Arbon
Checkliste Baugesuch · Arbon
Als PDF oder Ausdruck gibt es die Checkliste im Dossier-PDF (Navigation: PDF & Druck), dort auch kombiniert mit Reglementen, Verfahren und Kontakt.
Kantonale Anforderungen
Das Baugesuch ist mit dem ausgefüllten kantonalen Formular und den weiteren Unterlagen mindestens dreifach, ausserhalb der Bauzonen vierfach bei der Gemeinde einzureichen, soweit keine elektronische Eingabe erfolgt (§ 51 Abs. 1 PBV, § 100 PBG).
Katasterplan mit den eingetragenen Massen der Bauten bzw. der projizierten Fassadenlinie sowie allen Grenzabständen, Baulinien, Zufahrten und Parkfeldern (§ 51 Abs. 2 Ziff. 1 PBV). Einen Massstab schreibt die PBV nicht vor; üblich ist 1:500.
Grundrisse aller Geschosse in der Regel 1:100 mit allen relevanten Aussenmassen, der projizierten Fassadenlinie im 1. Vollgeschoss und der Zweckbestimmung der Räume (§ 51 Abs. 2 Ziff. 2 PBV).
Mit dem Verlauf des massgebenden oder tiefer gelegten Terrains bis über die Grundstücksgrenzen und vollständigen Angaben zu Gesamt-, Fassaden- und Geschosshöhe, Kniestockhöhe, lichter Höhe, Strassenhöhe und Längenprofil der Garagenzufahrt (§ 51 Abs. 2 Ziff. 3 PBV). Bei Umbauten farbig: rot neu, gelb Abbruch, blau zu ersetzen (§ 51 Abs. 5 PBV).
Einschliesslich Parkfelder, Wege, Spielplätze, Freizeitflächen und Stützmauern, mit Höhenkoten des massgebenden Terrains und Bepflanzung (§ 51 Abs. 2 Ziff. 4 PBV).
Soweit die beabsichtigte Ausführung aus den Plänen nicht ersichtlich ist (§ 51 Abs. 2 Ziff. 5 PBV). In besonderen Fällen können zusätzlich ein Modell oder Farb- und Materialmuster verlangt werden (§ 51 Abs. 4 PBV).
Detaillierter Nachweis der Geschossflächen- oder Baumassenziffer (§ 51 Abs. 2 Ziff. 6 PBV); Berechnung nach IVHB Anhang 1.
Kantonales Standardformular zu Aushub, belastetem Material und Entsorgung (§ 51 Abs. 2 Ziff. 7 PBV).
Entwässerungsnachweis für Schmutz- und Meteorwasser gemäss dem GEP der Gemeinde (§ 51 Abs. 2 Ziff. 8 PBV).
Nachweis der Schutzraumbaupflicht bzw. des Ersatzbeitrags (§ 51 Abs. 2 Ziff. 9 PBV).
Nachweis nach der Verordnung zum Gesetz über die Energienutzung (§ 51 Abs. 2 Ziff. 12 PBV); bei beantragtem Zuschlag für energieeffizientes Bauen zusätzlich provisorisches Minergiezertifikat oder U-Wert-Nachweis (Ziff. 13).
Emissionserklärung nach Art. 12 LRV (§ 51 Abs. 2 Ziff. 10 PBV) und Angaben nach Art. 34 LSV (Ziff. 11), jeweils bei emittierenden Anlagen bzw. lärmbelasteten Standorten.
In der Gefahrenzone nur bewilligungsfähig, wenn mit Massnahmen nach dem kantonalen Leitfaden sichergestellt ist, dass Menschen, Tiere und erhebliche Sachwerte nicht gefährdet sind (§ 51 Abs. 2 Ziff. 14 i. V. m. § 21 PBV). Einen separaten Erdbebennachweis kennen PBG und PBV nicht.
Die Norm SN 521 500 ist verbindlich für öffentlich zugängliche Bauten sowie für Gebäude mit sechs oder mehr Wohnungen oder mehr als 50 Arbeitsplätzen (§ 41 PBV).
Vor Einreichung des Baugesuchs sind Visiere aufzustellen, die Standort und Dimension des Vorhabens bezeichnen; sie bleiben bis zum rechtskräftigen Entscheid stehen (§ 101 PBG).
Änderungen in den eingereichten Plänen farbig ausweisen: rot für neu, gelb für Abbruch, blau für zu ersetzende Bauteile.
Das Baugesuch ist von der Grundeigentümerschaft zu unterzeichnen oder mit deren schriftlicher Zustimmung bzw. Vollmacht einzureichen. Bei Miteigentum oder Erbengemeinschaft müssen ALLE Miteigentümer unterschreiben oder bevollmächtigen; fehlt eine Unterschrift, fehlt die Legitimation und das Gesuch wird nicht behandelt.
Gemeindespezifische Anforderungen (Arbon)
Baugesuche sind in 4-facher Ausführung und zusätzlich digital (per E-Mail an bauverwaltung@arbon.ch oder mittels USB-Stick) einzureichen.
Im Baubewilligungsverfahren ist zwingend ein amtlich beglaubigter Situationsplan einzureichen; Bezug beim Geometer Wälli AG Ingenieure, Brühlstrasse 2a, 9320 Arbon (058 100 90 00, arbon@waelli.ch).
Neben Grundriss-, Fassaden-, Schnitt- (je 1:100) und Kanalisationsplan (1:100) verlangt Arbon Umgebungsplan, Brandschutzplan und Plan Sichtberme je im Massstab 1:200; bei grösseren Bauvorhaben zusätzlich einen Baustelleninstallationsplan.
Bei Rückbau-, Umbau- und Instandsetzungsarbeiten ist die Entsorgungsdeklaration für Bauabfälle nach SIA 430 einzureichen.
Wohnungsspiegel gemäss Vorlage des Eidg. Gebäude- und Wohnungsregisters (GWR).
Zu den diversen Unterlagen gehören ein Farb- und Materialkonzept und ein Brandschutzbericht.
Bei Mehrfamilienhäusern ist das Nebenraumangebot (individuelle Abstellflächen sowie Velo-/Kinderwagenabstellplätze) nachzuweisen; zusätzlich Parkplatznachweis.
Der hydraulische Nachweis ist mit dem Retentions- und Versickerungstool (XLS) des Abwasserverbands Morgental (www.morgental.ch → Medien → Downloads → Verband) zu erbringen.
Für Bauvorhaben, die dem Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) unterstehen, ist eine Stellungnahme der Pro Infirmis einzureichen.
Bei Wärmepumpen sind Deklaration und Lärmschutznachweis (Luft-/Wasser-WP) beizubringen; bei Gastronomie mit Aussenwirtschaft eine Abschätzung des Gastrolärms.
Bei Unterschreitung des Grenzabstands gegenüber Privatparzellen: Formular Herabsetzung Grenzabstand 4-fach mit Originalunterschriften aller Parteien, die auch den Situationsplan unterzeichnen müssen; gegenüber Strassenparzellen: Ausnahmegesuch zur Unterschreitung des Strassenabstands.
Das Bauvorhaben muss spätestens am Tag der öffentlichen Auflage visiert sein. Unvollständige Baugesuche werden nicht bearbeitet; die Bearbeitungszeit beginnt erst ab Vollständigkeit. Alle Pläne und Unterlagen sind von Bauherrschaft, Grundeigentümer und Planer zu unterschreiben; Neubauten/neue Aussenanlagen rot, Abbrüche gelb.