Eschlikon
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Baugesuchs-Dossier · Eschlikon
Checkliste · kantonale Anforderungen
Das Baugesuch ist mit dem ausgefüllten kantonalen Formular und den weiteren Unterlagen mindestens dreifach, ausserhalb der Bauzonen vierfach bei der Gemeinde einzureichen, soweit keine elektronische Eingabe erfolgt (§ 51 Abs. 1 PBV, § 100 PBG).
Katasterplan mit den eingetragenen Massen der Bauten bzw. der projizierten Fassadenlinie sowie allen Grenzabständen, Baulinien, Zufahrten und Parkfeldern (§ 51 Abs. 2 Ziff. 1 PBV). Einen Massstab schreibt die PBV nicht vor; üblich ist 1:500.
Grundrisse aller Geschosse in der Regel 1:100 mit allen relevanten Aussenmassen, der projizierten Fassadenlinie im 1. Vollgeschoss und der Zweckbestimmung der Räume (§ 51 Abs. 2 Ziff. 2 PBV).
Mit dem Verlauf des massgebenden oder tiefer gelegten Terrains bis über die Grundstücksgrenzen und vollständigen Angaben zu Gesamt-, Fassaden- und Geschosshöhe, Kniestockhöhe, lichter Höhe, Strassenhöhe und Längenprofil der Garagenzufahrt (§ 51 Abs. 2 Ziff. 3 PBV). Bei Umbauten farbig: rot neu, gelb Abbruch, blau zu ersetzen (§ 51 Abs. 5 PBV).
Einschliesslich Parkfelder, Wege, Spielplätze, Freizeitflächen und Stützmauern, mit Höhenkoten des massgebenden Terrains und Bepflanzung (§ 51 Abs. 2 Ziff. 4 PBV).
Soweit die beabsichtigte Ausführung aus den Plänen nicht ersichtlich ist (§ 51 Abs. 2 Ziff. 5 PBV). In besonderen Fällen können zusätzlich ein Modell oder Farb- und Materialmuster verlangt werden (§ 51 Abs. 4 PBV).
Detaillierter Nachweis der Geschossflächen- oder Baumassenziffer (§ 51 Abs. 2 Ziff. 6 PBV); Berechnung nach IVHB Anhang 1.
Kantonales Standardformular zu Aushub, belastetem Material und Entsorgung (§ 51 Abs. 2 Ziff. 7 PBV).
Entwässerungsnachweis für Schmutz- und Meteorwasser gemäss dem GEP der Gemeinde (§ 51 Abs. 2 Ziff. 8 PBV).
Nachweis der Schutzraumbaupflicht bzw. des Ersatzbeitrags (§ 51 Abs. 2 Ziff. 9 PBV).
Nachweis nach der Verordnung zum Gesetz über die Energienutzung (§ 51 Abs. 2 Ziff. 12 PBV); bei beantragtem Zuschlag für energieeffizientes Bauen zusätzlich provisorisches Minergiezertifikat oder U-Wert-Nachweis (Ziff. 13).
Emissionserklärung nach Art. 12 LRV (§ 51 Abs. 2 Ziff. 10 PBV) und Angaben nach Art. 34 LSV (Ziff. 11), jeweils bei emittierenden Anlagen bzw. lärmbelasteten Standorten.
In der Gefahrenzone nur bewilligungsfähig, wenn mit Massnahmen nach dem kantonalen Leitfaden sichergestellt ist, dass Menschen, Tiere und erhebliche Sachwerte nicht gefährdet sind (§ 51 Abs. 2 Ziff. 14 i. V. m. § 21 PBV). Einen separaten Erdbebennachweis kennen PBG und PBV nicht.
Die Norm SN 521 500 ist verbindlich für öffentlich zugängliche Bauten sowie für Gebäude mit sechs oder mehr Wohnungen oder mehr als 50 Arbeitsplätzen (§ 41 PBV).
Vor Einreichung des Baugesuchs sind Visiere aufzustellen, die Standort und Dimension des Vorhabens bezeichnen; sie bleiben bis zum rechtskräftigen Entscheid stehen (§ 101 PBG).
Änderungen in den eingereichten Plänen farbig ausweisen: rot für neu, gelb für Abbruch, blau für zu ersetzende Bauteile.
Das Baugesuch ist von der Grundeigentümerschaft zu unterzeichnen oder mit deren schriftlicher Zustimmung bzw. Vollmacht einzureichen. Bei Miteigentum oder Erbengemeinschaft müssen ALLE Miteigentümer unterschreiben oder bevollmächtigen; fehlt eine Unterschrift, fehlt die Legitimation und das Gesuch wird nicht behandelt.
Checkliste · gemeindespezifische Anforderungen (Eschlikon)
Die Baubehörde (Baukommission) tagt in der Regel alle zwei Wochen (dienstags bzw. alternierend mittwochs). Baugesuche müssen bis Dienstagabend eine Woche vor der Sitzung bei der Abteilung Bau und Umwelt eingereicht sein, um an der folgenden Sitzung behandelt zu werden; aufwendige Projekte können längere Prüfzeiten erfordern.
Für das vereinfachte Verfahren stellt Eschlikon ein eigenes Unterschriftenformular (Zustimmung der Anstösser) bereit: https://www.eschlikon.ch/public/upload/assets/3065/Unterschriftenformular%20Vereinfachtes%20Verfahren.pdf
Beiträge und Gebühren richten sich nach der Beitrags- und Gebührenordnung im Bau- und Erschliessungswesen (2009): https://www.eschlikon.ch/public/upload/assets/269/Beitrags-Geb%C3%BChrenordnung%20im%20Bau-%20und%20Erschliessungswesen%202009.pdf
Eschlikon publiziert eine Adressliste der am Baubewilligungsverfahren beteiligten Stellen (z.B. für Anschlüsse und Fachnachweise): https://www.eschlikon.ch/public/upload/assets/424/Adressen%20im%20Baubewilligungsverfahren.pdf
Reglemente · Gemeinde Eschlikon
Übergeordnetes Recht (Kanton Thurgau)
Karten
Verfahren · Kanton Thurgau
Eingabeweg: Papier
Vor der Einreichung des Baugesuchs aufstellen (Standort und Dimension); bis zum rechtskräftigen Entscheid belassen.
Elektronische Eingabe über das kantonale eBau-Portal möglich (mit qualifizierter elektronischer Signatur); sonst mindestens dreifach in Papierform bei der Gemeinde.
Öffentliche Auflage des Baugesuchs während 20 Tagen; Publikation in ortsüblicher Weise, schriftliche Mitteilung an die Anstösser.
Während der Auflagefrist, schriftlich und begründet bei der Gemeindebehörde.
Weder PBG noch PBV nennen eine gesetzliche Entscheidfrist für den Bauentscheid.
Ordentliches Verfahren nach kantonalem Recht (Planungs- und Baugesetz (PBG), RB 700 · Verordnung zum PBG (PBV), RB 700.1), Stand 25.08.2026. Gemeinden können Details abweichend handhaben.