Hombrechtikon
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Baugesuchs-Dossier · Hombrechtikon
Checkliste · kantonale Anforderungen
Amtliches Baugesuchsformular mit Angaben zu Bauherrschaft, Grundstück (Kat.-Nr.), Vorhaben; unterschrieben.
Unterschriftliche Zustimmung, falls Bauherrschaft nicht Eigentümerin ist.
Bei Wohn-/Gebäudebauten: GWR-Zusatzformular.
Beschreibung von Nutzung, Konstruktion, Materialien, Bauablauf.
Nachvollziehbare Berechnung von AZ/BMZ bzw. anrechenbarer Geschoss-/Grundstücksfläche.
Nachweis der Grün-/Freiflächenziffer, sofern die Zone dies verlangt.
Nachweis der eingehaltenen Grenz- und Gebäudeabstände (Masse/Bezugspunkte).
Berechnung der Pflicht-Abstellplätze für Motorfahrzeuge und Velos je Nutzung.
Nachweis Wärmeschutz/Energie (SIA 380/1 bzw. Minergie), bei Neubau/Umbau mit Energiebezug.
Bei Lärmvorbelastung: Nachweis Schallschutz/Lärmempfindlichkeitsstufe.
Bei grösseren/besonderen Bauten: Brandschutznachweis/-konzept.
Aktueller Situations-/Katasterplan mit Vorhaben, Grenz-/Gebäudeabständen.
Bemasste Grundrisse sämtlicher Geschosse inkl. Nutzungen.
Mind. ein Schnitt mit Gebäude-/Firsthöhe, gewachsenem und neuem Terrain.
Alle Fassadenansichten mit Materialisierung.
Terraingestaltung, Bepflanzung, Zufahrten, Abstellplätze, Spielflächen.
Entwässerung Dach/Umgebung, Anschluss an Kanalisation.
Untersuchung der Gebäudeschadstoffe und darauf gestütztes Entsorgungskonzept für die Gebäudesubstanz älterer Bauten.
Vereinfachte Ermittlung der Gebäudeschadstoffe durch die Bauherrschaft; gilt bei kleineren Umbauten älterer Gebäude als Entsorgungskonzept.
Entsorgungskonzept für das anfallende Rückbaumaterial bei jüngeren Gebäuden ohne Schadstoffverdacht.
Deklaration des abgetragenen Bodens und seiner Verwertung bei erstmaliger Überbauung eines Grundstücks.
Nachweis, dass ein Teil der benötigten Elektrizität auf dem Grundstück oder im Zusammenschluss zum Eigenverbrauch selbst erzeugt wird.
Checkliste · gemeindespezifische Anforderungen (Hombrechtikon)
Beglaubigter Katasterplan, nicht älter als 6 Monate, zu bestellen beim Geometerbüro Osterwalder Lehmann; Bauvorhaben rot eingezeichnet, mit Hauptmassen und Vermassung der Abstände zu Baulinien, Parzellengrenzen, Strassen-, Gewässer- und Waldabstandslinien. Im Anzeigeverfahren genügt ein Situationsplan.
Aktueller Grundbuchauszug im Original, nicht älter als 6 Monate, mit Details und Belegen; 1-fach analog einzureichen.
Baugesuchsformular, Katasterplan und Projektpläne sind 3-fach analog einzureichen (auch bei digitaler Eingabe über eBaugesucheZH); Grundbuchauszug, Zusatzunterlagen und Eingabequittung je 1-fach analog.
Bei digitaler Eingabe ist einzig die automatisch erstellte Eingabequittung zu unterzeichnen und 1-fach analog einzureichen; die übrigen Unterlagen benötigen keine Unterschrift. Der Gesuchstellende muss die Übereinstimmung von digitalen und analogen Unterlagen sicherstellen.
Pläne (Bauteile und Beschriftung) sind nach Norm SIA 400:2000 im Massstab 1:100 darzustellen, auf Basis des letztbewilligten Planstands; Plankopf mit Adresse des Bauvorhabens, Plannummer, Datum und Unterschrift aller Beteiligten. Abweichungen sind vorgängig mit dem Bauamt zu besprechen.
Der Umgebungsplan muss u. a. Veloabstellplätze, Containerstandort, Vorgartenöffnung (Anteil befestigte/begrünte Flächen), Begrünungsanteil, Pflanzenbezeichnungen, Ersatzpflanzungen (neu rot, Rodungen gelb), Beläge, Sichtwinkel/-radien bei neuen Zufahrten, Gefälleangaben bei Rampen und die Anlieferung darstellen.
Je nach Bauvorhaben bzw. gemäss Beratung sind Zusatzunterlagen 1-fach einzureichen, z. B. Lärmgutachten, Baumassberechnung, Abstandsbild, Betriebskonzept, Brandschutzpläne oder Baugespannplan.
Reglemente · Gemeinde Hombrechtikon
Übergeordnetes Recht (Kanton Zürich)
Karten
Verfahren · Kanton Zürich
Eingabeweg: Papier oder elektronisch
Vor der Einreichung ausstecken; das Gespann muss bis zur Bekanntmachung stehen und mindestens während der ganzen Auflagefrist stehen bleiben.
Baugesuch über eBaugesucheZH einreichen; die Baubehörde prüft die Unterlagen innert drei Wochen vor.
Öffentliche Bekanntmachung des Vorhabens; die Gesuchsunterlagen liegen gleichzeitig 20 Tage öffentlich auf.
Im Kanton Zürich gibt es keine Einsprache: Wer Ansprüche wahren will, verlangt innert 20 Tagen seit der Bekanntmachung schriftlich die Zustellung des baurechtlichen Entscheids, sonst ist das Rekursrecht verwirkt.
Entscheid innert zwei Monaten seit der Vorprüfung; bei der erstmaligen Beurteilung von Neubau- und grösseren Umbauvorhaben innert vier Monaten.
Wer die Zustellung verlangt hat, kann innert 30 Tagen seit Zustellung ans Baurekursgericht rekurrieren; erst danach wird der Entscheid rechtskräftig.
Ordentliches Verfahren nach kantonalem Recht (Planungs- und Baugesetz (PBG), LS 700.1 · Bauverfahrensverordnung (BVV), LS 700.6), Stand 25.08.2026. Gemeinden können Details abweichend handhaben.