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Frauenfeld

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Baugesuchs-Dossier · Frauenfeld

Eingabeweg: Papier · 30 Positionen

baureif
Bauvorhaben:Parzelle / Kat.-Nr.:Zone:Datum:

Checkliste · kantonale Anforderungen

1Kantonales Baugesuchsformular, 3-fach (ausserhalb Bauzone 4-fach)Pflicht

Das Baugesuch ist mit dem ausgefüllten kantonalen Formular und den weiteren Unterlagen mindestens dreifach, ausserhalb der Bauzonen vierfach bei der Gemeinde einzureichen, soweit keine elektronische Eingabe erfolgt (§ 51 Abs. 1 PBV, § 100 PBG).

Bemerkung:
2Situationsplan (Katasterplan)Pflicht

Katasterplan mit den eingetragenen Massen der Bauten bzw. der projizierten Fassadenlinie sowie allen Grenzabständen, Baulinien, Zufahrten und Parkfeldern (§ 51 Abs. 2 Ziff. 1 PBV). Einen Massstab schreibt die PBV nicht vor; üblich ist 1:500.

Bemerkung:
3Grundrisse aller Geschosse 1:100Pflicht

Grundrisse aller Geschosse in der Regel 1:100 mit allen relevanten Aussenmassen, der projizierten Fassadenlinie im 1. Vollgeschoss und der Zweckbestimmung der Räume (§ 51 Abs. 2 Ziff. 2 PBV).

Bemerkung:
4Fassadenflucht- und Schnittpläne mit Terrain- und HöhenangabenPflicht

Mit dem Verlauf des massgebenden oder tiefer gelegten Terrains bis über die Grundstücksgrenzen und vollständigen Angaben zu Gesamt-, Fassaden- und Geschosshöhe, Kniestockhöhe, lichter Höhe, Strassenhöhe und Längenprofil der Garagenzufahrt (§ 51 Abs. 2 Ziff. 3 PBV). Bei Umbauten farbig: rot neu, gelb Abbruch, blau zu ersetzen (§ 51 Abs. 5 PBV).

Bemerkung:
5Projektplan der UmgebungsgestaltungPflicht

Einschliesslich Parkfelder, Wege, Spielplätze, Freizeitflächen und Stützmauern, mit Höhenkoten des massgebenden Terrains und Bepflanzung (§ 51 Abs. 2 Ziff. 4 PBV).

Bemerkung:
6Baubeschrieb (Zweck, Material, Farbe)bedingt

Soweit die beabsichtigte Ausführung aus den Plänen nicht ersichtlich ist (§ 51 Abs. 2 Ziff. 5 PBV). In besonderen Fällen können zusätzlich ein Modell oder Farb- und Materialmuster verlangt werden (§ 51 Abs. 4 PBV).

Bemerkung:
7Nachweis Geschossflächen- oder BaumassenzifferPflicht

Detaillierter Nachweis der Geschossflächen- oder Baumassenziffer (§ 51 Abs. 2 Ziff. 6 PBV); Berechnung nach IVHB Anhang 1.

Bemerkung:
8Formular «Deklaration für Erdarbeiten»Pflicht

Kantonales Standardformular zu Aushub, belastetem Material und Entsorgung (§ 51 Abs. 2 Ziff. 7 PBV).

Bemerkung:
9Kanalisationseingabe (Entwässerung)Pflicht

Entwässerungsnachweis für Schmutz- und Meteorwasser gemäss dem GEP der Gemeinde (§ 51 Abs. 2 Ziff. 8 PBV).

Bemerkung:
10Schutzraumeingabe (Zivilschutz)Pflicht

Nachweis der Schutzraumbaupflicht bzw. des Ersatzbeitrags (§ 51 Abs. 2 Ziff. 9 PBV).

Bemerkung:
11Energietechnischer Nachweis (ENV)Pflicht

Nachweis nach der Verordnung zum Gesetz über die Energienutzung (§ 51 Abs. 2 Ziff. 12 PBV); bei beantragtem Zuschlag für energieeffizientes Bauen zusätzlich provisorisches Minergiezertifikat oder U-Wert-Nachweis (Ziff. 13).

Bemerkung:
12Emissionserklärung Luft (LRV) und Lärmangaben (LSV)bedingt

Emissionserklärung nach Art. 12 LRV (§ 51 Abs. 2 Ziff. 10 PBV) und Angaben nach Art. 34 LSV (Ziff. 11), jeweils bei emittierenden Anlagen bzw. lärmbelasteten Standorten.

Bemerkung:
13Objektschutznachweis gravitative Naturgefahrenbedingt

In der Gefahrenzone nur bewilligungsfähig, wenn mit Massnahmen nach dem kantonalen Leitfaden sichergestellt ist, dass Menschen, Tiere und erhebliche Sachwerte nicht gefährdet sind (§ 51 Abs. 2 Ziff. 14 i. V. m. § 21 PBV). Einen separaten Erdbebennachweis kennen PBG und PBV nicht.

Bemerkung:
14Nachweis hindernisfreies Bauen (SIA 500)bedingt

Die Norm SN 521 500 ist verbindlich für öffentlich zugängliche Bauten sowie für Gebäude mit sechs oder mehr Wohnungen oder mehr als 50 Arbeitsplätzen (§ 41 PBV).

Bemerkung:
15Visiere vor Einreichung des BaugesuchsPflicht

Vor Einreichung des Baugesuchs sind Visiere aufzustellen, die Standort und Dimension des Vorhabens bezeichnen; sie bleiben bis zum rechtskräftigen Entscheid stehen (§ 101 PBG).

Bemerkung:
16Farbige Kennzeichnung der Änderungen in den Plänenbedingt

Änderungen in den eingereichten Plänen farbig ausweisen: rot für neu, gelb für Abbruch, blau für zu ersetzende Bauteile.

Bemerkung:
17Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)Pflicht

Das Baugesuch ist von der Grundeigentümerschaft zu unterzeichnen oder mit deren schriftlicher Zustimmung bzw. Vollmacht einzureichen. Bei Miteigentum oder Erbengemeinschaft müssen ALLE Miteigentümer unterschreiben oder bevollmächtigen; fehlt eine Unterschrift, fehlt die Legitimation und das Gesuch wird nicht behandelt.

Bemerkung:

Checkliste · gemeindespezifische Anforderungen (Frauenfeld)

18Einreichung 3-fach in Papierform plus digital (PDF per Downloadlink)Pflicht

Pläne und Unterlagen sind dreifach in Papierform und zusätzlich digital beim Amt für Hochbau und Stadtplanung (AHS) einzureichen. Die digitale Abgabe erfolgt als PDF per Downloadlink an die zuständige Bauberatung, mit strikten Benennungsregeln (Dokumentnamen ohne Projektnummern/Adressen/Sonderzeichen, «Austauschplan»/«Ergänzungsplan»-Kennzeichnung, eine PDF-Datei pro Fachgebiet, Übereinstimmung mit der Papierversion).

Bemerkung:
19Plandarstellung nach SIA 400:2000 inkl. Plankopf-VorgabenPflicht

Grundlage ist die Norm SIA 400:2000; jeder Plan trägt Strasse/Hausnummer, Objekt- und Planbezeichnung, Massstab mit Massstabsleiste, Plan- und Revisionsdatum sowie Nordpfeil; festes Papier, gefaltet auf DIN A4; Kanalisations-, Brandschutzpläne und Sichtfeldnachweise als separate Dokumente.

Bemerkung:
20Erweiterte Farbcodierung inkl. blau für zu ersetzende Bauteilebedingt

Bei Umbauten: bestehend grau/schwarz, Abbruch gelb, neu rot, zu ersetzende Bauteile blau; bei Projektänderungen bewilligter Stand grau/schwarz und Änderungen in Umbau-Farbcodes.

Bemerkung:
21Situationsplan auf Basis Amtlicher Vermessung mit Unterschrift des NachführungsgeometersPflicht

Der Situationsplan 1:500 basiert auf den Daten der Amtlichen Vermessung und muss vom Nachführungsgeometer unterzeichnet sein; darzustellen sind u.a. Baulinien, Strassenraum (Trottoir, Parkplätze, Fussgängerstreifen) und wesentliche Inhalte der Nachbargrundstücke.

Bemerkung:
22Sichtfeldnachweis nach SN 40 273a mit Zustimmung betroffener Grundeigentümerbedingt

Der Sichtfeldnachweis erfolgt gemäss SN 40 273a (Beobachtungsdistanz, Sichtweite, Sichtlinien, Sichtbehinderungen) und erfordert die Zustimmung betroffener Grundeigentümerschaften; vgl. Merkblatt «Sicht im Strassenraum».

Bemerkung:
23Kanalisationseingabe mit hydraulischem Nachweis und TV-Kanalinspektionbedingt

Die Kanalisationseingabe umfasst Kanalisationsplan, hydraulischen Nachweis und TV-Kanalinspektion; massgebend sind SN 592 000, VSA-Richtlinien und der kommunale GEP (vgl. Merkblatt «Kanalisationseingabe»).

Bemerkung:
24Stellungnahme Pro Infirmis ab sechs Wohneinheiten oder bei öffentlich zugänglichen Bautenbedingt

Ab sechs Wohneinheiten und/oder bei öffentlich zugänglichen Bauten und Anlagen ist eine Stellungnahme der Pro Infirmis einzureichen.

Bemerkung:
25GFZ-Ausschöpfungskonzept nach Art. 31 BauRbedingt

Konzept, wie auf dem Grundstück zu einem späteren Zeitpunkt die erlaubte Geschossflächenziffer ausgeschöpft werden kann (Art. 31 Baureglement Frauenfeld).

Bemerkung:
26Entsorgungskonzept und Schadstoffnachweis bei jedem Abbruchbedingt

Wenn Gebäude, Gebäudeteile oder einzelne Bauteile abgebrochen werden (auch bei Innenumbauten), sind Entsorgungskonzept und Schadstoffnachweis einzureichen.

Bemerkung:
27Berechnungen: GFZ pro Parzelle, BGF bei Zweckänderung, Abstellplätze Auto/Velo, Nebennutzflächenbedingt

Verlangt werden Berechnung der Geschossflächenzahl (bei mehreren Parzellen aufgeschlüsselt), der Bruttogeschossflächen bei Zweckänderungen, die Abstellplatzberechnung für Auto und Velo sowie die Berechnung der Nebennutzflächen.

Bemerkung:
28Modell 1:500 und Farb-/Materialkonzept mit Detailschnittbedingt

Zur Beurteilung von Einordnung und Ausgestaltung können ein Modell 1:500 mit Kontext sowie ein Farb- und Materialkonzept mit konstruktivem Detailschnitt verlangt werden.

Bemerkung:
29Formular Nr. 6.1 «Herabsetzung Grenzabstand» vierfach mit Originalunterschriftenbedingt

Bei Unterschreitung des Grenzabstands ist das Formular Nr. 6.1 vierfach mit Originalunterschriften einzureichen.

Bemerkung:
30Erweiterte Anforderungen an Schnitte, Ansichten und UmgebungsplanPflicht

Schnitte/Fassadenpläne mindestens bis zu den Grundstücksgrenzen, massgebendes/heutiges/projektiertes Terrain differenziert dargestellt, OK Fertigfussboden zusätzlich als Meereskote, Gefälle von Garageneinfahrten nach VSS-Norm 40 291; Umgebungsplan gemäss Merkblatt «Umgebungsgestaltung» u.a. mit zu fällenden Bäumen, Sichtbermen, Belagsmaterialien, Auto-, Velo- und Containerabstellplätzen. Fassadenansichten mit Nachbargebäuden können verlangt werden.

Bemerkung:

Reglemente · Gemeinde Frauenfeld

https://oereblex.tg.ch/api/attachments/15891

Übergeordnetes Recht (Kanton Thurgau)

https://www.rechtsbuch.tg.ch/app/de/texts_of_law/700
https://www.rechtsbuch.tg.ch/app/de/texts_of_law/700.1

Karten

https://map.geo.tg.ch/apps/oereb/
https://map.geo.tg.ch/

Verfahren · Kanton Thurgau

Eingabeweg: Papier

1Visiere aufstellen§ 101 PBG

Vor der Einreichung des Baugesuchs aufstellen (Standort und Dimension); bis zum rechtskräftigen Entscheid belassen.

2Einreichung§§ 50c–51 PBV

Elektronische Eingabe über das kantonale eBau-Portal möglich (mit qualifizierter elektronischer Signatur); sonst mindestens dreifach in Papierform bei der Gemeinde.

3Publikation & Auflage20 Tage§ 102 PBG

Öffentliche Auflage des Baugesuchs während 20 Tagen; Publikation in ortsüblicher Weise, schriftliche Mitteilung an die Anstösser.

4Einsprache20 Tage§ 103 PBG

Während der Auflagefrist, schriftlich und begründet bei der Gemeindebehörde.

5Bauentscheid

Weder PBG noch PBV nennen eine gesetzliche Entscheidfrist für den Bauentscheid.

https://dbu.tg.ch/baugesuchszentrale.html

Ordentliches Verfahren nach kantonalem Recht (Planungs- und Baugesetz (PBG), RB 700 · Verordnung zum PBG (PBV), RB 700.1), Stand 25.08.2026. Gemeinden können Details abweichend handhaben.

Kontakt Bauamt

Zuständige StelleAmt für Hochbau und Stadtplanung
AdresseBankplatz 3, 8501 Frauenfeld
Telefon052 724 52 82
E-Mailahs@stadtfrauenfeld.ch
SchalterzeitenMo–Do 08.30–11.30 / 13.30–17.00; Fr 08.30–11.30 / 13.30–16.00
Erstellt mit baureif.ch. Werte und Anforderungen mit Fundstelle, Stand der Recherche siehe Gemeindeprofil. Quelle der gemeindespezifischen Anforderungen: https://www.frauenfeld.ch/public/upload/assets/46552/merkblatt_unterlagen_baugesuch.pdf. Ohne Gewähr; massgebend sind die Vorgaben der Baubehörde.