Fällanden
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Baugesuchs-Dossier · Fällanden
Checkliste · kantonale Anforderungen
Amtliches Baugesuchsformular mit Angaben zu Bauherrschaft, Grundstück (Kat.-Nr.), Vorhaben; unterschrieben.
Unterschriftliche Zustimmung, falls Bauherrschaft nicht Eigentümerin ist.
Bei Wohn-/Gebäudebauten: GWR-Zusatzformular.
Beschreibung von Nutzung, Konstruktion, Materialien, Bauablauf.
Nachvollziehbare Berechnung von AZ/BMZ bzw. anrechenbarer Geschoss-/Grundstücksfläche.
Nachweis der Grün-/Freiflächenziffer, sofern die Zone dies verlangt.
Nachweis der eingehaltenen Grenz- und Gebäudeabstände (Masse/Bezugspunkte).
Berechnung der Pflicht-Abstellplätze für Motorfahrzeuge und Velos je Nutzung.
Nachweis Wärmeschutz/Energie (SIA 380/1 bzw. Minergie), bei Neubau/Umbau mit Energiebezug.
Bei Lärmvorbelastung: Nachweis Schallschutz/Lärmempfindlichkeitsstufe.
Bei grösseren/besonderen Bauten: Brandschutznachweis/-konzept.
Aktueller Situations-/Katasterplan mit Vorhaben, Grenz-/Gebäudeabständen.
Bemasste Grundrisse sämtlicher Geschosse inkl. Nutzungen.
Mind. ein Schnitt mit Gebäude-/Firsthöhe, gewachsenem und neuem Terrain.
Alle Fassadenansichten mit Materialisierung.
Terraingestaltung, Bepflanzung, Zufahrten, Abstellplätze, Spielflächen.
Entwässerung Dach/Umgebung, Anschluss an Kanalisation.
Untersuchung der Gebäudeschadstoffe und darauf gestütztes Entsorgungskonzept für die Gebäudesubstanz älterer Bauten.
Vereinfachte Ermittlung der Gebäudeschadstoffe durch die Bauherrschaft; gilt bei kleineren Umbauten älterer Gebäude als Entsorgungskonzept.
Entsorgungskonzept für das anfallende Rückbaumaterial bei jüngeren Gebäuden ohne Schadstoffverdacht.
Deklaration des abgetragenen Bodens und seiner Verwertung bei erstmaliger Überbauung eines Grundstücks.
Nachweis, dass ein Teil der benötigten Elektrizität auf dem Grundstück oder im Zusammenschluss zum Eigenverbrauch selbst erzeugt wird.
Checkliste · gemeindespezifische Anforderungen (Fällanden)
Aktueller Grundbuchauszug, 1-fach, nicht älter als 1 Jahr; zu beziehen beim Notariat, Grundbuch- und Konkursamt Dübendorf (duebendorf@notariate-zh.ch).
Aktueller, vom Nachführungsgeometer verifizierter Katasterplan mit Stellung und Abständen der projektierten Bauten zu Grundstücksgrenzen, Nachbarbauten und Baulinien; zu beziehen bei Gossweiler Ingenieure AG.
Das Baugesuch ist bei der Gemeinde entweder mindestens 3-fach in Papierform (noch bis 1. April 2027 möglich) oder elektronisch über die Plattform eBaugesucheZH einzureichen.
Baugesuch und sämtliche Unterlagen sind zu datieren und von den Gesuchstellenden bzw. Bevollmächtigten, den Projektverantwortlichen und den Grundeigentümern zu unterzeichnen. Bei elektronischer Eingabe ist eine QES nötig; alternativ kann die Eingabequittung ausgedruckt, von Hand unterschrieben und per Post zugestellt werden.
Je nach Art und Lage des Vorhabens sind aktuelle Fotos des Zustands des Baugrundstücks, der unmittelbaren Umgebung und der bestehenden Bauten und Anlagen einzureichen.
Je nach Vorhaben sind Angaben über die äusseren Materialien und Farben einzureichen.
Das Fällen von Bäumen aus den in der Bau- und Zonenordnung bezeichneten Baumbeständen ist baubewilligungspflichtig und muss im Baugesuch beantragt werden.
Reglemente · Gemeinde Fällanden
Übergeordnetes Recht (Kanton Zürich)
Karten
Verfahren · Kanton Zürich
Eingabeweg: Papier oder elektronisch · Gebühren: Gebührenreglement Gemeinde Fällanden (Totalrevision, vom 5. Dezember 2023)
Vor der Einreichung ausstecken; das Gespann muss bis zur Bekanntmachung stehen und mindestens während der ganzen Auflagefrist stehen bleiben.
Baugesuch über eBaugesucheZH einreichen; die Baubehörde prüft die Unterlagen innert drei Wochen vor.
Öffentliche Bekanntmachung des Vorhabens; die Gesuchsunterlagen liegen gleichzeitig 20 Tage öffentlich auf.
Im Kanton Zürich gibt es keine Einsprache: Wer Ansprüche wahren will, verlangt innert 20 Tagen seit der Bekanntmachung schriftlich die Zustellung des baurechtlichen Entscheids, sonst ist das Rekursrecht verwirkt.
Entscheid innert zwei Monaten seit der Vorprüfung; bei der erstmaligen Beurteilung von Neubau- und grösseren Umbauvorhaben innert vier Monaten.
Wer die Zustellung verlangt hat, kann innert 30 Tagen seit Zustellung ans Baurekursgericht rekurrieren; erst danach wird der Entscheid rechtskräftig.
Ordentliches Verfahren nach kantonalem Recht (Planungs- und Baugesetz (PBG), LS 700.1 · Bauverfahrensverordnung (BVV), LS 700.6), Stand 25.08.2026. Gemeinden können Details abweichend handhaben.