← alle Gemeinden
Wappen der Gemeinde Fislisbach

Fislisbach

Baugesuch prüfen →

Checkliste Baugesuch · Fislisbach

25 Positionen

baureif

Als PDF oder Ausdruck gibt es die Checkliste im Dossier-PDF (Navigation: PDF & Druck), dort auch kombiniert mit Reglementen, Verfahren und Kontakt.

Bauvorhaben:Parzelle / Kat.-Nr.:Zone:Datum:

Kantonale Anforderungen

1Baugesuchsformular (kommunal bzw. digitale Erfassung im eBau-Portal)Pflicht

Die Gemeinden bieten entsprechende Formulare an (§ 51 Abs. 2 BauV); in eBau-Gemeinden ersetzt die digitale Erfassung das physische Formular.

Bemerkung:
2Begründungen, Unterlagen und Pläne zum BauvorhabenPflicht

Das Baugesuch muss die für die Beurteilung notwendigen Begründungen, Unterlagen und Pläne enthalten (§ 60 BauG, § 51 Abs. 1 BauV).

Bemerkung:
3EnergienachweisPflicht

Nachweis der Einhaltung der Energiegesetzgebung (§ 51 Abs. 1 lit. a BauV).

Bemerkung:
4Bauprofile (Profilierung)Pflicht

Publikationspflichtige Vorhaben sind zu profilieren: Höhen, Umrisse, Dachneigung, Erdgeschosskote, Terrainveränderungen (§ 53 BauV).

Bemerkung:
5Konformitätserklärung erdbebengerechte Bauweisebedingt

Bei Neu-/Erweiterungsbauten und Umbauten mit Eingriff in die Tragstruktur (§ 51 Abs. 1 lit. b BauV).

Bemerkung:
6Weitere Unterlagen auf Verlangenbedingt

Grundrissplan auf beglaubigtem AV-Auszug, Detailpläne, Lärmnachweis, Fotomontagen, Modelle, Schattendiagramme (§ 51 Abs. 3 BauV).

Bemerkung:
7Digitale Einreichung via eBaubedingt

In eBau-Gemeinden sind sämtliche Gesuchsunterlagen digital über das Portal einzureichen; Korrespondenz läuft digital.

Bemerkung:
8Lärmangaben / Lärmschutznachweis (LSV)bedingt

Bundesrecht, gilt in jedem Kanton: Wer neue lärmempfindliche Räume (Wohnungen) in lärmbelasteten Gebieten baut, weist nach, dass die Immissionsgrenzwerte eingehalten sind (Art. 31 LSV); Baugesuche für neue oder geänderte Anlagen mit Lärmemissionen (Tiefgarage, Wärmepumpe, Gewerbe) enthalten Angaben zu den Aussenlärmimmissionen und zu den Massnahmen (Art. 34 LSV).

Bemerkung:
9Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)Pflicht

Das Baugesuch ist von der Grundeigentümerschaft zu unterzeichnen oder mit deren schriftlicher Zustimmung bzw. Vollmacht einzureichen. Bei Miteigentum oder Erbengemeinschaft müssen ALLE Miteigentümer unterschreiben oder bevollmächtigen; fehlt eine Unterschrift, fehlt die Legitimation und das Gesuch wird nicht behandelt.

Bemerkung:

Gemeindespezifische Anforderungen (Fislisbach)

10Einreichung im Doppel, Pläne auf A4 gefalztPflicht

Für Hochbauten sind sämtliche Pläne und Unterlagen technisch korrekt ausgeführt, unterzeichnet und im Doppel einzureichen. Pläne sind auf das Normalformat A4 gefalzt abzugeben.

Bemerkung:
11Digitale Zweiteinreichung als PDF (Leitungspläne zusätzlich DEG/DXF)Pflicht

Sämtliche Baugesuchsunterlagen sind zusätzlich in digitaler Form (PDF) an die Abteilung Bau und Planung abzugeben; die genauen Leitungspläne mit Massangaben nach Bauvollendung physisch und digital (PDF und DEG/DXF).

Bemerkung:
12Grundbuchauszug (max. 1 Jahr alt) oder GIS-PlanausdruckPflicht

Bei Hochbauten ist ein amtlicher Grundbuchauszug, nicht älter als 1 Jahr, oder ein Planausdruck aus dem Geoinformationssystem beizulegen.

Bemerkung:
13Situationsplan 1:500/1:200 mit Anschlüssen und BaulinienPflicht

Amtliche Katasterplankopie oder GIS-Ausdruck mit Eintragung der projektierten Bauten, der Anschlüsse für Kanalisation, Wasser, Bauwasser und Energieversorgung, der Bau-, Strassen- und Sockellinien, der Zufahrt sowie der Grenz- und Gebäudeabstandsmasse.

Bemerkung:
14Projektpläne 1:100/1:50 mit Sichtzonen, Einfahrtsradien und ErdgeschosskotePflicht

Erdgeschossgrundriss mit Umgebungsgestaltung, Sichtzonen, Einfahrtsradien und Entwässerungsanlagen; alle Geschosse, Fassaden und Schnitte mit massgebendem und projektiertem Terrainverlauf sowie auf das massgebende Terrain vermasster Erdgeschosskote, Boden- und Fensterflächen, Feuerstellen/Kamine, bei Anbauten auch Anschlusspartie der Nachbarhäuser.

Bemerkung:
15Kotierter Umgebungsplan 1:200/1:100Pflicht

Umgebungsplan mit Terrainveränderungen, Grünanlagen, erhaltenswerten Baumgruppen, Kinderspielplätzen, Zufahrten, Böschungen und Stützmauern; Höhen der Erschliessungsstrassen, des Nachbarterrains, eines gesicherten Kontrollpunktes und OK des projektierten Erdgeschossfussbodens; Oberfläche inkl. Entwässerung von Parkplätzen und Wegen.

Bemerkung:
16Kommunales Formular Anschlussgebühren mit FlächenberechnungPflicht

Das Formular Anschlussgebühren mit detaillierter Flächenberechnung inkl. Plannachweis ist bei Hochbauten einzureichen (Grundlage: § 24 Reglement zur Finanzierung von Erschliessungsanlagen).

Bemerkung:
17Kubische Berechnung und Parkplatz-/Veloabstellplatzberechnungbedingt

Kubische Berechnung nach SIA sowie Berechnung der Parkplätze und Veloabstellplätze, jeweils inkl. Plannachweis.

Bemerkung:
18Aufstellung Wohnungstypen inkl. Alterswohnungenbedingt

Bei Wohnbauten ist eine separate Aufstellung der Wohnungstypen mit Bezeichnung allfälliger Alterswohnungen beizulegen; die Spielplatzfläche ist im Formular anzugeben.

Bemerkung:
19Schutzraumeingabe oder Antrag Ersatzabgabebedingt

Mit der Baueingabe sind die vollständigen Unterlagen für die Schutzraumbewilligung einzureichen; wird kein Schutzraum eingebaut, ist gleichzeitig der Antrag zur Leistung einer Ersatzabgabe zu stellen. Auch grössere Umbauvorhaben sind schutzraumpflichtig.

Bemerkung:
20Hochwasserschutznachweisbedingt

Der Hochwasserschutznachweis ist gemäss Richtlinien-Checkliste dem Baugesuch beizulegen (Gebiete mit Hochwassergefährdung).

Bemerkung:
21Luft/Wasser-Wärmepumpe: Lärmschutznachweis und Standortevaluationbedingt

Jede Luft/Wasser-Wärmepumpe (aussen, innen oder Split) ist baubewilligungspflichtig, in der Regel im ordentlichen Verfahren. Beizulegen sind Lärmschutznachweis, Grundrisspläne aller Geschosse und die Darlegung, dass kein lärmschutzrechtlich besserer Standort vorhanden ist (Vorsorgeprinzip).

Bemerkung:
22Bauprofile vor Einreichung, Grenzpunkte freigelegt und rekonstruiertPflicht

Bereits vor Einreichung des Baugesuchs sind Bauprofile zu stellen, die Umriss- und Höhenausdehnung allseitig erkennen lassen; Grenzpunkte sind freizulegen, fehlende vorgängig zu rekonstruieren, die Erdgeschosskote gut sichtbar zu bezeichnen. Terrainveränderungen und Mauern über 1.00 m sind ebenfalls zu profilieren.

Bemerkung:
23Kanalisations-/Wasseranschlussgesuch mit Detailplänenbedingt

Für Kanalisations- und Wasseranschluss sind je zwei Situationspläne 1:500 und die Flächenberechnung mit Schema einzureichen; für die Kanalisation zusätzlich Keller-/EG-Grundriss 1:50 oder 1:100 mit Hausanschluss und Leitungsführung (Durchmesser, Material, Gefälle), für Versickerungs-/Retentionsanlagen Detailpläne mit hydrogeologischen Angaben.

Bemerkung:
24Farbkonvention bei Umbauten (grau/gelb/rot)bedingt

Bei Umbau oder Abänderung genehmigter Pläne sind bestehende Bauteile grau, abzubrechende gelb und neue rot anzulegen.

Bemerkung:
25Meldepflicht für sieben BaustadienPflicht

Die Bauherrschaft muss zur Kontrolle rechtzeitig melden: Baubeginn, Schnurgerüst, Wasser-/Kanalisationsanschlüsse (uneingedeckt), Feuerungsanlage/Kamin, Rohbau, Fertigstellung vor Bezug und Fertigstellung der Umgebungsanlage (Meldekarte Baukontrolle).

Bemerkung:
Erstellt mit baureif.ch. Werte und Anforderungen mit Fundstelle, Stand der Recherche siehe Gemeindeprofil. Quelle der gemeindespezifischen Anforderungen: https://www.fislisbach.ch/online-schalter/bau-und-planung/ Ohne Gewähr; massgebend sind die Vorgaben der Baubehörde.