Art. 10 · Wohnzone
BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 11 · Original-PDF
Landhauszone
1Die Landhauszone ist für freistehende Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Terrassenhäuser mit maximal 3 Stufen bestimmt. Zugelassen sind reine Wohnbauten sowie Arbeitsräume, die mit einer Wohnung zusammenhängen und in einem angemessenen Verhältnis zur eigentlichen Wohnfläche stehen. Eine zusätzliche Einliegerwohnung ist grundsätzlich gestattet. Wohnzone W2, W3
2Die Wohnzonen W2 und W3 dienen dem Wohnen. Nicht störendes Gewerbe ist zugelassen. Läden bis 100 m2 Nettoladenfläche sind zugelassen, sofern daraus keine erheblich grösseren Auswirkungen als aus dem Wohnen entstehen. Wohnzone W2
3Die Wohnzone W2 ist für Einfamilien- und Reiheneinfamilienhäuser, Terrassenhäuser sowie für Mehrfamilienhäuser bis maximal 5 Wohneinheiten bestimmt. Wohnzone W3
4Die Wohnzone W3 ist für Mehrfamilien gen in verdichteter Bauweise bestimmt. Der Neubau von Ein- und Zweifamilienhäusern ist nur in Baulücken oder auf Restgrundstücken zulässig, wenn keine andere zonengemässe Bebauung realisiert werden kann.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.