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Arbon

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Baugesuchs-Dossier · Arbon

Eingabeweg: Papier · 29 Positionen

baureif
Bauvorhaben:Parzelle / Kat.-Nr.:Zone:Datum:

Checkliste · kantonale Anforderungen

1Kantonales Baugesuchsformular, 3-fach (ausserhalb Bauzone 4-fach)Pflicht

Das Baugesuch ist mit dem ausgefüllten kantonalen Formular und den weiteren Unterlagen mindestens dreifach, ausserhalb der Bauzonen vierfach bei der Gemeinde einzureichen, soweit keine elektronische Eingabe erfolgt (§ 51 Abs. 1 PBV, § 100 PBG).

Bemerkung:
2Situationsplan (Katasterplan)Pflicht

Katasterplan mit den eingetragenen Massen der Bauten bzw. der projizierten Fassadenlinie sowie allen Grenzabständen, Baulinien, Zufahrten und Parkfeldern (§ 51 Abs. 2 Ziff. 1 PBV). Einen Massstab schreibt die PBV nicht vor; üblich ist 1:500.

Bemerkung:
3Grundrisse aller Geschosse 1:100Pflicht

Grundrisse aller Geschosse in der Regel 1:100 mit allen relevanten Aussenmassen, der projizierten Fassadenlinie im 1. Vollgeschoss und der Zweckbestimmung der Räume (§ 51 Abs. 2 Ziff. 2 PBV).

Bemerkung:
4Fassadenflucht- und Schnittpläne mit Terrain- und HöhenangabenPflicht

Mit dem Verlauf des massgebenden oder tiefer gelegten Terrains bis über die Grundstücksgrenzen und vollständigen Angaben zu Gesamt-, Fassaden- und Geschosshöhe, Kniestockhöhe, lichter Höhe, Strassenhöhe und Längenprofil der Garagenzufahrt (§ 51 Abs. 2 Ziff. 3 PBV). Bei Umbauten farbig: rot neu, gelb Abbruch, blau zu ersetzen (§ 51 Abs. 5 PBV).

Bemerkung:
5Projektplan der UmgebungsgestaltungPflicht

Einschliesslich Parkfelder, Wege, Spielplätze, Freizeitflächen und Stützmauern, mit Höhenkoten des massgebenden Terrains und Bepflanzung (§ 51 Abs. 2 Ziff. 4 PBV).

Bemerkung:
6Baubeschrieb (Zweck, Material, Farbe)bedingt

Soweit die beabsichtigte Ausführung aus den Plänen nicht ersichtlich ist (§ 51 Abs. 2 Ziff. 5 PBV). In besonderen Fällen können zusätzlich ein Modell oder Farb- und Materialmuster verlangt werden (§ 51 Abs. 4 PBV).

Bemerkung:
7Nachweis Geschossflächen- oder BaumassenzifferPflicht

Detaillierter Nachweis der Geschossflächen- oder Baumassenziffer (§ 51 Abs. 2 Ziff. 6 PBV); Berechnung nach IVHB Anhang 1.

Bemerkung:
8Formular «Deklaration für Erdarbeiten»Pflicht

Kantonales Standardformular zu Aushub, belastetem Material und Entsorgung (§ 51 Abs. 2 Ziff. 7 PBV).

Bemerkung:
9Kanalisationseingabe (Entwässerung)Pflicht

Entwässerungsnachweis für Schmutz- und Meteorwasser gemäss dem GEP der Gemeinde (§ 51 Abs. 2 Ziff. 8 PBV).

Bemerkung:
10Schutzraumeingabe (Zivilschutz)Pflicht

Nachweis der Schutzraumbaupflicht bzw. des Ersatzbeitrags (§ 51 Abs. 2 Ziff. 9 PBV).

Bemerkung:
11Energietechnischer Nachweis (ENV)Pflicht

Nachweis nach der Verordnung zum Gesetz über die Energienutzung (§ 51 Abs. 2 Ziff. 12 PBV); bei beantragtem Zuschlag für energieeffizientes Bauen zusätzlich provisorisches Minergiezertifikat oder U-Wert-Nachweis (Ziff. 13).

Bemerkung:
12Emissionserklärung Luft (LRV) und Lärmangaben (LSV)bedingt

Emissionserklärung nach Art. 12 LRV (§ 51 Abs. 2 Ziff. 10 PBV) und Angaben nach Art. 34 LSV (Ziff. 11), jeweils bei emittierenden Anlagen bzw. lärmbelasteten Standorten.

Bemerkung:
13Objektschutznachweis gravitative Naturgefahrenbedingt

In der Gefahrenzone nur bewilligungsfähig, wenn mit Massnahmen nach dem kantonalen Leitfaden sichergestellt ist, dass Menschen, Tiere und erhebliche Sachwerte nicht gefährdet sind (§ 51 Abs. 2 Ziff. 14 i. V. m. § 21 PBV). Einen separaten Erdbebennachweis kennen PBG und PBV nicht.

Bemerkung:
14Nachweis hindernisfreies Bauen (SIA 500)bedingt

Die Norm SN 521 500 ist verbindlich für öffentlich zugängliche Bauten sowie für Gebäude mit sechs oder mehr Wohnungen oder mehr als 50 Arbeitsplätzen (§ 41 PBV).

Bemerkung:
15Visiere vor Einreichung des BaugesuchsPflicht

Vor Einreichung des Baugesuchs sind Visiere aufzustellen, die Standort und Dimension des Vorhabens bezeichnen; sie bleiben bis zum rechtskräftigen Entscheid stehen (§ 101 PBG).

Bemerkung:
16Farbige Kennzeichnung der Änderungen in den Plänenbedingt

Änderungen in den eingereichten Plänen farbig ausweisen: rot für neu, gelb für Abbruch, blau für zu ersetzende Bauteile.

Bemerkung:
17Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)Pflicht

Das Baugesuch ist von der Grundeigentümerschaft zu unterzeichnen oder mit deren schriftlicher Zustimmung bzw. Vollmacht einzureichen. Bei Miteigentum oder Erbengemeinschaft müssen ALLE Miteigentümer unterschreiben oder bevollmächtigen; fehlt eine Unterschrift, fehlt die Legitimation und das Gesuch wird nicht behandelt.

Bemerkung:

Checkliste · gemeindespezifische Anforderungen (Arbon)

18Einreichung 4-fach plus digital (E-Mail oder USB-Stick)Pflicht

Baugesuche sind in 4-facher Ausführung und zusätzlich digital (per E-Mail an bauverwaltung@arbon.ch oder mittels USB-Stick) einzureichen.

Bemerkung:
19Amtlich beglaubigter Situationsplan 1:500 vom Nachführungsgeometer Wälli AGPflicht

Im Baubewilligungsverfahren ist zwingend ein amtlich beglaubigter Situationsplan einzureichen; Bezug beim Geometer Wälli AG Ingenieure, Brühlstrasse 2a, 9320 Arbon (058 100 90 00, arbon@waelli.ch).

Bemerkung:
20Zusätzliche Pläne: Umgebungsplan 1:200, Brandschutzplan 1:200, Plan Sichtberme 1:200, BaustelleninstallationsplanPflicht

Neben Grundriss-, Fassaden-, Schnitt- (je 1:100) und Kanalisationsplan (1:100) verlangt Arbon Umgebungsplan, Brandschutzplan und Plan Sichtberme je im Massstab 1:200; bei grösseren Bauvorhaben zusätzlich einen Baustelleninstallationsplan.

Bemerkung:
21Entsorgungsdeklaration für Bauabfälle (SIA 430)bedingt

Bei Rückbau-, Umbau- und Instandsetzungsarbeiten ist die Entsorgungsdeklaration für Bauabfälle nach SIA 430 einzureichen.

Bemerkung:
22Wohnungsspiegel nach GWR-Vorlagebedingt

Wohnungsspiegel gemäss Vorlage des Eidg. Gebäude- und Wohnungsregisters (GWR).

Bemerkung:
23Farb- und Materialkonzept sowie Brandschutzberichtbedingt

Zu den diversen Unterlagen gehören ein Farb- und Materialkonzept und ein Brandschutzbericht.

Bemerkung:
24Nebenraumangebot und Velo-/Kinderwagenabstellplätze bei Mehrfamilienhäusernbedingt

Bei Mehrfamilienhäusern ist das Nebenraumangebot (individuelle Abstellflächen sowie Velo-/Kinderwagenabstellplätze) nachzuweisen; zusätzlich Parkplatznachweis.

Bemerkung:
25Hydraulischer Nachweis mit Retentions-/Versickerungstool des Abwasserverbands Morgentalbedingt

Der hydraulische Nachweis ist mit dem Retentions- und Versickerungstool (XLS) des Abwasserverbands Morgental (www.morgental.ch → Medien → Downloads → Verband) zu erbringen.

Bemerkung:
26Stellungnahme Pro Infirmis bei BehiG-relevanten Bauvorhabenbedingt

Für Bauvorhaben, die dem Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) unterstehen, ist eine Stellungnahme der Pro Infirmis einzureichen.

Bemerkung:
27Wärmepumpen-Deklaration, Lärmschutznachweis Luft-/Wasser-Wärmepumpe, Abschätzung Gastrolärmbedingt

Bei Wärmepumpen sind Deklaration und Lärmschutznachweis (Luft-/Wasser-WP) beizubringen; bei Gastronomie mit Aussenwirtschaft eine Abschätzung des Gastrolärms.

Bemerkung:
28Herabsetzung Grenzabstand 4-fach original, Ausnahmegesuch Strassenabstandbedingt

Bei Unterschreitung des Grenzabstands gegenüber Privatparzellen: Formular Herabsetzung Grenzabstand 4-fach mit Originalunterschriften aller Parteien, die auch den Situationsplan unterzeichnen müssen; gegenüber Strassenparzellen: Ausnahmegesuch zur Unterschreitung des Strassenabstands.

Bemerkung:
29Visierung spätestens am Tag der Auflage; unvollständige Gesuche werden nicht bearbeitetPflicht

Das Bauvorhaben muss spätestens am Tag der öffentlichen Auflage visiert sein. Unvollständige Baugesuche werden nicht bearbeitet; die Bearbeitungszeit beginnt erst ab Vollständigkeit. Alle Pläne und Unterlagen sind von Bauherrschaft, Grundeigentümer und Planer zu unterschreiben; Neubauten/neue Aussenanlagen rot, Abbrüche gelb.

Bemerkung:

Reglemente · Gemeinde Arbon

https://oereblex.tg.ch/api/attachments/17645

Übergeordnetes Recht (Kanton Thurgau)

https://www.rechtsbuch.tg.ch/app/de/texts_of_law/700
https://www.rechtsbuch.tg.ch/app/de/texts_of_law/700.1

Karten

https://map.geo.tg.ch/apps/oereb/
https://map.geo.tg.ch/

Verfahren · Kanton Thurgau

Eingabeweg: Papier

1Visiere aufstellen§ 101 PBG

Vor der Einreichung des Baugesuchs aufstellen (Standort und Dimension); bis zum rechtskräftigen Entscheid belassen.

2Einreichung§§ 50c–51 PBV

Elektronische Eingabe über das kantonale eBau-Portal möglich (mit qualifizierter elektronischer Signatur); sonst mindestens dreifach in Papierform bei der Gemeinde.

3Publikation & Auflage20 Tage§ 102 PBG

Öffentliche Auflage des Baugesuchs während 20 Tagen; Publikation in ortsüblicher Weise, schriftliche Mitteilung an die Anstösser.

4Einsprache20 Tage§ 103 PBG

Während der Auflagefrist, schriftlich und begründet bei der Gemeindebehörde.

5Bauentscheid

Weder PBG noch PBV nennen eine gesetzliche Entscheidfrist für den Bauentscheid.

https://dbu.tg.ch/baugesuchszentrale.html

Ordentliches Verfahren nach kantonalem Recht (Planungs- und Baugesetz (PBG), RB 700 · Verordnung zum PBG (PBV), RB 700.1), Stand 25.08.2026. Gemeinden können Details abweichend handhaben.

Kontakt Bauamt

Zuständige StelleAbteilung Bau/Umwelt (Hochbau/Tiefbau)
AdresseHauptstrasse 12, 9320 Arbon
Telefon071 447 61 71
E-Mailbauverwaltung@arbon.ch
SchalterzeitenMo–Di 08.30–12.00 / 14.00–17.00; Mi 14.00–17.00; Do 08.30–12.00 / 14.00–18.00; Fr 08.30–14.00
Erstellt mit baureif.ch. Werte und Anforderungen mit Fundstelle, Stand der Recherche siehe Gemeindeprofil. Quelle der gemeindespezifischen Anforderungen: https://www.arbon.ch/stadt/service-und-aktuelles/online-schalter.html/185/product/31. Ohne Gewähr; massgebend sind die Vorgaben der Baubehörde.