Freienbach
Gebäudeabstand in Freienbach
Der Gebäudeabstand ist in Freienbach in 2 von 16 Zonen festgelegt, die Werte reichen von 10 m bis 20 m. Rechtsgrundlage ist meist Art. 38 der Bau- und Zonenordnung.
Der Gebäudeabstand ist der Mindestabstand zwischen zwei Gebäuden. Er ergibt sich oft aus der Summe der Grenzabstände, das Reglement kann ihn eigenständig festlegen.
Extrahiert aus der BZO Freienbach (Original). Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft; massgeblich ist der Originalerlass.
Häufige Fragen
Wie gross ist der Gebäudeabstand in Freienbach?
Das hängt von der Zone ab: die Werte reichen von 10 m bis 20 m, festgelegt in 2 von 16 Zonen. Welche Zone an einer Adresse gilt, zeigt die Zonenauskunft mit dem ÖREB-Kataster.
Wo steht der Gebäudeabstand in der Bauordnung Freienbach?
Meist in Art. 38 der Bau- und Zonenordnung Freienbach, auf baureif im Wortlaut lesbar. Die Fundstelle je Zone steht in der Tabelle.