Illnau-Effretikon
Ausnützungsziffer in Illnau-Effretikon
Die Ausnützungsziffer ist in Illnau-Effretikon in 5 von 22 Zonen festgelegt, die Werte reichen von 0.2. Rechtsgrundlage ist meist Art. 8.2.1 der Bau- und Zonenordnung.
Die Ausnützungsziffer (AZ) ist das Verhältnis der anrechenbaren Geschossfläche zur anrechenbaren Grundstücksfläche. Sie begrenzt, wie viel Geschossfläche auf einer Parzelle gebaut werden darf.
| Zone | Ausnützungsziffer | Fundstelle |
|---|---|---|
| Ea | ≤ 0.2 | Art. 8.2.1, S. 18 |
| Eb | ≤ 0.2 | Art. 8.2.1, S. 18 |
| Ec | ≤ 0.2 | Art. 8.2.1, S. 18 |
| Ed | ≤ 0.2 | Art. 8.2.1, S. 18 |
| Ee | ≤ 0.2 | Art. 8.2.1, S. 18 |
Extrahiert aus der BZO Illnau-Effretikon (Original). Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft; massgeblich ist der Originalerlass.
Häufige Fragen
Wie gross ist die Ausnützungsziffer in Illnau-Effretikon?
Das hängt von der Zone ab: die Werte reichen von 0.2, festgelegt in 5 von 22 Zonen. Welche Zone an einer Adresse gilt, zeigt die Zonenauskunft mit dem ÖREB-Kataster.
Wo steht die Ausnützungsziffer in der Bauordnung Illnau-Effretikon?
Meist in Art. 8.2.1 der Bau- und Zonenordnung Illnau-Effretikon, auf baureif im Wortlaut lesbar. Die Fundstelle je Zone steht in der Tabelle.
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