Bülach
Überbauungsziffer in Bülach
Die Überbauungsziffer ist in Bülach in 1 von 27 Zonen festgelegt, die Werte reichen von 10 %. Rechtsgrundlage ist meist Art. 9.3 der Bau- und Zonenordnung.
Die Überbauungsziffer ist das Verhältnis der anrechenbaren Gebäudefläche zur anrechenbaren Grundstücksfläche. Sie begrenzt, wie viel Fläche der Parzelle überbaut werden darf.
Extrahiert aus der BZO Bülach (Original). Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft; massgeblich ist der Originalerlass.
Art. 9.3 im Wortlaut, Seite 31
9.3 Erholungszone EB (Sport- und Freizeitanlage) 1 Die Erholungszone EB dient der Erstellung und Erweiterung von Sport- und Freizeitanlagen und den für den Sport- und Freizeitbetrieb notwendigen Bauten. 2 Zulässig sind unter Vorbehalt von Absatz 3 höchstens zweigeschossige Bauten mit einer maximalen Gebäudehöhe von 7.50 m, einer maximalen Gebäudelänge von 30.00 m und einer maximalen Gebäu- debreite von 15.00 m. 3 In den Erholungszonen "Hagenbuechen" und östlich der Kantonsschule sind auch Tribünenbauten gestattet. Sie dürfen eine Höhe von 15.00 m und eine Länge von 50.00 m nicht überschreiten. 4 In den Erholungszonen EB gilt eine Überbauungsziffer von maximal 10%.
Häufige Fragen
Wie gross ist die Überbauungsziffer in Bülach?
Das hängt von der Zone ab: die Werte reichen von 10 %, festgelegt in 1 von 27 Zonen. Welche Zone an einer Adresse gilt, zeigt die Zonenauskunft mit dem ÖREB-Kataster.
Wo steht die Überbauungsziffer in der Bauordnung Bülach?
Meist in Art. 9.3 der Bau- und Zonenordnung Bülach, auf baureif im Wortlaut lesbar. Die Fundstelle je Zone steht in der Tabelle.