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Arth

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Masse in Arth

Kleiner Grenzabstand in Arth

Der kleine Grenzabstand ist in Arth in 1 von 18 Zonen festgelegt, die Werte reichen von 3 m. Rechtsgrundlage ist meist Art. 34 der Bau- und Zonenordnung.

Der kleine Grenzabstand ist der Mindestabstand einer Fassade zur Parzellengrenze. Er gilt in der Regel auf allen Seiten, auf denen nicht der grosse Grenzabstand verlangt ist.

ZoneKleiner GrenzabstandFundstelle
G≥ 3 mArt. 34, S. 13

Extrahiert aus der BZO Arth (Original). Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft; massgeblich ist der Originalerlass.

Art. 34 im Wortlaut, Seite 13

Art. 34 1 Die Gewerbezone ist für gewerbliche, industrielle und der Dienstleistung dienende Betriebe, die höchstens mässig stören, bestimmt. Wohnbauten sind nur für den Be- triebsinhaber oder für betriebsnotwendig an den Standort gebundenes Personal zuläs- sig. Gewerbezone 2 Für technisch bedingte Bauten (Kamine, Silos usw.) kann der Gemeinderat grössere Gebäudehöhen zulassen, sofern die bauliche Umgebung und das Orts- und Land- schaftsbild nicht beeinträchtigt werden. 3 Innerhalb der Gewerbezone kann der Grenzabstand bis auf 3 m reduziert werden.

Häufige Fragen

Wie gross ist der kleine Grenzabstand in Arth?

Das hängt von der Zone ab: die Werte reichen von 3 m, festgelegt in 1 von 18 Zonen. Welche Zone an einer Adresse gilt, zeigt die Zonenauskunft mit dem ÖREB-Kataster.

Wo steht der kleine Grenzabstand in der Bauordnung Arth?

Meist in Art. 34 der Bau- und Zonenordnung Arth, auf baureif im Wortlaut lesbar. Die Fundstelle je Zone steht in der Tabelle.

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