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Kaiseraugst

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Baugesuchs-Dossier · Kaiseraugst

22 Positionen

baureif
Bauvorhaben:Parzelle / Kat.-Nr.:Zone:Datum:

Checkliste · kantonale Anforderungen

1Baugesuchsformular (kommunal bzw. digitale Erfassung im eBau-Portal)Pflicht

Die Gemeinden bieten entsprechende Formulare an (§ 51 Abs. 2 BauV); in eBau-Gemeinden ersetzt die digitale Erfassung das physische Formular.

Bemerkung:
2Begründungen, Unterlagen und Pläne zum BauvorhabenPflicht

Das Baugesuch muss die für die Beurteilung notwendigen Begründungen, Unterlagen und Pläne enthalten (§ 60 BauG, § 51 Abs. 1 BauV).

Bemerkung:
3EnergienachweisPflicht

Nachweis der Einhaltung der Energiegesetzgebung (§ 51 Abs. 1 lit. a BauV).

Bemerkung:
4Bauprofile (Profilierung)Pflicht

Publikationspflichtige Vorhaben sind zu profilieren: Höhen, Umrisse, Dachneigung, Erdgeschosskote, Terrainveränderungen (§ 53 BauV).

Bemerkung:
5Konformitätserklärung erdbebengerechte Bauweisebedingt

Bei Neu-/Erweiterungsbauten und Umbauten mit Eingriff in die Tragstruktur (§ 51 Abs. 1 lit. b BauV).

Bemerkung:
6Weitere Unterlagen auf Verlangenbedingt

Grundrissplan auf beglaubigtem AV-Auszug, Detailpläne, Lärmnachweis, Fotomontagen, Modelle, Schattendiagramme (§ 51 Abs. 3 BauV).

Bemerkung:
7Digitale Einreichung via eBaubedingt

In eBau-Gemeinden sind sämtliche Gesuchsunterlagen digital über das Portal einzureichen; Korrespondenz läuft digital.

Bemerkung:
8Lärmangaben / Lärmschutznachweis (LSV)bedingt

Bundesrecht, gilt in jedem Kanton: Wer neue lärmempfindliche Räume (Wohnungen) in lärmbelasteten Gebieten baut, weist nach, dass die Immissionsgrenzwerte eingehalten sind (Art. 31 LSV); Baugesuche für neue oder geänderte Anlagen mit Lärmemissionen (Tiefgarage, Wärmepumpe, Gewerbe) enthalten Angaben zu den Aussenlärmimmissionen und zu den Massnahmen (Art. 34 LSV).

Bemerkung:
9Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)Pflicht

Das Baugesuch ist von der Grundeigentümerschaft zu unterzeichnen oder mit deren schriftlicher Zustimmung bzw. Vollmacht einzureichen. Bei Miteigentum oder Erbengemeinschaft müssen ALLE Miteigentümer unterschreiben oder bevollmächtigen; fehlt eine Unterschrift, fehlt die Legitimation und das Gesuch wird nicht behandelt.

Bemerkung:

Checkliste · gemeindespezifische Anforderungen (Kaiseraugst)

10Situationsplan mit Originalunterschrift des Geometers (1-fach)Pflicht

Ein Situationsplan M 1:500/1:1000 mit Originalunterschrift des Geometers ist 1-fach einzureichen.

Bemerkung:
11Projektpläne 4-fach (Kleinbauten 3-fach)Pflicht

Situationsplan mit eingezeichnetem, vermasstem Projekt sowie Grundrisse/Schnitte/Fassaden M 1:100 oder 1:50 sind je 4-fach einzureichen (bei Kleinbauten 3-fach).

Bemerkung:
12Konstruktionsbeschrieb (4-fach)Pflicht

Ein Konstruktionsbeschrieb ist 4-fach beizulegen, sofern die Angaben nicht aus den Planunterlagen ersichtlich sind.

Bemerkung:
13Beiblatt «Angaben zu den Zonenvorschriften» (2-fach)bedingt

Das kommunale Beiblatt verlangt den Soll-Ist-Vergleich zu BNO und Projekt: Zone, Lärm-Empfindlichkeitsstufe, Vollgeschosse, Bruttogeschossflächen, anrechenbare Grundstücksfläche, Ausnützungsziffer, Gebäudegrundfläche, in die Kanalisation entwässerte Hartfläche, Gebäudeprofil (Höhe, Länge, Abgrabung, Dach) und Parkplätze.

Bemerkung:
14Parkplatzberechnung nach SN 641 400 (2-fach)bedingt

Die Parkplatzberechnung nach SN 641 400 ist separat 2-fach beizulegen; die Parkplätze sind im Situations-, Umgebungs- oder Grundrissplan darzustellen und zu vermassen (bei EFH ist der Garagenvorplatz anrechenbar).

Bemerkung:
15Energienachweis-Formulare 2-fachbedingt

Der Energienachweis (Formulare B/C/D/E/F/G/H/J) ist 2-fach einzureichen.

Bemerkung:
16Kanalisations- und Wasseranschlusspläne je 3-fachbedingt

Für den Kanalisationsanschluss sind Situationsplan/Detailplan (Kellergrundriss mit Abwasseranlagen inkl. Längenprofil) und für den Wasseranschluss Situationsplan/Detailplan je 3-fach einzureichen.

Bemerkung:
17Hochwasserschutznachweis und Umgebungsplan (je 4-fach)bedingt

Je nach Vorhaben sind Hochwasserschutznachweis und Umgebungsplan 4-fach (Kleinbauten 3-fach) beizulegen.

Bemerkung:
18Schutzraum: Plangenehmigung Pflichtschutzplätze oder Ersatzabgabebedingt

Einzureichen ist das Formular «Plangenehmigung Pflichtschutzplätze» oder der «Antrag zur Leistung einer Ersatzabgabe» (je 1-fach, Beilagen gemäss Formular).

Bemerkung:
19Weitere kantonale Formulare je nach Vorhaben (1-fach)bedingt

Je nach Vorhaben: AGV-Gesuch kantonale Brandschutzbewilligung, AWA-Betriebsbeschreibung, Bewilligungsgesuch für Gasfeuerungen, Gesuch für das Lagern/Umschlagen wassergefährdender Flüssigkeiten sowie kantonaler Baugesuchsumschlag.

Bemerkung:
20Profilierung bei Eingabe inkl. Querlatte für ErdgeschossniveauPflicht

Die Profilierung muss bei der Baugesuchseingabe gestellt sein; an den Profilen ist das Erdgeschossniveau mittels Querlatte zu markieren. Terrainveränderungen über 80 cm sind ebenfalls zu profilieren; das Baugespann muss am Tag der Publikation stehen.

Bemerkung:
21Unterschrift sämtlicher Grundeigentümer (auch Ehegatten) oder VollmachtPflicht

Auf dem Gesuch ist die Unterschrift sämtlicher Grundeigentümer (ausdrücklich auch der Ehegatten) oder eine Vollmacht erforderlich.

Bemerkung:
22Archäologie-Kontakt vor Baubeginn (Römerstadt Augusta Raurica)Pflicht

Mit der Abteilung Ausgrabungen Kaiseraugst der Kantonsarchäologie bzw. Römerstadt Augusta Raurica ist frühzeitig vor Baubeginn Kontakt aufzunehmen; je nach Lage im römischen Stadtplan drohen Sondierungen bis Rettungsgrabungen (bei EFH erfahrungsgemäss 6–10 Wochen).

Bemerkung:

Reglemente · Gemeinde Kaiseraugst

Noch keine gemeindeeigenen Dokumente erfasst.

Übergeordnetes Recht (Kanton Aargau)

Baugesetz (BauG)SAR 713.100
https://gesetzessammlungen.ag.ch/app/de/texts_of_law/713.100
https://gesetzessammlungen.ag.ch/app/de/texts_of_law/713.121

Karten

https://apps.geo.ag.ch/oereb/client/
https://www.ag.ch/app/agisviewer4/v1/agisviewer.html

Verfahren · Kanton Aargau

1Profile aufstellen§ 60 Abs. 3 BauG

Vor der Veröffentlichung des Baugesuchs sind Profile aufzustellen; eine ausdrückliche Standdauer nennt das Gesetz nicht (praxisüblich bis zum Verfahrensabschluss).

2Einreichung

In Gemeinden mit eBau-Portal ausschliesslich digital über eBau Aargau; sonst bei der Gemeinde.

3Publikation & Auflage30 Tage§ 60 Abs. 2 BauG

Der Gemeinderat veröffentlicht das Baugesuch und legt es 30 Tage öffentlich auf.

4Einwendung30 Tage§ 60 Abs. 2, § 4 BauG

Der Aargau kennt die Einwendung: innerhalb der Auflagefrist, schriftlich mit Antrag und Begründung.

5Bauentscheid§ 5 BauG

Keine feste Frist im Baugesetz; Behandlungsfristen regelt ein Dekret des Grossen Rats, und Überschreitungen sind vorab schriftlich zu begründen.

https://www.ag.ch/de/themen/planen-bauen/baubewilligungen/ebau-aargau

Ordentliches Verfahren nach kantonalem Recht (Gesetz über Raumentwicklung und Bauwesen (BauG), SAR 713.100), Stand 25.08.2026. Gemeinden können Details abweichend handhaben.

Kontakt Bauamt

Zuständige StelleAbteilung Bau
AdresseDorfstrasse 17, 4303 Kaiseraugst
Telefon061 816 90 61
SchalterzeitenGemeindeverwaltung: Mo 09.00–11.00 / 14.00–18.00; Di geschlossen; Mi und Do 09.00–11.00 / 14.00–16.00; Fr 07.00–14.00 durchgehend
Erstellt mit baureif.ch. Werte und Anforderungen mit Fundstelle, Stand der Recherche siehe Gemeindeprofil. Quelle der gemeindespezifischen Anforderungen: https://www.kaiseraugst.ch/online-schalter/11093/detail. Ohne Gewähr; massgebend sind die Vorgaben der Baubehörde.