Berikon
Strassenabstand in Berikon
Der Strassenabstand ist in Berikon in 2 von 8 Zonen festgelegt, die Werte reichen von 10 m. Rechtsgrundlage ist meist Art. 9 der Bau- und Zonenordnung.
Der Strassenabstand ist der Mindestabstand eines Gebäudes zur Strasse, gemessen ab Strassenlinie, Baulinie oder Fahrbahnrand, je nach kantonalem Recht.
Extrahiert aus der BZO Berikon (Original). Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft; massgeblich ist der Originalerlass.
Art. 9 im Wortlaut, Seite 9
§9 Dorfzone DZ 1 Die Dorfzone dient der Erhaltung und zeitgemässen Entwicklung der Ortsteile Unterdorf/Kirchbühl und Oberdorf in ihrer räumlichen und baulichen Struktur sowie der Pflege und Verbesserung des Ortsbildes mit den typischen Bauten, den Strassen- und Freiräu- men und den weiteren den Aussenraum prägenden Elementen. 2 Die Dorfzone ist bestimmt für Wohnen, Büros, Gaststätten, mässig störendes Gewerbe sowie für Verkaufsgeschäfte bis max. 500 m2 Nettoladenfläche und für Bauten und Anlagen der Landwirtschaft. Ausschliesslich gewerblich genutzte, mehrgeschossige Bauten sind nicht zulässig. 3 Bestehende Bauten können im Rahmen der vorhandenen Ge- samt- und Traufhöhen, unter Einhaltung des alten Volumens, an gleicher Stelle um- und ausgebaut oder neu erstellt werden, wenn die Anforderungen des Ortsbildschutzes, der Wohnhygiene und der Verkehrssicherheit erfüllt werden. Der Gemeinderat kann Abweichungen gestatten, wenn dadurch eine Verbesserung des Ortsbildes und der architektonischen Qua- litäten der Bauten entstehen. 4 Neubauten sollen durch Stellung, Bauvolumen, kubische Gestal- tung, Platz-, Strassen- und Aussenraumgestaltung sowie Materi- alisierung und Farbgebung die bestehende bauliche Struktur und die Freiraumgestaltung unterstützen und ergänzen. Für Neubauten gelten folgende Grundmasse: Teilzone Unterdorf/ Oberdorf Kirchbühl Ausnützungsziffer 0.55 0.45 Vollgeschosse 2 2 Dachgeschosse 2 2 Gesamthöhe 14.7 m 13.7 m Gebäudelänge 30 m 25 m Gebäudebreite 14 m 12.5 m Grenzabstand allseitig min. 5 m 5 m Die zulässige Ausnützung darf um das Mass der dauernd gewerb- lich genutzten anrechenbaren Geschossflächen, maximal jedoch um 0.10 erhöht werden. BNO Berikon 7 In der Teilzone Unterdorf/Kirchbühl sind bei gewerblicher Nutzung des ganzen Erdgeschosses und besonders guter Eingliederung ins Dorfbild 3 Vollgeschosse zulässig. Die Gesamthöhe darf in diesen Fällen höchstens 17.7 m betragen. 5 Der Gemeinderat beurteilt die in Abs. 3 und 4 verlangte Einord- nung von Bauten und Anlagen nach den Kriterien von § 43 BNO. Beispielgebend für die Gestaltung von Um-, Ersatz- und Neubauten sind die im Zonenplan bezeichneten Gebäude mit Substanz- und Volumenschutz (§ 21 BNO) der näheren Umgebung. 6 Für Fassaden sind in der Regel Verputz oder Holz und für Fenster- und Türeinfassungen Natur- oder Kunststein zu verwen- den. Fenster, Aussentüren und andere Fassadendurchbrüche sind in ihrer Grösse, Proportion und Gliederung auf den Gebäudecha- rakter abzustimmen. Grossflächige Dachdurchbrüche wie durchge- hende Schaufenster- oder Torfronten sind nicht gestattet. Nicht frei auskragende Balkone sind erlaubt, soweit sie als traufseitige oder im Giebelfeld angeordnete Lauben ausgebildet sind und nicht wesentlich über den Dachvorsprung hinausragen. 7 Die Dächer sind in der Regel als Satteldächer zu gestalten, so- dass ein geschlossener Gesamteindruck entsteht. Die Dachneigung muss zwischen 35° und 450 liegen. Dachaufbauten zur Belichtung und Belüftung des ersten Dachgeschosses sind in Form von Gie- bellukarnen oder Schleppgauben zugelassen und haben sich dem Dach unterzuordnen. Kleine Dachfenster bis 0.8 m2 und Anlagen zur Energiegewinnung können zugelassen werden, wenn sie sorg- fältig in die Dachfläche integriert sind. Anlagen zur Energiegewin- nung sind annähernd bündig in die Dachhaut einzufügen. Sie können aus Gründen des Ortsbildschutzes resp. der Denkmalpflege abgelehnt werden. Dacheinschnitte sind gestattet, wenn sie nur geringfügig in Erscheinung treten und wenn sie die Wohnqualität wesentlich verbessern. 8 Dächer sind mit Ziegeln oder ähnlich wirkenden Bedachungsmate- rialien einzudecken. 9 Die Freiräume sind entsprechend dem Dorfcharakter mit Gärten, Vorplätzen, Bäumen zu gestalten. Abstellplätze sind sorgfältig ein- zufügen. Gemeinschaftliche Lösungen sind anzustreben. Zusätzlich zu den erforderlichen Unterlagen ist ein Umgebungsplan einzurei- chen. 10 Bauten, Bauteile und Anlagen, die den charakteristischen Merk- malen des Ortsbildes nicht entsprechen, werden nicht bewilligt. Dies betrifft insbesondere störende Einzelgaragen, Parkierungsan- lagen, Balkone, Werbeeinrichtungen, Aussenantennen, Parabol- spiegel, Terrainveränderungen, u. dgl. . BNO Berikon 8
Häufige Fragen
Wie gross ist der Strassenabstand in Berikon?
Das hängt von der Zone ab: die Werte reichen von 10 m, festgelegt in 2 von 8 Zonen. Welche Zone an einer Adresse gilt, zeigt die Zonenauskunft mit dem ÖREB-Kataster.
Wo steht der Strassenabstand in der Bauordnung Berikon?
Meist in Art. 9 der Bau- und Zonenordnung Berikon, auf baureif im Wortlaut lesbar. Die Fundstelle je Zone steht in der Tabelle.