Arth
Kleiner Grenzabstand in Arth
Der kleine Grenzabstand ist in Arth in 1 von 18 Zonen festgelegt, die Werte reichen von 3 m. Rechtsgrundlage ist meist Art. 34 der Bau- und Zonenordnung.
Der kleine Grenzabstand ist der Mindestabstand einer Fassade zur Parzellengrenze. Er gilt in der Regel auf allen Seiten, auf denen nicht der grosse Grenzabstand verlangt ist.
Extrahiert aus der BZO Arth (Original). Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft; massgeblich ist der Originalerlass.
Art. 34 im Wortlaut, Seite 13
Art. 34 1 Die Gewerbezone ist für gewerbliche, industrielle und der Dienstleistung dienende Betriebe, die höchstens mässig stören, bestimmt. Wohnbauten sind nur für den Be- triebsinhaber oder für betriebsnotwendig an den Standort gebundenes Personal zuläs- sig. Gewerbezone 2 Für technisch bedingte Bauten (Kamine, Silos usw.) kann der Gemeinderat grössere Gebäudehöhen zulassen, sofern die bauliche Umgebung und das Orts- und Land- schaftsbild nicht beeinträchtigt werden. 3 Innerhalb der Gewerbezone kann der Grenzabstand bis auf 3 m reduziert werden.
Häufige Fragen
Wie gross ist der kleine Grenzabstand in Arth?
Das hängt von der Zone ab: die Werte reichen von 3 m, festgelegt in 1 von 18 Zonen. Welche Zone an einer Adresse gilt, zeigt die Zonenauskunft mit dem ÖREB-Kataster.
Wo steht der kleine Grenzabstand in der Bauordnung Arth?
Meist in Art. 34 der Bau- und Zonenordnung Arth, auf baureif im Wortlaut lesbar. Die Fundstelle je Zone steht in der Tabelle.