Dornach
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Baugesuchs-Dossier · Dornach
Checkliste · kantonale Anforderungen
Das Baugesuch ist im Doppel bei der Baubehörde der Gemeinde einzureichen (§ 5 Abs. 1 KBV); in eBau-Gemeinden ersetzt die digitale Erfassung auf ebau.so.ch die Papiereingabe.
Angaben über das Eigentum am Baugrundstück; Bauende ohne Eigentum brauchen die Zustimmung der Grundeigentümerschaft (§ 5 Abs. 1 lit. a KBV).
Kopie des amtlich nachgeführten Grundbuchplans mit eingetragenem Vorhaben, Grenz- und Gebäudeabständen, Baulinien und Leitungen (§ 6 Abs. 1 lit. a Ziff. 1 KBV).
Grundrisse, Fassaden und Schnitte im Massstab 1:100 oder 1:50 mit allen Massen und Raumzwecken (§ 6 Abs. 1 lit. a Ziff. 2 KBV); Pläne gefaltet, datiert und von Planverfassung und Bauherrschaft unterzeichnet (§ 6 Abs. 4 KBV).
Schnitte mit massgebendem und gestaltetem Terrain samt Höhenkoten (§ 6 Abs. 1 lit. a Ziff. 3 i. V. m. § 16bis KBV).
Plan der Freiflächen mit Parkierung sowie Spiel- und Freiflächen (§ 6 Abs. 1 lit. a Ziff. 4, § 5 Abs. 1 lit. c/i/k KBV).
Angaben zu Nutzungsziffern (lit. h), Zufahrt (lit. b), Trinkwasserversorgung (lit. d) und Abwasserbeseitigung (lit. e) gemäss § 5 Abs. 1 KBV.
Nachweis der Einhaltung der Energievorschriften bei beheizten oder gekühlten Bauten (§ 5 Abs. 1 lit. l KBV).
Nachweis des hindernisfreien Bauens, soweit das Vorhaben dazu verpflichtet (§ 5 Abs. 1 lit. m KBV).
Bei Neubauten, An-/Aufbauten und Terrainveränderungen muss das Baugespann bei Einreichung des Gesuchs stehen (§ 7 KBV); die Aufstellung wird im Gesuch bestätigt.
Die Baubehörde kann weitere Unterlagen verlangen: Grundbuchauszug, statische Berechnungen, Fotomontagen, Nachweis Elementarschutz gemäss Gefahrenkarte u. a. (§ 5 Abs. 2 KBV).
Bundesrecht, gilt in jedem Kanton: Wer neue lärmempfindliche Räume (Wohnungen) in lärmbelasteten Gebieten baut, weist nach, dass die Immissionsgrenzwerte eingehalten sind (Art. 31 LSV); Baugesuche für neue oder geänderte Anlagen mit Lärmemissionen (Tiefgarage, Wärmepumpe, Gewerbe) enthalten Angaben zu den Aussenlärmimmissionen und zu den Massnahmen (Art. 34 LSV).
Checkliste · gemeindespezifische Anforderungen (Dornach)
Für normale Baugesuche (An-/Umbauten, Sanierungen, Neubauten EFH/MFH, Einbau Wohneinheit) ist die Gesuchsmappe über den Online-Schalter zu bestellen (CHF 20.00, Verrechnung mit der Baubewilligung); Versand per Post durch die Bauverwaltung.
Für geringfügige Vorhaben (Zäune, Sichtschutz, Gartenmauern, Geräteschuppen, Wintergarten, Balkon-/Terrassenanbau, Carport, Reklameanschriften, Cheminée-Öfen mit Aussenkamin, Pools etc.) besteht ein separates Baugesuch im vereinfachten Verfahren (eigenes Formular im Online-Schalter).
Das Baugesuch ist mit den erforderlichen Beilagen bei der Bauverwaltung einzureichen; die Anzahl Exemplare und die zusätzlich einzureichenden Unterlagen sind den jeweiligen Formularen zu entnehmen. Unvollständige oder nicht unterzeichnete Gesuche werden retourniert.
Bei Abriss einer Liegenschaft muss die Bauherrschaft eine Schadstoffanalyse durchführen und diese der Bauverwaltung Dornach vorlegen.
Für Aufgrabungen stellt die Gemeinde ein separates Aufgrabungsgesuch (PDF) auf der Seite Baubewilligungsverfahren bereit.
Die Bewilligungsgebühren richten sich nach dem Gebührenreglement der Gemeinde Dornach (gültig ab 01.04.2025); massgebend zudem Baureglement (ab 01.10.2025) und Zonenreglement (2018).
Reglemente · Gemeinde Dornach
Übergeordnetes Recht (Kanton Solothurn)
Karten
Verfahren · Kanton Solothurn
Eingabeweg: Papier
Bei Neubauten, An-/Aufbauten und Terrainauffüllungen im Zeitpunkt der Einreichung errichten; darf in der Regel erst nach rechtskräftiger Erledigung entfernt werden.
Bei der Gemeinde; das kantonale eBau-Portal (über my.so.ch) wird derzeit kantonsweit ausgerollt.
Publikation im amtlichen Publikationsorgan der Gemeinde (auf Kosten der Bauherrschaft); die Pläne liegen 14 Tage öffentlich auf.
Während der Auflagefrist, schriftlich und begründet im Doppel bei der Baubehörde.
Innert zwei Monaten, sobald alle für die Beurteilung notwendigen Unterlagen vorliegen.
Ordentliches Verfahren nach kantonalem Recht (Planungs- und Baugesetz (PBG), BGS 711.1 · Kantonale Bauverordnung (KBV), BGS 711.61), Stand 25.08.2026. Gemeinden können Details abweichend handhaben.