Maienfeld, auf baureif im Wortlaut lesbar. Die Fundstelle je Zone steht in der Tabelle.