Egnach
Geschossflächenziffer in Egnach
Die Geschossflächenziffer ist in Egnach in 5 von 21 Zonen festgelegt, die Werte reichen von 0.4 bis 1.05. Rechtsgrundlage ist meist Art. 5 der Bau- und Zonenordnung.
Die Geschossflächenziffer (GFZ) nach IVHB ist das Verhältnis der Summe aller Geschossflächen zur anrechenbaren Grundstücksfläche. Sie löst in harmonisierten Kantonen die Ausnützungsziffer ab.
| Zone | Geschossflächenziffer | Fundstelle |
|---|---|---|
| W1 | ≤ 0.4 | Art. 5, S. 7 |
| W2 | ≤ 0.8 | Art. 5, S. 7 |
| W3 | ≤ 1.05 | Art. 5, S. 7 |
| WA2 | ≤ 0.85 | Art. 5, S. 7 |
| WA3 | ≤ 1.05 | Art. 5, S. 7 |
Extrahiert aus der BZO Egnach (Original). Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft; massgeblich ist der Originalerlass.
Häufige Fragen
Wie gross ist die Geschossflächenziffer in Egnach?
Das hängt von der Zone ab: die Werte reichen von 0.4 bis 1.05, festgelegt in 5 von 21 Zonen. Welche Zone an einer Adresse gilt, zeigt die Zonenauskunft mit dem ÖREB-Kataster.
Wo steht die Geschossflächenziffer in der Bauordnung Egnach?
Meist in Art. 5 der Bau- und Zonenordnung Egnach, auf baureif im Wortlaut lesbar. Die Fundstelle je Zone steht in der Tabelle.