Hombrechtikon
Ausnützungsziffer in Hombrechtikon
Die Ausnützungsziffer ist in Hombrechtikon in 5 von 8 Zonen festgelegt, die Werte reichen von 0.2 bis 0.55. Rechtsgrundlage ist meist Art. 5.1 der Bau- und Zonenordnung.
Die Ausnützungsziffer (AZ) ist das Verhältnis der anrechenbaren Geschossfläche zur anrechenbaren Grundstücksfläche. Sie begrenzt, wie viel Geschossfläche auf einer Parzelle gebaut werden darf.
| Zone | Ausnützungsziffer | Fundstelle |
|---|---|---|
| W1/20 | ≤ 0.2 | Art. 5.1, S. 31 |
| W2/30 | ≤ 0.3 | Art. 5.1, S. 31 |
| W2/35 | ≤ 0.35 | Art. 5.1, S. 31 |
| W3/55 | ≤ 0.55 | Art. 5.1, S. 31 |
| Z3/50 | ≤ 0.5 | Art. 4.1, S. 29 |
Extrahiert aus der BZO Hombrechtikon (Original). Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft; massgeblich ist der Originalerlass.
Häufige Fragen
Wie gross ist die Ausnützungsziffer in Hombrechtikon?
Das hängt von der Zone ab: die Werte reichen von 0.2 bis 0.55, festgelegt in 5 von 8 Zonen. Welche Zone an einer Adresse gilt, zeigt die Zonenauskunft mit dem ÖREB-Kataster.
Wo steht die Ausnützungsziffer in der Bauordnung Hombrechtikon?
Meist in Art. 5.1 der Bau- und Zonenordnung Hombrechtikon, auf baureif im Wortlaut lesbar. Die Fundstelle je Zone steht in der Tabelle.