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Freienbach

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Masse in Freienbach

Gebäudeabstand in Freienbach

Der Gebäudeabstand ist in Freienbach in 2 von 16 Zonen festgelegt, die Werte reichen von 10 m bis 20 m. Rechtsgrundlage ist meist Art. 38 der Bau- und Zonenordnung.

Der Gebäudeabstand ist der Mindestabstand zwischen zwei Gebäuden. Er ergibt sich oft aus der Summe der Grenzabstände, das Reglement kann ihn eigenständig festlegen.

ZoneGebäudeabstandFundstelle
L2*≥ 20 mArt. 38, S. 20
L2**≥ 10 mArt. 38, S. 20

Extrahiert aus der BZO Freienbach (Original). Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft; massgeblich ist der Originalerlass.

Häufige Fragen

Wie gross ist der Gebäudeabstand in Freienbach?

Das hängt von der Zone ab: die Werte reichen von 10 m bis 20 m, festgelegt in 2 von 16 Zonen. Welche Zone an einer Adresse gilt, zeigt die Zonenauskunft mit dem ÖREB-Kataster.

Wo steht der Gebäudeabstand in der Bauordnung Freienbach?

Meist in Art. 38 der Bau- und Zonenordnung Freienbach, auf baureif im Wortlaut lesbar. Die Fundstelle je Zone steht in der Tabelle.

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