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Klosters

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Baugesuchs-Dossier · Klosters

Eingabeweg: Papier · BZO-Stand: 26.05.2026 · 13 Positionen

baureif
Bauvorhaben:Parzelle / Kat.-Nr.:Zone:Datum:

Checkliste · kantonale Anforderungen

1Baugesuchsformular (amtlich)Pflicht

Das Baugesuch ist auf amtlichem Formular in der von der Gemeinde festgelegten Anzahl Ausfertigungen bei der Standortgemeinde einzureichen (Art. 42 Abs. 1 KRVO; Art. 92 Abs. 1 KRG).

Bemerkung:
2Projektpläne und BeurteilungsunterlagenPflicht

Dem Gesuch sind die für die Beurteilung erforderlichen Unterlagen und Nachweise beizulegen. Welcher Plansatz konkret verlangt ist, bestimmen die Gemeinden unter Beachtung des übergeordneten Rechts (Art. 42 Abs. 1 und 2 KRVO) — massgeblich ist das kommunale Baugesetz.

Bemerkung:
3Mitunterschrift der Grundeigentümerschaftbedingt

Ist die Bauherrschaft nicht Eigentümerin des Baugrundstücks, muss die Eigentümerin bzw. der Eigentümer das Baugesuch mitunterzeichnen (Art. 89 Abs. 3 KRG).

Bemerkung:
4Nachweis der Erschliessungsrechtebedingt

Ist die Bauherrschaft nicht Eigentümerin des für die Erschliessung benötigten Bodens, sind die erforderlichen Rechte im Baugesuch nachzuweisen (Art. 89 Abs. 3 KRG).

Bemerkung:
5Modell oder Visualisierungbedingt

Für grössere Bauvorhaben und Vorhaben an Standorten mit besonderer Bedeutung für das Orts- und Landschaftsbild kann ein Modell oder eine vergleichbare Visualisierung verlangt werden (Art. 42 Abs. 2 KRVO).

Bemerkung:
6Vorprüfungsentscheid der Gebäudeversicherungbedingt

Baugesuchen für Vorhaben in Gefahrenzonen und gelben Gefahrengebieten ist ein Vorprüfungsentscheid der Gebäudeversicherung des Kantons Graubünden beizulegen (Art. 42 Abs. 3 KRVO).

Bemerkung:
7Änderungsdarstellung bestehend/neu/Abbruchbedingt

Bei Änderungen bestehender Bauten sowie bewilligter Pläne muss der Zustand vor und nach der Änderung aus den Plänen ersichtlich sein: Bestehendes grau/schwarz, Neues rot, Abzubrechendes gelb (Art. 42 Abs. 4 KRVO).

Bemerkung:
8Umweltverträglichkeitsbericht (UVB)bedingt

Bei UVP-pflichtigen Vorhaben wird der Umweltverträglichkeitsbericht zusammen mit dem Baugesuch öffentlich aufgelegt (Art. 45 Abs. 1 KRVO).

Bemerkung:
9Gesuche für Zusatzbewilligungenbedingt

Gesuche für koordinationsbedürftige Zusatzbewilligungen (z. B. Gewässerschutz, Brandschutz) sind zusammen mit dem Baugesuch und allen Beurteilungsunterlagen bei der Gemeinde einzureichen; bestehende Gesuchsformulare sind zu verwenden (Art. 53 Abs. 1 KRVO).

Bemerkung:
10BAB-Gesuch (Bauen ausserhalb der Bauzone)bedingt

Für Vorhaben ausserhalb der Bauzone ist das BAB-Gesuch auf amtlichem Formular zusammen mit dem Baugesuch bei der Gemeinde einzureichen; sie leitet es mit begründetem Antrag an die kantonale Fachstelle weiter (Art. 87, 92 KRG; Art. 47 KRVO).

Bemerkung:
11Fotodokumentation des bestehenden Gebäudesbedingt

Fotos, die den Zustand des bestehenden Gebäudes vor dem Eingriff belegen.

Bemerkung:
12Lärmangaben / Lärmschutznachweis (LSV)bedingt

Bundesrecht, gilt in jedem Kanton: Wer neue lärmempfindliche Räume (Wohnungen) in lärmbelasteten Gebieten baut, weist nach, dass die Immissionsgrenzwerte eingehalten sind (Art. 31 LSV); Baugesuche für neue oder geänderte Anlagen mit Lärmemissionen (Tiefgarage, Wärmepumpe, Gewerbe) enthalten Angaben zu den Aussenlärmimmissionen und zu den Massnahmen (Art. 34 LSV).

Bemerkung:

Checkliste · gemeindespezifische Anforderungen (Klosters)

13Baueingabe 2-fach oder 3-fach, Abgabe donnerstagsPflicht

Wegleitung im Baugesuchsformular: «Die Baueingabe besteht aus: 2-fach (Bauherrschaft / Gemeinde) oder 3-fach (Bauherrschaft / Projektverfasser / Gemeinde)». Abgabetermin (Eingang Abteilung Baubewilligungen) ist der Donnerstag; sämtliche Pläne sind auf Normalformat (21 × 29.7 cm) gefaltet einzureichen.

Bemerkung:

Reglemente · Gemeinde Klosters

https://oereblex.gr.ch/api/attachments/20415

Übergeordnetes Recht (Kanton Graubünden)

https://www.gr-lex.gr.ch/app/de/texts_of_law/801.100
https://www.gr-lex.gr.ch/app/de/texts_of_law/801.110

Karten

https://oereb.geo.gr.ch/
https://map.geo.gr.ch/

Verfahren · Kanton Graubünden

Eingabeweg: Papier

1Baugespann mit der EinreichungArt. 43 KRVO

Gleichzeitig mit der Einreichung ausstecken (Lage, Höhe und Gestalt klar erkennbar; Aufschüttungen und Böschungen über 0.8 m ebenfalls profilieren); steht mindestens während der ganzen Auflage.

2Einreichung & Vorprüfung20 TageArt. 42, 44 KRVO

Baugesuch auf amtlichem Formular bei der Standortgemeinde; bei Mängeln setzt die Baubehörde innert 20 Tagen eine Nachfrist an — bleibt sie ungenutzt, gilt das Gesuch als zurückgezogen.

3Publikation & Auflage20 TageArt. 45 KRVO

Öffentliche Auflage in der Gemeinde mit Publikation im amtlichen Publikationsorgan; bei BAB- oder UVP-Vorhaben zusätzlich im Kantonsamtsblatt.

4Einsprache20 TageArt. 92 Abs. 2 KRG, Art. 45 Abs. 4 KRVO

Schriftlich und begründet während der Auflagefrist bei der Gemeinde; die Gesuchstellenden erhalten 20 Tage zur Stellungnahme.

5Bauentscheid1,5–5 MonateArt. 46 KRVO

Die kommunale Baubehörde entscheidet — zugleich über Einsprachen — innert 1,5 Monaten seit Ablauf der Auflage; mit Einsprachen längstens 3, mit UVP längstens 5 Monate (Ordnungsfristen).

6Beschwerde30 TageArt. 49, 52, 53 VRG · Art. 91 KRG

Gegen den Bauentscheid innert 30 Tagen Beschwerde ans Obergericht; sie hat von Gesetzes wegen keine aufschiebende Wirkung. Die Bewilligung erlischt ohne Baubeginn innert 2 Jahren seit Rechtskraft.

Ordentliches Verfahren nach kantonalem Recht (Raumplanungsgesetz (KRG), BR 801.100 · Raumplanungsverordnung (KRVO), BR 801.110), Stand 25.08.2026. Gemeinden können Details abweichend handhaben.

Kontakt Bauamt

Zuständige StellePlanung / Baubewilligungen
AdresseRathausgasse 2, 7250 Klosters
Telefon081 423 36 10
E-Mailbaubewilligungen@gemeindeklosters.ch
SchalterzeitenMo–Di 08:30–11:30, Mi–Fr 08:30–11:30 / 13:30–16:30
Erstellt mit baureif.ch. Werte und Anforderungen mit Fundstelle, Stand der Recherche siehe Gemeindeprofil. Quelle der gemeindespezifischen Anforderungen: https://www.gemeindeklosters.ch/online-schalter/19207/download. Ohne Gewähr; massgebend sind die Vorgaben der Baubehörde.