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Maienfeld

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Masse in Maienfeld

Fassadenhöhe in Maienfeld

Die Fassadenhöhe ist in Maienfeld in 3 von 18 Zonen festgelegt, die Werte reichen von 2.5 m. Rechtsgrundlage ist meist Art. 44 der Bau- und Zonenordnung.

Die Fassadenhöhe ist das Mass vom massgebenden Terrain bis zur Schnittlinie der Fassade mit der Oberkante der Dachkonstruktion.

ZoneFassadenhöheFundstelle
Freihaltebereich≤ 2.5 mArt. 44, S. 23
Grünzone≤ 2.5 mArt. 33, S. 19
Rebzone≤ 2.5 mArt. 35, S. 20

Extrahiert aus der BZO Maienfeld. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft; massgeblich ist der Originalerlass.

Art. 44 im Wortlaut, Seite 23

Art. 44 1 Als Freihaltebereich bezeichnet der Generelle Gestaltungsplan Aussenräume wie Gärten, Freiräume und Übergangsräume in den Landschaftsraum, die für das Ortsbild von besonderer Bedeutung sind. 2 Im Freihaltebereich dürfen keine oberirdischen Gebäude und Anlagen neu er- stellt werden, ausgenommen sind Kleinbauten, die für die Bewirtschaftung der Zone erforderlich sind, wie Wingerthäuschen, Geräteschöpfe usw., deren Grund- fläche höchstens 10 m2 und deren Fassadenhöhe höchstens 2.5 m und deren Gesamthöhe höchstens 3.5 m beträgt. Oberirdische Parkierungsflächen sind in der Regel nicht gestattet. B. Gestaltungsobjekte Schützenswerte Gebäude

Häufige Fragen

Wie gross ist die Fassadenhöhe in Maienfeld?

Das hängt von der Zone ab: die Werte reichen von 2.5 m, festgelegt in 3 von 18 Zonen. Welche Zone an einer Adresse gilt, zeigt die Zonenauskunft mit dem ÖREB-Kataster.

Wo steht die Fassadenhöhe in der Bauordnung Maienfeld?

Meist in Art. 44 der Bau- und Zonenordnung Maienfeld, auf baureif im Wortlaut lesbar. Die Fundstelle je Zone steht in der Tabelle.

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