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Maienfeld

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Masse in Maienfeld

Gesamthöhe in Maienfeld

Die Gesamthöhe ist in Maienfeld in 3 von 18 Zonen festgelegt, die Werte reichen von 3.5 m. Rechtsgrundlage ist meist Art. 44 der Bau- und Zonenordnung.

Die Gesamthöhe nach IVHB ist der grösste Höhenunterschied zwischen dem höchsten Punkt der Dachkonstruktion und dem massgebenden Terrain darunter. Sie ist nicht dasselbe wie die kantonale Gebäudehöhe.

ZoneGesamthöheFundstelle
Freihaltebereich≤ 3.5 mArt. 44, S. 23
Grünzone≤ 3.5 mArt. 33, S. 19
Rebzone≤ 3.5 mArt. 35, S. 20

Extrahiert aus der BZO Maienfeld. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft; massgeblich ist der Originalerlass.

Art. 44 im Wortlaut, Seite 23

Art. 44 1 Als Freihaltebereich bezeichnet der Generelle Gestaltungsplan Aussenräume wie Gärten, Freiräume und Übergangsräume in den Landschaftsraum, die für das Ortsbild von besonderer Bedeutung sind. 2 Im Freihaltebereich dürfen keine oberirdischen Gebäude und Anlagen neu er- stellt werden, ausgenommen sind Kleinbauten, die für die Bewirtschaftung der Zone erforderlich sind, wie Wingerthäuschen, Geräteschöpfe usw., deren Grund- fläche höchstens 10 m2 und deren Fassadenhöhe höchstens 2.5 m und deren Gesamthöhe höchstens 3.5 m beträgt. Oberirdische Parkierungsflächen sind in der Regel nicht gestattet. B. Gestaltungsobjekte Schützenswerte Gebäude

Häufige Fragen

Wie gross ist die Gesamthöhe in Maienfeld?

Das hängt von der Zone ab: die Werte reichen von 3.5 m, festgelegt in 3 von 18 Zonen. Welche Zone an einer Adresse gilt, zeigt die Zonenauskunft mit dem ÖREB-Kataster.

Wo steht die Gesamthöhe in der Bauordnung Maienfeld?

Meist in Art. 44 der Bau- und Zonenordnung Maienfeld, auf baureif im Wortlaut lesbar. Die Fundstelle je Zone steht in der Tabelle.

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