Bülach
Gebäudebreite in Bülach
Die Gebäudebreite ist in Bülach in 1 von 27 Zonen festgelegt, die Werte reichen von 15 m. Rechtsgrundlage ist meist Art. 9.3 der Bau- und Zonenordnung.
Die Gebäudebreite ist die kürzere Seite des kleinsten Rechtecks, das den Grundriss des Gebäudes umfasst.
Extrahiert aus der BZO Bülach (Original). Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft; massgeblich ist der Originalerlass.
Art. 9.3 im Wortlaut, Seite 31
9.3 Erholungszone EB (Sport- und Freizeitanlage) 1 Die Erholungszone EB dient der Erstellung und Erweiterung von Sport- und Freizeitanlagen und den für den Sport- und Freizeitbetrieb notwendigen Bauten. 2 Zulässig sind unter Vorbehalt von Absatz 3 höchstens zweigeschossige Bauten mit einer maximalen Gebäudehöhe von 7.50 m, einer maximalen Gebäudelänge von 30.00 m und einer maximalen Gebäu- debreite von 15.00 m. 3 In den Erholungszonen "Hagenbuechen" und östlich der Kantonsschule sind auch Tribünenbauten gestattet. Sie dürfen eine Höhe von 15.00 m und eine Länge von 50.00 m nicht überschreiten. 4 In den Erholungszonen EB gilt eine Überbauungsziffer von maximal 10%.
Häufige Fragen
Wie gross ist die Gebäudebreite in Bülach?
Das hängt von der Zone ab: die Werte reichen von 15 m, festgelegt in 1 von 27 Zonen. Welche Zone an einer Adresse gilt, zeigt die Zonenauskunft mit dem ÖREB-Kataster.
Wo steht die Gebäudebreite in der Bauordnung Bülach?
Meist in Art. 9.3 der Bau- und Zonenordnung Bülach, auf baureif im Wortlaut lesbar. Die Fundstelle je Zone steht in der Tabelle.