Gelterkinden
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Baugesuchs-Dossier · Gelterkinden
Checkliste · kantonale Anforderungen
Kantonales Baugesuchsformular mit Kerndatenblatt; bei elektronischer Eingabe über das E-Baugesuch BL.
Formular mit den Angaben zur baulichen Nutzung (Zonenvorschriften) gemäss RBG/RBV.
Mit eingezeichnetem Projekt, Grenzabstandspolygon, Baulinien, Fixpunkt, EG-Kote, Nordpfeil, Strassenname.
Mit den wichtigsten Massen und Koten, Terrainlinien (gewachsen/neu), Zweckbestimmung der Räume; vom Projektverfasser unterzeichnet.
Zonenrelevante Höhenkoten (Höhenfixpunkt m ü. M., gewachsenes Terrain an Parzellengrenzen und Gebäudeecken), durch Geometer- oder Ingenieurbüro aufgenommen bzw. bestätigt.
Berechnung der erforderlichen Abstellplätze.
Bei Wohnbauten (inkl. Wohnungen bei Gewerbebetrieben).
Bei Neubauten sowie wesentlichen Umbauten und Zweckänderungen.
Bei Projekten im Perimeter einer Naturgefahr oder eines Gefahrenhinweises (Kerndatenblatt Ziff. Naturgefahren).
Bei Um-/Rückbauten und Installationsarbeiten an Bausubstanz mit Baujahr vor 1990.
Bei Bauvorhaben mit Aushub- oder Abbruchmaterial sowie bei Vorhaben, die das Grundwasser direkt tangieren.
Mit eingezeichnetem Projekt, auf Bauparzellen mit mehr als 10 % Geländeneigung; durch Geometer-/Ingenieurbüro aufgenommen oder bestätigt.
Gemäss VKF-Brandschutzmerkblatt «Brandschutzpläne, Flucht- und Rettungswegpläne, Feuerwehrpläne».
Erhebungsformular für das eidgenössische Gebäude- und Wohnungsregister, mit dem Baugesuch einzureichen.
Bundesrecht, gilt in jedem Kanton: Wer neue lärmempfindliche Räume (Wohnungen) in lärmbelasteten Gebieten baut, weist nach, dass die Immissionsgrenzwerte eingehalten sind (Art. 31 LSV); Baugesuche für neue oder geänderte Anlagen mit Lärmemissionen (Tiefgarage, Wärmepumpe, Gewerbe) enthalten Angaben zu den Aussenlärmimmissionen und zu den Massnahmen (Art. 34 LSV).
Das Baugesuch ist von der Grundeigentümerschaft zu unterzeichnen oder mit deren schriftlicher Zustimmung bzw. Vollmacht einzureichen. Bei Miteigentum oder Erbengemeinschaft müssen ALLE Miteigentümer unterschreiben oder bevollmächtigen; fehlt eine Unterschrift, fehlt die Legitimation und das Gesuch wird nicht behandelt.
Entsorgungskonzept, wenn mehr als 200 m³ Bauabfälle anfallen oder schadstoffhaltige Materialien zu erwarten sind.
Bei Neu- und Ersatzbauten ein Nachweis zur Umgebungsgestaltung (Umgebungsplan), soweit die Zonen- bzw. Quartierplanvorschriften dies vorschreiben.
Checkliste · gemeindespezifische Anforderungen (Gelterkinden)
Kleinbauten (max. 12 m², max. 2.50 m Höhe) und Fahrnisbauten werden vom Gemeinderat Gelterkinden bewilligt. Formular 'Baubegehren' vollständig ausgefüllt, mit Unterschriften von Gesuchsteller, Grundeigentümer und evtl. Nachbarn, im Doppel bei der Bauabteilung (Marktgasse 8) einreichen. Kleinbauten bis 8.00 m³ Kubatur und max. 1.20 m Höhe sind nicht bewilligungspflichtig.
Beilage zum Kleinbaugesuch: Situationsplan (2-fach) 1:500 mit eingetragenem und vermasstem Standort zu den Nachbarparzellen, zu allfälligen Baulinien, zum Waldrand und zu den eigenen Gebäuden. An Waldrändern gilt ein Mindestabstand von 10.00 m ab Waldrand.
Beilage zum Kleinbaugesuch: Grundriss- und Fassadenskizzen oder Prospekte (2-fach) mit Angaben der Höhen- und Längenabmessungen der Kleinbaute.
Falls erforderlich ist das Kanalisationsgesuch gleichzeitig bei der Gemeinde einzureichen; Abklärung bei GRG Ingenieure AG, Keltenweg 31, 4460 Gelterkinden, 061 985 89 89.
Das Kleinbaugesuch wird gemäss § 126 RBG während 10 Tagen öffentlich aufgelegt; während der ganzen Auflagedauer müssen die Bauprofile aufgestellt sein (Profilierung gemäss § 88 RBV).
Die kommunale Baubewilligungsgebühr für Kleinbaugesuche beträgt mindestens Fr. 100.--. Bei offensichtlich unbegründeten Einsprachen können Verfahrenskosten bis Fr. 3'000.-- erhoben werden (§ 127 RBG).
Reglemente · Gemeinde Gelterkinden
Noch keine gemeindeeigenen Dokumente erfasst.
Übergeordnetes Recht (Kanton Basel-Landschaft)
Karten
Verfahren · Kanton Basel-Landschaft
Eingabeweg: E-Baugesuch BL (Bauinspektorat)
Die Profile müssen während der ganzen Dauer der öffentlichen Auflage aufgestellt sein.
Elektronisch über das kantonale Formularportal oder in Papierform beim Bauinspektorat.
Publikation im Amtsblatt; öffentliche Auflage in der Gemeinde während 10 Tagen (30 Tage bei Vorhaben mit Umweltverträglichkeitsbericht). Anstösser werden angeschrieben.
Innerhalb der Auflagefrist schriftlich an die Baubewilligungsbehörde; die Begründung kann innert 10 weiteren Tagen nachgereicht werden.
Spätestens innert drei Monaten; bei komplizierten Vorhaben mit UVP oder auf Antrag der Bauherrschaft spätestens ein Jahr seit Einreichung.
Ordentliches Verfahren nach kantonalem Recht (Raumplanungs- und Baugesetz (RBG), SGS 400 · Verordnung zum RBG (RBV), SGS 400.11), Stand 25.08.2026. Gemeinden können Details abweichend handhaben.