Frauenfeld
Checkliste Baugesuch · Frauenfeld
Als PDF oder Ausdruck gibt es die Checkliste im Dossier-PDF (Navigation: PDF & Druck), dort auch kombiniert mit Reglementen, Verfahren und Kontakt.
Kantonale Anforderungen
Das Baugesuch ist mit dem ausgefüllten kantonalen Formular und den weiteren Unterlagen mindestens dreifach, ausserhalb der Bauzonen vierfach bei der Gemeinde einzureichen, soweit keine elektronische Eingabe erfolgt (§ 51 Abs. 1 PBV, § 100 PBG).
Katasterplan mit den eingetragenen Massen der Bauten bzw. der projizierten Fassadenlinie sowie allen Grenzabständen, Baulinien, Zufahrten und Parkfeldern (§ 51 Abs. 2 Ziff. 1 PBV). Einen Massstab schreibt die PBV nicht vor; üblich ist 1:500.
Grundrisse aller Geschosse in der Regel 1:100 mit allen relevanten Aussenmassen, der projizierten Fassadenlinie im 1. Vollgeschoss und der Zweckbestimmung der Räume (§ 51 Abs. 2 Ziff. 2 PBV).
Mit dem Verlauf des massgebenden oder tiefer gelegten Terrains bis über die Grundstücksgrenzen und vollständigen Angaben zu Gesamt-, Fassaden- und Geschosshöhe, Kniestockhöhe, lichter Höhe, Strassenhöhe und Längenprofil der Garagenzufahrt (§ 51 Abs. 2 Ziff. 3 PBV). Bei Umbauten farbig: rot neu, gelb Abbruch, blau zu ersetzen (§ 51 Abs. 5 PBV).
Einschliesslich Parkfelder, Wege, Spielplätze, Freizeitflächen und Stützmauern, mit Höhenkoten des massgebenden Terrains und Bepflanzung (§ 51 Abs. 2 Ziff. 4 PBV).
Soweit die beabsichtigte Ausführung aus den Plänen nicht ersichtlich ist (§ 51 Abs. 2 Ziff. 5 PBV). In besonderen Fällen können zusätzlich ein Modell oder Farb- und Materialmuster verlangt werden (§ 51 Abs. 4 PBV).
Detaillierter Nachweis der Geschossflächen- oder Baumassenziffer (§ 51 Abs. 2 Ziff. 6 PBV); Berechnung nach IVHB Anhang 1.
Kantonales Standardformular zu Aushub, belastetem Material und Entsorgung (§ 51 Abs. 2 Ziff. 7 PBV).
Entwässerungsnachweis für Schmutz- und Meteorwasser gemäss dem GEP der Gemeinde (§ 51 Abs. 2 Ziff. 8 PBV).
Nachweis der Schutzraumbaupflicht bzw. des Ersatzbeitrags (§ 51 Abs. 2 Ziff. 9 PBV).
Nachweis nach der Verordnung zum Gesetz über die Energienutzung (§ 51 Abs. 2 Ziff. 12 PBV); bei beantragtem Zuschlag für energieeffizientes Bauen zusätzlich provisorisches Minergiezertifikat oder U-Wert-Nachweis (Ziff. 13).
Emissionserklärung nach Art. 12 LRV (§ 51 Abs. 2 Ziff. 10 PBV) und Angaben nach Art. 34 LSV (Ziff. 11), jeweils bei emittierenden Anlagen bzw. lärmbelasteten Standorten.
In der Gefahrenzone nur bewilligungsfähig, wenn mit Massnahmen nach dem kantonalen Leitfaden sichergestellt ist, dass Menschen, Tiere und erhebliche Sachwerte nicht gefährdet sind (§ 51 Abs. 2 Ziff. 14 i. V. m. § 21 PBV). Einen separaten Erdbebennachweis kennen PBG und PBV nicht.
Die Norm SN 521 500 ist verbindlich für öffentlich zugängliche Bauten sowie für Gebäude mit sechs oder mehr Wohnungen oder mehr als 50 Arbeitsplätzen (§ 41 PBV).
Vor Einreichung des Baugesuchs sind Visiere aufzustellen, die Standort und Dimension des Vorhabens bezeichnen; sie bleiben bis zum rechtskräftigen Entscheid stehen (§ 101 PBG).
Änderungen in den eingereichten Plänen farbig ausweisen: rot für neu, gelb für Abbruch, blau für zu ersetzende Bauteile.
Das Baugesuch ist von der Grundeigentümerschaft zu unterzeichnen oder mit deren schriftlicher Zustimmung bzw. Vollmacht einzureichen. Bei Miteigentum oder Erbengemeinschaft müssen ALLE Miteigentümer unterschreiben oder bevollmächtigen; fehlt eine Unterschrift, fehlt die Legitimation und das Gesuch wird nicht behandelt.
Gemeindespezifische Anforderungen (Frauenfeld)
Pläne und Unterlagen sind dreifach in Papierform und zusätzlich digital beim Amt für Hochbau und Stadtplanung (AHS) einzureichen. Die digitale Abgabe erfolgt als PDF per Downloadlink an die zuständige Bauberatung, mit strikten Benennungsregeln (Dokumentnamen ohne Projektnummern/Adressen/Sonderzeichen, «Austauschplan»/«Ergänzungsplan»-Kennzeichnung, eine PDF-Datei pro Fachgebiet, Übereinstimmung mit der Papierversion).
Grundlage ist die Norm SIA 400:2000; jeder Plan trägt Strasse/Hausnummer, Objekt- und Planbezeichnung, Massstab mit Massstabsleiste, Plan- und Revisionsdatum sowie Nordpfeil; festes Papier, gefaltet auf DIN A4; Kanalisations-, Brandschutzpläne und Sichtfeldnachweise als separate Dokumente.
Bei Umbauten: bestehend grau/schwarz, Abbruch gelb, neu rot, zu ersetzende Bauteile blau; bei Projektänderungen bewilligter Stand grau/schwarz und Änderungen in Umbau-Farbcodes.
Der Situationsplan 1:500 basiert auf den Daten der Amtlichen Vermessung und muss vom Nachführungsgeometer unterzeichnet sein; darzustellen sind u.a. Baulinien, Strassenraum (Trottoir, Parkplätze, Fussgängerstreifen) und wesentliche Inhalte der Nachbargrundstücke.
Der Sichtfeldnachweis erfolgt gemäss SN 40 273a (Beobachtungsdistanz, Sichtweite, Sichtlinien, Sichtbehinderungen) und erfordert die Zustimmung betroffener Grundeigentümerschaften; vgl. Merkblatt «Sicht im Strassenraum».
Die Kanalisationseingabe umfasst Kanalisationsplan, hydraulischen Nachweis und TV-Kanalinspektion; massgebend sind SN 592 000, VSA-Richtlinien und der kommunale GEP (vgl. Merkblatt «Kanalisationseingabe»).
Ab sechs Wohneinheiten und/oder bei öffentlich zugänglichen Bauten und Anlagen ist eine Stellungnahme der Pro Infirmis einzureichen.
Konzept, wie auf dem Grundstück zu einem späteren Zeitpunkt die erlaubte Geschossflächenziffer ausgeschöpft werden kann (Art. 31 Baureglement Frauenfeld).
Wenn Gebäude, Gebäudeteile oder einzelne Bauteile abgebrochen werden (auch bei Innenumbauten), sind Entsorgungskonzept und Schadstoffnachweis einzureichen.
Verlangt werden Berechnung der Geschossflächenzahl (bei mehreren Parzellen aufgeschlüsselt), der Bruttogeschossflächen bei Zweckänderungen, die Abstellplatzberechnung für Auto und Velo sowie die Berechnung der Nebennutzflächen.
Zur Beurteilung von Einordnung und Ausgestaltung können ein Modell 1:500 mit Kontext sowie ein Farb- und Materialkonzept mit konstruktivem Detailschnitt verlangt werden.
Bei Unterschreitung des Grenzabstands ist das Formular Nr. 6.1 vierfach mit Originalunterschriften einzureichen.
Schnitte/Fassadenpläne mindestens bis zu den Grundstücksgrenzen, massgebendes/heutiges/projektiertes Terrain differenziert dargestellt, OK Fertigfussboden zusätzlich als Meereskote, Gefälle von Garageneinfahrten nach VSS-Norm 40 291; Umgebungsplan gemäss Merkblatt «Umgebungsgestaltung» u.a. mit zu fällenden Bäumen, Sichtbermen, Belagsmaterialien, Auto-, Velo- und Containerabstellplätzen. Fassadenansichten mit Nachbargebäuden können verlangt werden.