Bülach
Strassenabstand in Bülach
Der Strassenabstand ist in Bülach in 1 von 27 Zonen festgelegt, die Werte reichen von 10 m. Rechtsgrundlage ist meist Art. 4.00 der Bau- und Zonenordnung.
Der Strassenabstand ist der Mindestabstand eines Gebäudes zur Strasse, gemessen ab Strassenlinie, Baulinie oder Fahrbahnrand, je nach kantonalem Recht.
Extrahiert aus der BZO Bülach (Original). Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft; massgeblich ist der Originalerlass.
Art. 4.00 im Wortlaut, Seite 27
4.00 Seite 27 2 Die Aufteilung der Nutzung auf Dach-, Voll- und Untergeschosse ist im Rahmen der zulässigen Gebäude- und Gesamthöhe frei. 3 Gegenüber Wohnzonen und Wohn- und Gewerbezonen haben Bauten einen Grundabstand von mindestens 10.00 m einzuhalten. 4 In diesem Freiraum ist eine angemessene Baumbepflanzung auszuführen. 5 In der Industriezone IC sind Hochhäuser zulässig. Vorbehalten bleibt die Genehmigung der baurecht- lichen Bewilligung durch die Baudirektion (§ 285 PBG).
Häufige Fragen
Wie gross ist der Strassenabstand in Bülach?
Das hängt von der Zone ab: die Werte reichen von 10 m, festgelegt in 1 von 27 Zonen. Welche Zone an einer Adresse gilt, zeigt die Zonenauskunft mit dem ÖREB-Kataster.
Wo steht der Strassenabstand in der Bauordnung Bülach?
Meist in Art. 4.00 der Bau- und Zonenordnung Bülach, auf baureif im Wortlaut lesbar. Die Fundstelle je Zone steht in der Tabelle.