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Gelterkinden

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Baugesuchs-Dossier · Gelterkinden

Eingabeweg: E-Baugesuch BL (Bauinspektorat) · 24 Positionen

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Bauvorhaben:Parzelle / Kat.-Nr.:Zone:Datum:

Checkliste · kantonale Anforderungen

1Baugesuchsformular / KerndatenblattPflicht

Kantonales Baugesuchsformular mit Kerndatenblatt; bei elektronischer Eingabe über das E-Baugesuch BL.

Bemerkung:
2Angaben zu den ZonenvorschriftenPflicht

Formular mit den Angaben zur baulichen Nutzung (Zonenvorschriften) gemäss RBG/RBV.

Bemerkung:
3Situationsplan (2-fach)Pflicht

Mit eingezeichnetem Projekt, Grenzabstandspolygon, Baulinien, Fixpunkt, EG-Kote, Nordpfeil, Strassenname.

Bemerkung:
4Baugesuchspläne (2-fach, mind. 1:100)Pflicht

Mit den wichtigsten Massen und Koten, Terrainlinien (gewachsen/neu), Zweckbestimmung der Räume; vom Projektverfasser unterzeichnet.

Bemerkung:
5Höhenkotenaufnahmen (unabhängiges Geometerbüro)Pflicht

Zonenrelevante Höhenkoten (Höhenfixpunkt m ü. M., gewachsenes Terrain an Parzellengrenzen und Gebäudeecken), durch Geometer- oder Ingenieurbüro aufgenommen bzw. bestätigt.

Bemerkung:
6Parkplatznachweisbedingt

Berechnung der erforderlichen Abstellplätze.

Bemerkung:
7Formular Schutzraumbaubedingt

Bei Wohnbauten (inkl. Wohnungen bei Gewerbebetrieben).

Bemerkung:
8Energietechnischer Nachweis / Gesuch NEMbedingt

Bei Neubauten sowie wesentlichen Umbauten und Zweckänderungen.

Bemerkung:
9Objektschutznachweis Naturgefahrenbedingt

Bei Projekten im Perimeter einer Naturgefahr oder eines Gefahrenhinweises (Kerndatenblatt Ziff. Naturgefahren).

Bemerkung:
10Selbstdeklaration Bauschadstoffebedingt

Bei Um-/Rückbauten und Installationsarbeiten an Bausubstanz mit Baujahr vor 1990.

Bemerkung:
11Deklaration «Boden-Abfall-Grundwasser»bedingt

Bei Bauvorhaben mit Aushub- oder Abbruchmaterial sowie bei Vorhaben, die das Grundwasser direkt tangieren.

Bemerkung:
12Höhenkurvenplanbedingt

Mit eingezeichnetem Projekt, auf Bauparzellen mit mehr als 10 % Geländeneigung; durch Geometer-/Ingenieurbüro aufgenommen oder bestätigt.

Bemerkung:
13Brandschutzpläne (mind. 1:200)bedingt

Gemäss VKF-Brandschutzmerkblatt «Brandschutzpläne, Flucht- und Rettungswegpläne, Feuerwehrpläne».

Bemerkung:
14Gebäude- und Wohnungserhebungbedingt

Erhebungsformular für das eidgenössische Gebäude- und Wohnungsregister, mit dem Baugesuch einzureichen.

Bemerkung:
15Lärmangaben / Lärmschutznachweis (LSV)bedingt

Bundesrecht, gilt in jedem Kanton: Wer neue lärmempfindliche Räume (Wohnungen) in lärmbelasteten Gebieten baut, weist nach, dass die Immissionsgrenzwerte eingehalten sind (Art. 31 LSV); Baugesuche für neue oder geänderte Anlagen mit Lärmemissionen (Tiefgarage, Wärmepumpe, Gewerbe) enthalten Angaben zu den Aussenlärmimmissionen und zu den Massnahmen (Art. 34 LSV).

Bemerkung:
16Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)Pflicht

Das Baugesuch ist von der Grundeigentümerschaft zu unterzeichnen oder mit deren schriftlicher Zustimmung bzw. Vollmacht einzureichen. Bei Miteigentum oder Erbengemeinschaft müssen ALLE Miteigentümer unterschreiben oder bevollmächtigen; fehlt eine Unterschrift, fehlt die Legitimation und das Gesuch wird nicht behandelt.

Bemerkung:
17Entsorgungskonzept Bauabfällebedingt

Entsorgungskonzept, wenn mehr als 200 m³ Bauabfälle anfallen oder schadstoffhaltige Materialien zu erwarten sind.

Bemerkung:
18Umgebungsplan (Nachweis Umgebungsgestaltung)bedingt

Bei Neu- und Ersatzbauten ein Nachweis zur Umgebungsgestaltung (Umgebungsplan), soweit die Zonen- bzw. Quartierplanvorschriften dies vorschreiben.

Bemerkung:

Checkliste · gemeindespezifische Anforderungen (Gelterkinden)

19Kommunales Baubegehren für Kleinbauten/Fahrnisbauten (im Doppel)bedingt

Kleinbauten (max. 12 m², max. 2.50 m Höhe) und Fahrnisbauten werden vom Gemeinderat Gelterkinden bewilligt. Formular 'Baubegehren' vollständig ausgefüllt, mit Unterschriften von Gesuchsteller, Grundeigentümer und evtl. Nachbarn, im Doppel bei der Bauabteilung (Marktgasse 8) einreichen. Kleinbauten bis 8.00 m³ Kubatur und max. 1.20 m Höhe sind nicht bewilligungspflichtig.

Bemerkung:
20Situationsplan 1:500, 2-fach, mit vermasstem Standort inkl. Waldrandbedingt

Beilage zum Kleinbaugesuch: Situationsplan (2-fach) 1:500 mit eingetragenem und vermasstem Standort zu den Nachbarparzellen, zu allfälligen Baulinien, zum Waldrand und zu den eigenen Gebäuden. An Waldrändern gilt ein Mindestabstand von 10.00 m ab Waldrand.

Bemerkung:
21Grundriss-/Fassadenskizzen oder Prospekte, 2-fachbedingt

Beilage zum Kleinbaugesuch: Grundriss- und Fassadenskizzen oder Prospekte (2-fach) mit Angaben der Höhen- und Längenabmessungen der Kleinbaute.

Bemerkung:
22Kanalisationsgesuch gleichzeitig einreichen (Abklärung GRG Ingenieure AG)bedingt

Falls erforderlich ist das Kanalisationsgesuch gleichzeitig bei der Gemeinde einzureichen; Abklärung bei GRG Ingenieure AG, Keltenweg 31, 4460 Gelterkinden, 061 985 89 89.

Bemerkung:
23Bauprofile während der 10-tägigen öffentlichen Auflagebedingt

Das Kleinbaugesuch wird gemäss § 126 RBG während 10 Tagen öffentlich aufgelegt; während der ganzen Auflagedauer müssen die Bauprofile aufgestellt sein (Profilierung gemäss § 88 RBV).

Bemerkung:
24Baubewilligungsgebühr mindestens CHF 100bedingt

Die kommunale Baubewilligungsgebühr für Kleinbaugesuche beträgt mindestens Fr. 100.--. Bei offensichtlich unbegründeten Einsprachen können Verfahrenskosten bis Fr. 3'000.-- erhoben werden (§ 127 RBG).

Bemerkung:

Reglemente · Gemeinde Gelterkinden

Noch keine gemeindeeigenen Dokumente erfasst.

Übergeordnetes Recht (Kanton Basel-Landschaft)

https://bl.clex.ch/app/de/texts_of_law/400
https://bl.clex.ch/app/de/texts_of_law/400.11

Karten

https://oereb.geo.bl.ch/
https://geoview.bl.ch

Verfahren · Kanton Basel-Landschaft

Eingabeweg: E-Baugesuch BL (Bauinspektorat)

1Bauprofile aufstellen§ 126 Abs. 6 RBG

Die Profile müssen während der ganzen Dauer der öffentlichen Auflage aufgestellt sein.

2Einreichung

Elektronisch über das kantonale Formularportal oder in Papierform beim Bauinspektorat.

3Publikation & Auflage10 Tage§ 126 RBG

Publikation im Amtsblatt; öffentliche Auflage in der Gemeinde während 10 Tagen (30 Tage bei Vorhaben mit Umweltverträglichkeitsbericht). Anstösser werden angeschrieben.

4Einsprache10 Tage§ 127 RBG

Innerhalb der Auflagefrist schriftlich an die Baubewilligungsbehörde; die Begründung kann innert 10 weiteren Tagen nachgereicht werden.

5Bauentscheid3 Monate§ 128 Abs. 5 RBG

Spätestens innert drei Monaten; bei komplizierten Vorhaben mit UVP oder auf Antrag der Bauherrschaft spätestens ein Jahr seit Einreichung.

https://forms.bl.ch/form/FMS-BL-BIT/Baugesuch/de

Ordentliches Verfahren nach kantonalem Recht (Raumplanungs- und Baugesetz (RBG), SGS 400 · Verordnung zum RBG (RBV), SGS 400.11), Stand 25.08.2026. Gemeinden können Details abweichend handhaben.

Kontakt Bauamt

Zuständige StelleAbteilung Bau
AdresseGemeindeverwaltung, Marktgasse 8, 4460 Gelterkinden
Telefon061 985 22 55
E-Mailbau@gelterkinden.ch
Erstellt mit baureif.ch. Werte und Anforderungen mit Fundstelle, Stand der Recherche siehe Gemeindeprofil. Quelle der gemeindespezifischen Anforderungen: https://www.gelterkinden.ch/de/verwaltung/dienstleistungen/detail/detail.php?i=120. Ohne Gewähr; massgebend sind die Vorgaben der Baubehörde.